HRB 2538

Fensterbau Schlehuber GmbH

Amtsgericht Fulda · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ebersburg

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Registerdaten

Sitz
Ebersburg
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 79/26 · Fensterbau Schlehuber GmbH · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
91 IN 79/26
Wirksam am
03.09.2026
Registerbezug
Fulda, HRB 2538
Aktenzeichen: 91 IN 79/26
In dem Insolvenzverfahren Fensterbau Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg (AG Fulda, HRB 2538), vertr. d.: Arne Joerg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Fulda, 03.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 91 IN 79/26 · Fensterbau Schlehuber GmbH · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
91 IN 79/26
Wirksam am
01.09.2026
Registerbezug
Fulda, HRB 2538
Amtsgericht Fulda
01.09.2026
Insolvenzgericht
91 IN 79/26

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

Fensterbau Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg (AG Fulda, HRB 2538),
vertreten durch:
Arne Joerg, (Geschäftsführer),

wird heute, am 01.09.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am 16.06.2026 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61 / 29 28 95-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 30.09.2026,

b) dem Insolvenzverwalter gemäß § 28 Abs. 2 InsO unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

1. Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Berichtstermin abgehalten:

Am Dienstag, 27.10.2026, 11:30 Uhr, Saal 2.125, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda eine Gläubigerversammlung zur eventuellen Beschlussfassung über

a) die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
b) die Einsetzung, Beibehaltung und Zusammensetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
c) die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
d) die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO,
e) eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
f) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, einschließlich der Beauftragung zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
g) die Verwertung der Insolvenzmasse ( § 159 InsO),
h) besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
i) eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
j) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
k) eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO wegen Massearmut ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
l) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO (nicht in Verbraucherinsolvenzverfahren möglich).

2. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche mit denen Forderungen bestritten werden durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin oder Insolvenzgläubiger gegen angemeldete Forderungen wird bis zum

30.11.2026

gesetzt.

Angemeldete Forderungen, denen innerhalb der gesetzten Frist nicht schriftlich widersprochen wird, gelten als uneingeschränkt festgestellt (§ 178 InsO).

Hinweis für Gläubiger festgestellter Forderungen:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach §§ 160, 162, 163 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
* Gesetzliche Vertreter von Gläubigern haben ihre Vertretungsmacht in einer Gläubigerversammlung, an der sie teilnehmen, gegenüber dem Gericht durch Registerauszug (Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister) nachzuweisen.
* Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht von Gläubigervertretern ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen.
* Vertreter von Behörden haben ihre Vertretungsmacht durch entsprechende, mit Dienstsiegel versehene Bescheinigung nachzuweisen.

Der Schuldnerin wird aufgegeben, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und deren künftige Veränderung (beispielsweise Wechsel des Arbeitsplatzes, Erwerb neuen Vermögens, neuer Forderungen und Gegenstände usw.) zu erteilen und ihn ungefragt zu unterrichten, § 97 Abs. 1 u. 2 InsO.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen vom 26.08.2026. .

Die Verbindlichkeiten betragen danach ca. 1172720€.
Diese können aus dem festgestellten freien Vermögen nach den nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Feststellungen der/des Sachverständigen nicht gedeckt werden. Die freie Masse beträgt laut Gutachten 248898€. Sie reicht aus, die Verfahrenskosten zu decken.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden, dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher EMail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Seifert
Richter am Amtsgericht a.w.a.R.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 79/26 · Fensterbaun Schlehuber GmbH · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
91 IN 79/26
Wirksam am
31.07.2026
Registerbezug
Fulda, HRB 2538
91 IN 79/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fensterbaun Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg (AG Fulda, HRB 2538), vertr. d.: Arne Joerg, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 26.06.2026 berichtigt worden.

Statt Schlehuber GmbH muss es richtig heißen: Fensterbau Schlehuber GmbH

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda oder dem Landgericht Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Fulda, 30.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2538 HRB 2538: Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg.
HRB 2538: Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg.
Veränderungen
HRB 2538 Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Bestellt als Geschäftsführer: Weber, Michael, Ebersburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Bestellt als Geschäftsführer: Weber, Michael, Ebersburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2538 Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Bestellt als Geschäftsführer: Weber, Michael, Ebersburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Bestellt als Geschäftsführer: Weber, Michael, Ebersburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2538 Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlehuber, Anton, Schreinermeister, Ebersburg-Weyhers.
Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlehuber, Anton, Schreinermeister, Ebersburg-Weyhers.
Veränderungen
HRB 2538 Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammka…
Fensterbau Schlehuber GmbH, Ebersburg, Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Im Borngrund 2, 36157 Ebersburg. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.