HRB 229189

FBG Football Berlin GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3607 IN 3013/25 · FBG Football Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 3013/25
Wirksam am
14.08.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 229189
3607 IN 3013/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12.08.2026 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Zu Ziffer 5 wird klargestellt, dass der Termin für Donnerstag, den 10.09.2026 anberaumt wird.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3607 IN 3013/25 · FBG Football Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 3013/25
Wirksam am
13.08.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 229189
3607 IN 3013/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 12.08.2026 um 13.25 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

5. Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters wird anberaumt auf
Donnerstag, 09.09.2026, 09:45 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3607 IN 3013/25 · FBG Football Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 3013/25
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 229189
3607 IN 3013/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -

hat der Sachwalter am 16.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3607 IN 3013/25 · FBG Football Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 3013/25
Wirksam am
21.05.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 229189
3607 IN 3013/25

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.05.2026 beschlossen:

Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Plans in der Fassung vom 19.05.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf Mittwoch, den 25. Juni 2026, 13.00 Uhr
im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg,
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin geladen.
Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3607 IN 3013/25 · FBG Football Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3607 IN 3013/25
Wirksam am
08.07.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 229189
3607 IN 3013/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Betreiben des Footballvereins Berlin Thunder

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.07.2025 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 10.27 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

3. Zum Sachwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini,
Kantstraße 164, 10623 Berlin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.08.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Donnerstag, 14.08.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Donnerstag, 11.09.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 229189 B HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.05.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3…
HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.05.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 (Stammkapital), 14 (Mitveräußerungsrecht), 15 (Mitveräußerungspflicht) und 16 (Dauer der Gesellschaft). Durch weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
Veränderungen
HRB 229189 B HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Werner, Björn; Geschäftsführer: 4. Hoge, Diana, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis d…
HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Werner, Björn; Geschäftsführer: 4.
Hoge, Diana, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 229189 B HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. von Glahn, Heiko; Geschäftsführer: 3. Werner, Björn, *XX.XX.XXXX, Mühlenbecker Land OT …
HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. von Glahn, Heiko; Geschäftsführer: 3.
Werner, Björn, *XX.XX.XXXX, Mühlenbecker Land OT Schildow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 229189 B HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Geschäftsführer: 2. von Glahn, Heiko, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit d…
HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Geschäftsführer: 2.
von Glahn, Heiko, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Neueintragungen
HRB 229189 B HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Firma: FBG Football Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 28, 105…
HRB 229189 B: FBG Football Berlin GmbH, Berlin, Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin. Firma: FBG Football Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kaiserin-Augusta-Allee 28, 10553 Berlin; Gegenstand: Der Aufbau und der Betrieb und Vermarktung einer professionellen American Football Mannschaft in Berlin und Auswertung sämtlicher Leistungen und Rechte im Zusammenhang mit der Mannschaft bzw. deren Mitglieder. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Melikian, Levon, *XX.XX.XXXX, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.04.2021 mit Änderung vom 06.05.2021 in § 1 (Firma)

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