HRB 26654
FERA 3 GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bitterfelder Straße 7-9, 04129 LeipzigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 12.03.2024
- Datenstand
- 2025-10-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Ost hyp Vermögensgesellschaft mbH Leipzig
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verkauf und Verwaltung eigenen sowie Verwaltung fremden Grundbesitzes im In- und Ausland.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 2041/21 · FERA 3 GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2041/21
- Wirksam am
- 09.06.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 26654
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 2041/21 · FERA 3 GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2041/21
- Wirksam am
- 09.03.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 26654
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
Die um 15 % Zuschläge erhöhte Regelvergütung des Verwalters wurde per Beschluss am 09.03.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 300,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 300,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.
Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Das Rechtsmittel soll begründet werden.
Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss:
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 401 IN 2041/21 · FERA 3 GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2041/21
- Wirksam am
- 17.11.2025
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 26654
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 16.12.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 401 IN 2041/21 · FERA 3 GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2041/21
- Wirksam am
- 29.08.2022
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 26654
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 25.08.2022 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR ( §§ 21 Abs. 2, 63 ff. InsO i.V.m. §§ 2, 7,8, 11 InsVV).
Gründe:
I.
Der Antragsteller wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig - Insolvenzgericht - vom 07.04.2022 zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinen Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 Alt. InsO) bestellt. Ihm wurde gemäß § 22 Abs. 2 InsO aufgegeben, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zunehmen, insbesondere Forderungen auf ein von ihr einzurichtendes Konto einzuziehen und, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Beschluss benannt war, das Unternehmen des Schuldners fortzuführen. Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 23.05.2022.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte seine Vergütung auf € zuzüglich einer Auslagenpauschale von € und 19 % Umsatzsteuer in Höhe €, insgesamt also € festzusetzen.
Seinem Vergütungsantrag legte er eine Grundvergütung von 25 % zugrunde. Zuschläge zur Regelvergütung wurden nicht geltend gemacht.
Zum Berechnungswert führt die vorläufige Insolvenzverwalterin aus, dass sie eine zu verwaltende Vermögensmasse im Wert von 195.153,70 € ermittelt habe, deren einzelne Positionen sie in ihrem Antrag angibt.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 10.08.2022 Bezug genommen.
II.
1. Zur Entscheidung über den Vergütungsantrag war der Insolvenzrichter berufen, da er sich die Entscheidung vorbehalten hat.
2. Berechnungsgrundlage ist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 und 2 InsO; § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 InsVV das von der vorläufigen Verwalterin gesicherte und verwaltete gesamte Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit als vorläufiger Verwalter [...] oder der Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt. Schuldnerfremde, insbesondere gemietete oder gepachtete Gegenstände, die im eröffneten Verfahren der Aus- und Absonderung unterliegen, gehören gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und § InsVV zum Vermögen des Schuldners, sofern sich die vorläufige Verwalterin damit im erheblichen Umfang befasst hat. Sofern der Schuldner diese lediglich aufgrund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte, bleiben sie gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV unberücksichtigt
3. Auf den hier vorliegenden Fall bezogen bedeutet dies, dass die von der vorläufigen Insolvenzverwalterin angegebene Berechnungsgrundlage von € zugrunde zu legen ist.
Nach dem Sachverständigengutachten vom 19.05.2022 in Verbindung mit dem Bericht gemäß § 156 InsO vom 27.07.2022 sowie dem Vergütungsantrag vom 10.08.2022 beträgt der Wert bei den im Gutachten angegebenen Geld- und Kreditinstiuten bestehenden Guthaben insgesamt €. Dieser Betrag wurde auf das bei der Deutschen Bank AG unter der IBAN DE 29 8607 0024 0426 5772 25 geführte Sonderkonto übertragen. Rechte Dritter an dem Geldbetrag bestanden nicht.
Anfechtungsansprüche wurden bei der Berechnungsgrundlage nicht geltend gemacht. Weitere vergütungsrechtlich relevante Vermögenswerte wurden ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen nicht festgestellt.
Soweit ausgewiesen fanden Erinnerungswerte keine Berücksichtigung, da es sich hier nicht um einen konkreten Vermögenswert handelt.
Das Gericht setzt unter Berücksichtigung der oben dargelegten Umstände die hieraus zu errechnende Berechungsgrundlage somit auf € fest.
