HRA 11991

Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Meerfeld

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Registerdaten

Sitz
Meerfeld
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
05.11.2024
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
Az.: 7a IN 12/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (Geschäftsführer), ist am um Uhr gegen die Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel, Tel.: 06542/18130-0, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: Zell@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.thomasbschmidt.de bestellt worden.

Az. 7a IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen keine Mittel zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 322.697,01 EUR zu berücksichtigen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Wittlich zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Wittlich, 05.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
17.10.2024
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
7a IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 47,74 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.02.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 96.308,28 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

1.

2. Da der geleistete Massenkostenbeitrag der Sicherungsgläubiger im Rahmen der Immobilienverwaltung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 399,84 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Immobilienverwaltung beträgt 10 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von % ergibt.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 303,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 92 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,30 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 02.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
12.06.2024
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
7a IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Wittlich, 10.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
15.03.2024
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
7a IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 28,47 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 31.01.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 428.934,12 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 987,76 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 30 %.

b) Die Bruchteilsvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt 12.654,50 EUR.

c) Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt 12.407,56 EUR. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen liegt bei 246,94 €.

Der Zuschlag von 30 % führt zu einer Erhöhung um 2.597,27 EUR abzüglich 246,94 EUR Mehrvergütung aus der erfolgreichen Unternehmensfortführung, hier 2.350,33 EUR.
Der Zuschlag aus der Betriebsfortführung ist somit auf 28,47 % zu kürzen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 13.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
07.03.2024
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
7a IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.03.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 29.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
13.02.2024
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
7a IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Wittlich, 08.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
28.07.2020
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
7a IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferienhotel Cafe
am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA
11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße
50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk
Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.10.2020
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Wittlich, 28.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
24.03.2020
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
7a IN 12/19 ; 24.03.2020 ; In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531
Meerfeld (AG Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar
Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender
Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter angezeigt , dass die
Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen sonstigen
Masseverbindlichkeiten zu erfüllen bzw. nicht ausreichen wird, die bestehenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Amtsgericht Wittlich

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 11991 HRA 11991: Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerfeld, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 11991: Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerfeld, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
01.07.2019
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
7a IN 12/19: Über das Vermögen der Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG,
Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: 1.
Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld,
(persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk Junk,
Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2019 um
08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr. Thomas B.
Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel, Tel.: 06542/
9632618, Fax: 06542/96326413, E-Mail: gruenewald@thomasbschmidt.de, Internet:
www.thomasbschmidt.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.08.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 24.09.2019, 11:00 Uhr, Saal 3,
Gerichtsgebäude, Kurfürstenstrasse 63, 54516 Wittlich eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich,
Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 01.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
03.05.2019
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
7a IN 12/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ferienhotel
Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG Wittlich, HRA
11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH, Meerbachstraße
50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dirk
Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen
Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 13.02.2019 angeordneten vorläufigen
Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die
Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wittlich einsehbar.

Amtsgericht Wittlich, 30.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 11991 HRA 11991: Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerfeld, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wittlich (7a IN 12/19) vom 13.02.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter b…
HRA 11991: Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerfeld, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wittlich (7a IN 12/19) vom 13.02.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 12/19 · Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 12/19
Wirksam am
13.02.2019
Registerbezug
Wittlich, HRA 11991
Az.: 7a IN 12/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld (AG
Wittlich, HRA 11991), vertr. d.: 1. Ferienhotel Cafe am Maar Verwaltungs-GmbH,
Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld, (persönlich haftender Gesellschafter),
vertr. d.: 1.1. Dirk Junk, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld,
(Geschäftsführer), ist am 13.02.2019 die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr.
Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel,
Tel.: 06542/9632618, Fax: 06542/96326413, E-Mail: gruenewald@thomasbschmidt.de,
Internet: www.thomasbschmidt.de bestellt worden.

Amtsgericht Wittlich, 13.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 11991 HRA 11991: Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerfeld, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld. Einzelprokura: Huba, Vanessa, Meerfeld, *XX.XX.XXXX.
HRA 11991: Ferienhotel Cafe am Maar GmbH & Co. KG, Meerfeld, Meerbachstraße 50, 54531 Meerfeld. Einzelprokura: Huba, Vanessa, Meerfeld, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.