HRB 200494
Ferkelproduktion - Holte GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wietzen
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Registerdaten
- Sitz
- Wietzen
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 102/18 · Ferkelproduktion - Holte GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 102/18
- Wirksam am
- 25.02.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200494
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 102/18 · Ferkelproduktion - Holte GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 102/18
- Wirksam am
- 06.03.2025
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200494
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 28.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 03.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 102/18 · Ferkelproduktion - Holte GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 102/18
- Wirksam am
- 16.12.2024
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200494
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 16.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 102/18 · Ferkelproduktion - Holte GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 102/18
- Wirksam am
- 11.10.2024
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200494
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 10.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 102/18 · Ferkelproduktion - Holte GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 102/18
- Wirksam am
- 08.12.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200494
- Holte GmbH, Ludwigslust 13, 27308 Kirchlinteln (AG Walsrode, HRB 200494),
vertr. d.: Stefan Lühning, Ludwigslust 13, 27308 Kirchlinteln,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden.
Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die
Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 39 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.10.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
293.417,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Zuschläge wurden für die Bertriebsfortführung in Höhe von 24 % und für die
Bemühungen einer übertragenden Sanierung in Höhe von 15 % geltend gemacht.
Beide Zuschlagstatbestände sind hinreichend im Antrag begründet und werden in
der geltend gemachten Höhe anerkannt.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 20.940,12 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 24,00 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 07.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 102/18 · Ferkelproduktion - Holte GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 102/18
- Wirksam am
- 04.11.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200494
- Holte GmbH, Ludwigslust 13, 27308 Kirchlinteln (AG Walsrode, HRB 200494),
vertr. d.: Stefan Lühning, Ludwigslust 13, 27308 Kirchlinteln,
(Geschäftsführer), hat der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine
Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit
gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung
zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 03.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 102/18 · Ferkelproduktion - Holte GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 102/18
- Wirksam am
- 28.12.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200494
- Holte GmbH, Ludwigslust 13, 27308 Kirchlinteln (AG Walsrode, HRB 200494),
vertr. d.: Stefan Lühning, Ludwigslust 13, 27308 Kirchlinteln,
(Geschäftsführer),hat der Verwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dss die
Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. zukünftig fällig werdenden
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Verden (Aller), 28.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 102/18 · Ferkelproduktion - Holte GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 102/18
- Wirksam am
- 19.12.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200494
13, 27308 Kirchlinteln (AG Walsrode, HRB 200494), vertr. d.: Stefan Lühning,
Ludwigslust 13, 27308 Kirchlinteln, (Geschäftsführer), ist am 18.12.2018 um
10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, Johanniswall 23,
27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/9514-145, Fax: 04231/95141-100, E-Mail:
info@willmer-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.01.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Freitag, 01.02.2019, 08:00 Uhr, Saal 214, Hauptgebäude, Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch
den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Montag, 25.02.2019, 10:00 Uhr, Saal 212, Hauptgebäude, Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die
angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 19.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 102/18 · Ferkelproduktion - Holte GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 102/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200494
Ferkelproduktion - Holte GmbH, Ludwigslust 13, 27308 Kirchlinteln (AG Walsrode,
HRB 200494), vertr. d.: Stefan Lühning, Ludwigslust 13, 27308 Kirchlinteln,
(Geschäftsführer), ist am 01.10.2018 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian
Willmer, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/9514-145, Fax:
04231/95141-100, E-Mail: info@willmer-inso.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen
werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200494 Ferkelproduktion - Holte GmbH, Wietzen (Holte 23, 31613 Wietzen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2006. Gegenstand: Ferkelproduktion sowie alle damit im Zusammenhang ste…
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