HRA 8509

FB Zerspanungstechnik Wenden e.K.

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Adenauerstraße 31, 57482 Wenden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wenden
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
08.01.2025
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Falko Siegfried Brucker

Wenden

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 223/24 · Brucker, Falko Siegfried · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 223/24
Wirksam am
02.09.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 8509
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Falko Siegfried Brucker, geboren am XX.XX.XXXX, Westfälische Straße 2, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K., Adenauer Straße 31, 57482 Wenden

wird zur Anhörung der Gläubigerversammlung zur Schlussrechnungslegung des Schuldners über das Eigenverwaltungsverfahren gemäß § 281 InsO

Termin bestimmt auf

Montag, 22.09.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.

Die Schlussrechnungslegung sowie die Stellungnahme des Sachwalters liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135, aus.

25 IN 223/24
Amtsgericht Siegen, 02.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 223/24 · Brucker, Falko Siegfried · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 223/24
Wirksam am
18.02.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 8509
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Falko Siegfried Brucker, geboren am XX.XX.XXXX, Westfälische Straße 2, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K., Adenauer Straße 31, 57482 Wenden

ist am 14.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

25 IN 223/24
Amtsgericht Siegen, 17.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 223/24 · Brucker, Falko Siegfried · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 223/24
Wirksam am
03.02.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 8509
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Falko Siegfried Brucker, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K.

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Breuer, Hauptstraße 21, 51766 Engelskirchen

wird heute, am 01.02.2025 die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag des Schuldners aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Grabenstraße 28, 58095 Hagen, Telefon: 02331 / 3976-56.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; hierfür gilt eine Frist bis zum 21.02.2025.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Der auf den 24.03.2025 bestimmte Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalter,
- die Aufhebung der Eigenverwaltung und
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 272, 277 InsO bezeichneten Gegenstände.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
25 IN 223/24
Amtsgericht Siegen, 01.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 25 IN 223/24 · Brucker, Falko Siegfried · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 223/24
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Siegen, HRA 8509
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 223/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des Herrn Falko Siegfried Brucker, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 8509 eingetragenen Firma FB Zerspanungstechnik Wenden e.K.

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Breuer, Hauptstraße 21, 51766 Engelskirchen

ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

25 IN 223/24
Amtsgericht Siegen, 01.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 8509 FB Zerspanungstechnik Wenden e.K., Wenden, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden. (Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Metall- und NE-Metallteilen sowie der Handel und die Schulung mit / für Werkzeug…
FB Zerspanungstechnik Wenden e.K., Wenden, Adenauerstraße 31, 57482 Wenden. (Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Metall- und NE-Metallteilen sowie der Handel und die Schulung mit / für Werkzeuge im Bereich der Metallbe- und -verarbeitung.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Adenauerstraße 31, 57482 Wenden. Inhaber: Brucker, Falko Siegfried, Wenden, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der FB Zerspanungstechnik Wenden GmbH mit Sitz in Wenden (AG Siegen, HRB 7624) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23. August 2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23. August 2010 als Ganzes übernommen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.