HRB 6079
Feedbag Accessoires GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Friedensstraße 22, 63179 ObertshausenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Obertshausen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 06.10.2020
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Georg Picard
Bad Vilbel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenThomas Picard
Obertshausen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMarkus Geißler
Kleinostheim
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Der Vertrieb von Accessoires aus Leder und anderen Stoffen sowie alle Tätigkeiten, die hiermit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 205/20 · Feedbag Accessoires GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/20
- Wirksam am
- 23.04.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 6079
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 157,50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
abzüglich Vorschluss (Beschluss vom 20.12.2022)
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.10.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 3.182.465,29 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Gemäß § 10 InsVV i.V.m. § 3 InsVV können dem vorläufigen Insolvenzverwalter für besondere Mehrarbeit oder Aufgaben mit außergewöhnlichem Schwierigkeitsgrad Zuschläge für die Vergütung gewährt werden.
Vorliegend waren dem Insolvenzverwalter die folgenden Zuschläge zu gewähren:
Betriebsfortführung 72,73 %
Arbeitnehmerangelegenheiten 22,50 %
mehrere Betriebsstätten 27,50 %
Konzernverflechtungen 15,00 %
Investorenprozess 10,00 %
Auslandsbezug 40,00 %
In der Gesamtschau ergibt sich somit ein Zuschlag von 187,73 %.
Aufgrund einer teilweisen inhaltlichen Überschneidung der Zuschlagstatbeständen nimmt der Insolvenzverwalter hier zudem einen Abschlag in Höhe von 30% vor.
Sodass sich insgesamt ein Zuschlagsfaktor von 157,50 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 205/20 · Feedbag Accessoires GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/20
- Wirksam am
- 18.12.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 6079
18.12.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 205/20
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Feedbag Accessoires GmbH, Friedensstr. 22, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 6079),
vertreten durch:
1. Georg Picard, (Geschäftsführer),
2. Thomas Picard, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bachmann, Hansen, Schuhmann & Partner, Kapuzinerplatz 1, 63739 Aschaffenburg,
wird dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Rittmeister die Zustimmung erteilt, der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen gemäß der folgenden Berechnung zu entnehmen:
xxx
EU
Vorschuss auf die Nettovergütung nach der InsVV
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx EUR
Vorschuss auf die Auslagen zuzüich
xxx
EU
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EU
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.11.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 28.09.2020 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 23.11.2023 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 205/20 · Feedbag Accessoires GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/20
- Wirksam am
- 14.12.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 6079
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Feedbag Accessoires GmbH, Friedensstr. 22, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am
Main, HRB 6079),
vertreten durch:
1. Georg Picard, (Geschäftsführer),
2. Thomas Picard, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bachmann, Hansen, Schuhmann & Partner, Kapuzinerplatz 1, 63739
Aschaffenburg,
Beschluss
Der heutige Termin wird hinsichtlich der Prüfung von weiteren angemeldeten
Forderungen im schriftlichen Verfahren vertagt auf Freitag, 04.06.2021.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6079 HRB 6079: Feedbag Accessoires GmbH, Obertshausen, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 205/20 · Feedbag Accessoires GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/20
- Wirksam am
- 29.09.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 6079
Am 28.09.2020 um 08:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen Feedbag Accessoires GmbH, Friedensstr. 22, 63179 Obertshausen (AG
Offenbach am Main , HRB 6079), vertr. d.: 1. Georg Picard, (Geschäftsführer),
2. Thomas Picard, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer
Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.:
069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de, bestellt
worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 06.11.2020 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht,
ist der 27.11.2020.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
è Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten
wird;
è gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und
Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der
Freigabe von Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (§ 35 Abs.
2 InsO)
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen,
einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie
kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche
vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine
Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das
Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder
im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist
und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 205/20 · Feedbag Accessoires GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/20
- Wirksam am
- 28.09.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 6079
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Feedbag Accessoires GmbH, Friedensstr. 22, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am
Main , HRB 6079),
vertreten durch:
1. Georg Picard, (Geschäftsführer),
2. Thomas Picard, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bachmann, Hansen, Schuhmann & Partner, Kapuzinerplatz 1, 63739
Aschaffenburg,
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer
Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/
203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 205/20 · Feedbag Accessoires GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 205/20
- Wirksam am
- 15.06.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 6079
Accessoires GmbH, Friedensstr. 22, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main ,
HRB 6079), vertr. d.: 1. Georg Picard, (Geschäftsführer), 2. Thomas Picard,
(Geschäftsführer), ist am 15.06.2020 gegen die Antragstellerin die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf
den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden
Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas
Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail:
t.rittmeister@reimer-rae.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6079 HRB 6079: Feedbag Accessoires GmbH, Obertshausen, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen. Prokura erloschen: Frenzel, Stefan, Groß-Gerau, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Geißler, Markus, Kleinostheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 6079 HRB 6079: Feedbag Accessoires GmbH, Obertshausen, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen. Der mit der PICARD Lederwaren GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (vormals: Gebr. Picard Lederwaren GmbH & Co. Kommanditg…
HRB 6079 Feedbag Accessoires GmbH, Obertshausen, Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen. Bestellt als Geschäf…
HRB 6079 Feedbag Accessoires GmbH, Obertshausen, (Friedensstraße 22, 63179 Obertshausen).Einzelprokura: Frenzel, Stefan, Groß-Gerau, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.