HRB 18306

Fensterbau Mirschel GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rothenburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
18.07.2022
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Falk Mirschel

Rothenburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Montage und Vertrieb von Fenstern und anderen Bauelementen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 549 IN 807/22 · Fensterbau Mirschel GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 807/22
Wirksam am
09.04.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 18306
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 807/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Mirschel GmbH, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 18306
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Mirschel

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit - in Ergänzung des Beschlusses vom 12.12.2025 - folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten
XXX EUR

Der Vorschussbetrag und die bereits entnommene Vergütung in Höhe von insgesamt XXX EUR ist auf die Vergütung anzurechnen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Restbetrag der festgesetzten Vergütung in Höhe von XXX EUR aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 13.07.2022 eröffnet.

Der Festsetzung liegt nunmehr der Antrag vom 16.03.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt nunmehr 38.152,09 EUR. Sie hat sich aufgrund weiterer Einnahmen erhöht.

Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für 32 bewirkte Zustellungen (=42 Zustellungen abzüglich der ersten 10 Zustellungen) insgesamt XXX EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 549 IN 807/22 · Fensterbau Mirschel GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 807/22
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 18306
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 807/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Mirschel GmbH, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 18306
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Mirschel
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 20.03.2026 beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 36.025,94 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 3.491,17 EUR zur Verfügung".

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 549 IN 807/22 · Fensterbau Mirschel GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 807/22
Wirksam am
16.12.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 18306
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 807/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Mirschel GmbH, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 18306
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Mirschel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 09.01.2026 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 807/22 · Fensterbau Mirschel GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 807/22
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 18306
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 807/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Mirschel GmbH, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 18306
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Mirschel

Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt ist mit Beschluss vom 25.07.2025 an Stelle des bisherigen Insolvenzverwalters zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden.

Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit Beschluss vom 25.07.2025 bestellten Insolvenzverwalters oder zur Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 5. September 2025 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 807/22 · Fensterbau Mirschel GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 807/22
Wirksam am
12.10.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 18306
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 549 IN 807/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Mirschel GmbH, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 18306
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Mirschel

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.10.2022 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 18306 HRB 18306: Fensterbau Mirschel GmbH, Rothenburg, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.07.2022, AZ: 533 IN 807/22, ist das Insolvenzverfahren über das Vermög…
HRB 18306: Fensterbau Mirschel GmbH, Rothenburg, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.07.2022, AZ: 533 IN 807/22, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 549 IN 807/22 · Fensterbau Mirschel GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 807/22
Wirksam am
14.07.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 18306
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 533 IN 807/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Mirschel GmbH, Friedensstraße 100 a, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 18306
vertreten durch den Geschäftsführer Falk Mirschel

- wurde am 13.07.2022 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Sebastian Morgner, Wallgäßchen 4, 01097 DresdenTelefax: 0351 41890956 Email geschäftlich: dresden@feigl.biz Telefon geschäftlich: 0351 41890955

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.08.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.10.2022 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.