HRA 3654

Faßbender Tenten GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bonn

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Registerdaten

Sitz
Bonn
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Wilh.Tenten GmbH + Co. KG Bonn
  2. Paul Faßbender GmbH & Co.KG (vorm."Wilh.Tenten GmbH & Co.KG") Bonn
  3. Wilh. Tenten Kommanditgesellschaft Bonn
  4. Wilhelm Tenten Kommanditgesellschaft Bonn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Veränderungen
HRA 3654 HRA 3654: Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Bornheimer Straße 172, 53119 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2018 sowie der Zustim…
HRA 3654: Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Bornheimer Straße 172, 53119 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2018 mit der Haendel-Baustoffe GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 23456) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3654 HRA 3654: Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Alfterer Str. 39, 53347 Alfter. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bornheimer Straße 172, 53119 Bonn.
HRA 3654: Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Alfterer Str. 39, 53347 Alfter. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bornheimer Straße 172, 53119 Bonn.
Veränderungen
HRA 3654 HRA 3654: Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Alfterer Str. 39, 53347 Alfter. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2017 sowie der Zustimmun…
HRA 3654: Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Alfterer Str. 39, 53347 Alfter. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2017 mit der Faßbender Tenten Logistik und Service GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 79590) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3654 HRA 3654:Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Alfterer Str. 39, 53347 Alfter.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungs…
HRA 3654:Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Alfterer Str. 39, 53347 Alfter.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2014 mit der SanReMo GmbH mit Sitz in Alfter (Amtsgericht Bonn HRB 13336) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3654 Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Alfterer Str. 39, 53347 Alfter. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüs…
Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn, Alfterer Str. 39, 53347 Alfter. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2011 mit der Bauzentrum Dehnhard GmbH mit Sitz in Zülpich (Amtsgericht Bonn HRB 15065) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3654 Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn (Alfterer Str. 39, 53347 Alfter). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlü…
Faßbender Tenten GmbH & Co. KG, Bonn (Alfterer Str. 39, 53347 Alfter). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.06.2008 mit der Gebr. Weiler GmbH mit Sitz in Blankenheim (Amtsgericht Düren HRB 3439) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.