VR 909

Feldberger Eiszeit- und Naturerlebnis e.V.

Amtsgericht Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Feldberger Seenlandschaft

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Feldberger Seenlandschaft
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Aufbruch Carwitz/Thomsdorf e.V. Bürgerinitiative gegen Kiesabbau und Deponien Feldberger Seenlandschaft

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 909 VR 909:Aufbruch Carwitz/Thomsdorf e.V. Bürgerinitiative gegen Kiesabbau und Deponien, Feldberger Seenlandschaft (Ulmenallee 6a, 17258 Feldberger Seenlandschaft). Die Verein ist als übernehmender Rechtsträger…
VR 909:Aufbruch Carwitz/Thomsdorf e.V. Bürgerinitiative gegen Kiesabbau und Deponien, Feldberger Seenlandschaft (Ulmenallee 6a, 17258 Feldberger Seenlandschaft). Die Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.05.2015 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.05.2015 mit dem Eiszeit- und Naturerlebnis Wittenhagen e.V. mit Sitz in Feldberger Seenlandschaft (VR 954 AG Neubrandenburg) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.