VR 206

FC Hennef 05 FC Geistingen 1968 TURA Hennef 1916 e.V. kurz: FC Hennef 05 e.V.

Amtsgericht Siegburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hennef (Sieg)

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Registerdaten

Sitz
Hennef (Sieg)
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Turn- und Rasensportverein 1916 " Tura " Hennef Hennef (Sieg)
  2. Turn- und Rasensportverein 1916 " Tura " Hennef e.V. Hennef (Sieg)
  3. FC Hennef 05 FC Geistingen 1968 TURA Hennef 1916 kurz: FC Hennef 05 e.V. Hennef (Sieg)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 206 Turn- und Rasensportverein 1916 " Tura " Hennef e.V., Hennef (Sieg) (z.H. Herrn Hans-Josef Noppeney Annostraße 82, 53773 Hennef). Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2005 und der Beschlüsse der Mi…
Turn- und Rasensportverein 1916 " Tura " Hennef e.V., Hennef (Sieg) (z.H. Herrn Hans-Josef Noppeney Annostraße 82, 53773 Hennef). Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2005 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen jeweils vom 18.04.2005 ist der Verein F.C. Geistingen 1968 e.V. mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg VR 269) durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung mit dem hiesigen Verein als übernehmender Verein (Verschmelzung durch Aufnahme) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.