HRB 212446

FB Fenster & Türen GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Alter Flugplatz 6, 49377 Vechta

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Vechta
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
20.05.2025
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Werner Haskamp

Lohne

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Montage von Fenstern und Türen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 21/25 · FB Fenster & Türen GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 21/25
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212446
10 IN 21/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FB Fenster & Türen GmbH, Vertrieb und Montage von Fenstern und Türen, Alter Flugplatz 6, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 212446), vertr. d.: Werner Josef Haskamp, Hambergstraße 34, 49393 Lohne (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Vechta, 09.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 21/25 · FB Fenster & Türen GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 21/25
Wirksam am
16.09.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212446
10 IN 21/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FB Fenster & Türen GmbH, Vertrieb und Montage von Fenstern und Türen, Alter Flugplatz 6, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 212446), vertr. d.: Werner Josef Haskamp, Hambergstraße 34, 49393 Lohne (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.10.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 15.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 21/25 · FB Fenster & Türen GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 21/25
Wirksam am
06.08.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212446
10 IN 21/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FB Fenster & Türen GmbH, Vertrieb und Montage von Fenstern und Türen, Alter Flugplatz 6, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 212446), vertr. d.: Werner Josef Haskamp, Hambergstraße 34, 49393 Lohne (Oldenburg), (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Vechta, 06.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 21/25 · FB Fenster & Türen GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 21/25
Wirksam am
08.05.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212446
10 IN 21/25 : Über das Vermögen der FB Fenster & Türen GmbH, Vertrieb und Montage von Fenstern und Türen, Alter Flugplatz 6, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 212446), vertr. d.: Werner Josef Haskamp, Hambergstraße 34, 49393 Lohne (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 01.05.2025 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christina Keane, An der Gräfte 22, 49377 Vechta, Tel.: 04441/978862, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: mail@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.07.2025 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.07.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.07.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.07.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 07.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 21/25 · FB Fenster & Türen GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 21/25
Wirksam am
05.03.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 212446
10 IN 21/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FB Fenster & Türen GmbH, Vertrieb und Montage von Fenstern und Türen, Alter Flugplatz 6, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 212446), vertr. d.: Werner Josef Haskamp, Hambergstraße 34, 49393 Lohne (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am 04.03.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christina Keane, An der Gräfte 22, 49377 Vechta, Tel.: 04441/978862, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: mail@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 04.03.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 212446 HRB 212446: FB Fenster & Türen GmbH, Vechta, Vechtaer Marsch 14, 49377 Vechta. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2017. Geschäftsanschrift: Vechtaer Marsch 14, 49377 Vechta…
HRB 212446: FB Fenster & Türen GmbH, Vechta, Vechtaer Marsch 14, 49377 Vechta. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2017. Geschäftsanschrift: Vechtaer Marsch 14, 49377 Vechta. Gegenstand: Vertrieb und Montage von Fenstern und Türen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haskamp, Werner, Lohne, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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