HRB 208262
Ferrocon Shipbuilding GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Papenburg
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Registerdaten
- Sitz
- Papenburg
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 45/18 · FerroCon Shipbuilding GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
- Insolvenzgericht
- Leer (Ostfriesland)
- Aktenzeichen
- 8 IN 45/18
- Wirksam am
- 20.10.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208262
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.11.2021 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Leer, 19.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 208262 HRB 208262: Ferrocon Shipbuilding GmbH, Papenburg, Hessestr. 20, 26810 Westoverledingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leer (8 IN 45/18) vom 01.08.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenz…
Forderungsprüfung 8 IN 45/18 · FerroCon Shipbuilding GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
- Insolvenzgericht
- Leer (Ostfriesland)
- Aktenzeichen
- 8 IN 45/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208262
26810 Westoverledingen (AG Osnabrück, HRB 208262), vertr. d.: Marina
Bokelmann-Figus, Hessestraße 20, 26810 Westoverledingen, (Geschäftsführerin),
ist am 01.08.2018 um 11:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA
Rechtsanwalts GmbH, Am Wall 137-139, 28195 Bremen, Tel.: 0421 835008-0, Fax:
0421 835008-49, Internet: bremen@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach
§ 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
24.08.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 07.09.2018, 11:15 Uhr, Saal 101,
Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leer, Wörde
5, 26789 Leer einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Leer, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 45/18 · FerroCon Shipbuilding GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
- Insolvenzgericht
- Leer (Ostfriesland)
- Aktenzeichen
- 8 IN 45/18
- Wirksam am
- 07.06.2018
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208262
Shipbuilding GmbH, Hessestraße 20, 26810 Westoverledingen (AG Osnabrück, HRB
208262), vertr. d.: Marina Bokelmann-Figus, Hessestraße 20, 26810
Westoverledingen, (Geschäftsführerin), ist am 07.06.2018 um 11:41 Uhr ein
allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gem. § 21 Abs. 2 S.1 Nr.2 InsO sowie die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o
PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Wall 137-139, 28195 Bremen, Tel.: 0421 835008-0,
Fax: 0421 835008-49, Internet: bremen@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leer, Wörde
5, 26789 Leer einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Leer, 07.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 208262 HRB 208262: Ferrocon Shipbuilding GmbH, Papenburg, Hauptkanal links 78, 26871 Papenburg. Geschäftsanschrift: Hessestr. 20, 26810 Westoverledingen.
HRB 208262 HRB 208262: Ferrocon Shipbuilding GmbH, Papenburg, Hauptkanal links 78, 26871 Papenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Munteanu, Otilia-Daniela, Westoverledingen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bok…
HRB 208262 HRB 208262: Ferrocon Shipbuilding GmbH, Papenburg, Hauptkanal links 78, 26871 Papenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Caraiani, Mihaela-Alina, Dörpen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Munteanu, Otil…
HRB 208262 HRB 208262: Ferrocon Shipbuilding GmbH, Papenburg, Völlener Dorfstraße 123, 26810 Westoverledingen. Geschäftsanschrift: Hauptkanal links 78, 26871 Papenburg.
HRB 208262 HRB 208262:Ferrocon Shipbuilding GmbH, Papenburg, Völlener Dorfstraße 123, 26810 Westoverledingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2014. Geschäftsanschrift: Völlener Dorf…
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