HRB 7361
Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Storkower Str. 11, 15537 Gosen-Neu Zittau, OT GosenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Gosen
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 15.09.2020
- Datenstand
- 2025-10-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jochen Wolfgang Rahner
Berlin
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
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Die Herstellung und Montage von Kunststoffenstern sowie Montage von anderen Bauelementen, Wintergärten und Rolläden.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 361/19 · Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 361/19
- Wirksam am
- 20.07.2021
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 7361
Insolvenzabteilung
3 IN 361/19
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring, OT Gosen, Storkower Straße 11, 15537 Gosen-Neu Zittau
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Detlef-Rüdiger Beckmann,
Lindenallee 33,
14050 Berlin
wie folgt festgesetzt:
Vergütung: XXX €
Auslagen: XXX €
Umsatzsteuer: XXX €
Gesamtbetrag: XXX €
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV. Bei der Festsetzung sind Art, Dauer und der Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1, 3 InsVV).
Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von 234.822,60 Euro zu Grunde.
Hieraus ergibt sich ein Regelsatz von XXX Euro.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf 110 % Euro festzusetzen.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der vom vorläufigen Verwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung zu. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Frankfurt (Oder), 14. Juli 2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 361/19 · Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 361/19
- Wirksam am
- 04.06.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 7361
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen In dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring, OT Gosen, Storkower Straße 11,
15537 Gosen-Neu Zittau (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 7361 FF) wird die
Durchführung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten
Forderungen im mündlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO). Termin zur
Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen
wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Donnerstag den
30. Juli 2020 um 10:00 Uhr. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der
Gläubiger über:
- die Person des Insolvenzverwalters
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Termine finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 003. Der Insolvenzverwalter
wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die Zustellung des Beschlusses
durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin,
welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 2. Juni 2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 361/19 · Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 361/19
- Wirksam am
- 17.04.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 7361
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau GmbH
Märkischer-Bauring, OT Gosen, Storkower Straße 11, 15537 Gosen-Neu Zittau
(Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 7361 FF) ist am 14.04.2020 bei Gericht
die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§
208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 15. April 2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7361 FF HRB 7361 FF: Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring, Gosen, Storkower Str. 11, 15537 Gosen-Neu Zittau, OT Gosen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60…
Forderungsprüfung 3 IN 361/19 · Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 361/19
- Wirksam am
- 02.03.2020
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 7361
Insolvenzabteilung
3 IN 361/19
BESCHLUSS
Über das Vermögen der
der Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring, OT Gosen, Storkower Straße 11, 15537
Gosen-Neu Zittau (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 7361 FF)
wird auf den am 25.10.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2020 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Dr. Detlef-Rüdiger Beckmann
Lindenallee 33
14050 Berlin
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Absatz 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 30.04.2020 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 28.05.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Absatz 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde
wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt. Die
schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per
Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach
dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die
Entscheidung Beschwerde eingelegt werde. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), 1. März 2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 361/19 · Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 361/19
- Wirksam am
- 26.11.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 7361
Märkischer-Bauring, OT Gosen, Storkower Straße 11, 15537 Gosen-Neu Zittau ist
am 26. November 2019 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem.
§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr.
Detlef-Rüdiger Beckmann, Lindenallee 33, 14050 Berlin wird zum vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle
Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Az: 3 IN 361/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 26. November 2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7361 FF HRB 7361 FF: Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring, Gosen, Storkower Str. 11, 15537 Gosen-Neu Zittau, OT Gosen. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Klobuzinski, Ralf; Geschäftsführer: 2. Rahner, Jochen Wol…
Rahner, Jochen Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Klobuzinski, Brigitta
HRB 7361 FF Fensterbau GmbH Märkischer-Bauring, Gosen, Storkower Str. 11, 15537 Gosen-Neu Zittau, OT Gosen. im Registerblatt veröffentlicht: Geschäftsanschrift: Storkower Str. 11, 15537 Gosen-Neu Zittau, OT Gosen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.