4. Aus der vorgenannten Berechnungsgrundlage von € errechnet sich unter Berücksichtigung der Staffelsätze nach § 2 Abs. 1 InsVV n.F. sich die Bewertungsgrundlage von €.
5. Aus dieser Bewertungsgrundlage ist eine Vergütung in Höhe von 25 % zu errechnen. Diese Grundvergütung beträgt €.
Dieser Vergütungssatz, den der Gesetzgeber sowie Rechtsprechung und Literatur für angemessen erachten, basiert auf dem Normalfall der vorläufigen Verwaltung [...]
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen konnte das Gericht gegenüber den abstrakt zu definierenden und insoweit unstreitigen qualitativen Normalaufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters und den quantitativen Kriterien des Normalfalles keine erheblichen Abweichungen feststellen, sodass die Grundvergütung von 25 % für den konkreten Fall als angemessen und erforderlich erachtet wird.
Von diesem Regelfall geht auch der vorläufige Verwalter in seinem Vergütungsantrag aus.
Damit ist von einer Grundvergütung von € auszugehen.
6. Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters sind gemäß § 11 Abs. 3 InsVV bei der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters zu berücksichtigen.
Anhand des vorliegenden Verfahrens waren keine Anhaltspunkte erkennbar, die zu Zuschlägen wegen der Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters Veranlassung geben.
7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dem vorläufigen Verwalter unter Berücksichtigung der Grundvergütung eine Vergütung von 25 % der Vergütung des endgültigen Verwalters zu gewähren ist. Als Berechnungsgrundlage ist ein Wert von € anzusetzen.
Daraus errechnet sich die oben genannte Vergütung in Höhe von €.
8. Zu dieser Vergütung kommt eine Auslagenpauschale nach § 10 InsVV in Verbindung mit 8 Abs. 3 InsVV für die Dauer der vorläufigen Verwaltung. Diese wird antragsgemäß auf € festgesetzt.
Grundsätzlich hat der vorläufige Verwalter einen Anspruch auf Ersatz angemessener Auslagen [...]
Er kann dabei zwischen der konkreten Geltendmachung und der so genannten Auslagenpauschale wählen. Die absolute Obergrenze dieser Pauschale beträgt 30 % der Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV [...].
Die Auslagenpauschale war somit nach der Regelvergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu berechnen. Diese beträgt €. Daraus ergibt sich eine 15 %ige Auslagenpauschale von €.
Im vorliegenden Fall ist bei einer Dauer von 2 Monaten erst der Pauschbetrag von 15 % der Regelvergütung anzusetzen. Übersteigt dieser Betrag die monatliche Kappungsgrenze von 350,00 € je angefangenen Monat, so ist diese anzusetzen.
Der 15%ige Pauschbetrag beträgt €, sodass die Kappungsgrenze zu berücksichtigen ist.
Da vorliegend die Summe der Kappungsbeträg, die bei einer Dauer von 2 Monaten 700,00 € beträgt, nicht erreicht wird, war die Auslagenpauschale antragsgemäß mit € festzusetzen.
9. Aus der Gesamtsumme von € ergibt sich eine 19 %ige Umsatzsteuer in Höhe von €.
10. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist somit eine Gesamtvergütung in Höhe € zu gewähren.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26654 HRB 26654: FERA 3 GmbH, Leipzig, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG: Prokura erloschen: Oehler, Anja, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufge…
Forderungsprüfung 401 IN 2041/21 · FERA 3 GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2041/21
- Wirksam am
- 31.05.2022
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 26654
Aktenzeichen: 401 IN 2041/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FERA 3 GmbH, Bitterfelder Straße 7-9, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26654
vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Krzysztofik
- wurde am 23.05.2022 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 269720, Telefax: 0341 2697210, Email geschäftlich: leipzig.inso@schultze-braun-forensic.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 27.06.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 27.07.2022 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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HRB 26654 Ost hyp Vermögensgesellschaft mbH, Leipzig, Bitterfelder Straße 7-11, 04129 Leipzig. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Oehler, Anja, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 26654 Ost hyp Vermögensgesellschaft mbH, Leipzig, Bitterfelder Straße 7-11, 04129 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Barth, Bianca, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Biegerl, Grit, Leipzig, *X…
HRB 26654 Ost hyp Vermögensgesellschaft mbH, Leipzig, Bitterfelder Straße 7-11, 04129 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2010. Geschäftsanschrift: Bitterfelder Straße 7-11, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.