HRB 13752

FASHION-POINT GmbH

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gelsenkirchen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
31.08.2021
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jochen Aschmann

Bochum

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

LMM GmbH

HRB 13233 · Amtsgericht Gelsenkirchen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-08 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. fashion - FACTORY - POINT GmbH Gelsenkirchen

Gegenstand des Unternehmens

Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accessoires.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen

wird heute, am 08.10.2026, um 17:32 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
23.03.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 18.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
23.03.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 602.333,22 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 90.491,92 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 23.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
23.03.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 20.05.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 154 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 18.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
03.09.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

ist am 20.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass die vormals angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 29.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
06.06.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach §§ 2 Abs. 1, 11 InsVV, § 63 InsO nach einer Berechnungsgrundlage von 54.443,48 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV.Gem. § 3 InsVV sind für die Betriebsfortführung Zuschläge von 10 % gewährt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 05.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
05.05.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 04.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
07.09.2022
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen

wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Gläubigerversammlung einberufen, §§ 74, 75 InsO.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.09.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO) hier:
Prozessführung gegen die Geschwister Steilmann GbR aus Bochum mit einem Streitwert in Höhe von 98.167,52 EUR aus Anfechtungsansprüchen, Zustimmungserfordernis nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 01.09.2022 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen werden.

Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 06.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
09.08.2022
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.09.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 08.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
29.07.2022
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Nettelbeckstr. 59, 44797 Bochum

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 24.08.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

1. Vergleichsabschluss mit dem Geschäftsführer über Ansprüche aus Anfechtung/Geschäftsführerhaftung,

2. Prozessführung gegen die Geschwister Steiermann GbR mit einem Streitwert in Höhe von 98.167,52 € aus Anfechtungsansprüchen Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.07.2022 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 28.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
25.10.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen

Wird der Beschluss vom 18.10.2021 aufgehoben und damit auch die außerordentliche Gläubigerversammlung am 08.11.2021.
Der Insolvenzverwalter hat seinen Antrag zurückgenommen, weil ein Bedarf für einen Beschluss nach § 160 InsO nicht mehr besteht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 22.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
20.10.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann als GF d. FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen

ist am 18.10.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 19.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
19.10.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 08.11.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Führen von Prozessen mit einem Streitwert von bis zu 37.350,00 €. Begründet wird dieses mit der möglichen klageweisen Geltendmachung der Anfechtungsansprüche gegen die Carrolea Realn Estate GmbH, Berlin in gleicher Höhe und der möglichen Anfechtungsansprüche gegen den geschäftsführenden Gesellschafter, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 28.09.2021 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 18.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13752 HRB 13752: FASHION-POINT GmbH, Gelsenkirchen, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 13752: FASHION-POINT GmbH, Gelsenkirchen, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
27.08.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann als GF d. FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen

Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accessoires

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.08.2021, um 09:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.07.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.09.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 18.10.2021.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.10.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

164 IN 50/21
Essen, 25.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 50/21 · FASHION-POINT GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
164 IN 50/21
Wirksam am
16.07.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 13752
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 50/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13752 eingetragenen FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Aschmann als GF d. FASHION-POINT GmbH, Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen

Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accessoires

ist am 16.07.2021, um 10:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

164 IN 50/21
Amtsgericht Essen, 16.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13752 HRB 13752: FASHION-POINT GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstraße 20, 45891 Gelsenkirchen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aschmann, Ingeborg, Boch…
HRB 13752: FASHION-POINT GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstraße 20, 45891 Gelsenkirchen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 14, 45891 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aschmann, Ingeborg, Bochum, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Aschmann, Jochen, Bochum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 13752 HRB 13752: FASHION-POINT GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstraße 20, 45891 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aschmann, Jochen, Bochum, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Aschmann, Ingeborg, Bochu…
HRB 13752: FASHION-POINT GmbH, Gelsenkirchen, Emscherstraße 20, 45891 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aschmann, Jochen, Bochum, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Aschmann, Ingeborg, Bochum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 13752 HRB 13752: fashion - FACTORY - POINT GmbH, Gelsenkirchen, Daimlerstraße 14, 45891 Gelsenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1 und mi…
HRB 13752: fashion - FACTORY - POINT GmbH, Gelsenkirchen, Daimlerstraße 14, 45891 Gelsenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: FASHION-POINT GmbH. geänderte Geschäftsanschrift: Emscherstraße 20, 45891 Gelsenkirchen.
Neueintragungen
HRB 13752 HRB 13752: fashion - FACTORY - POINT GmbH, Gelsenkirchen, Daimlerstraße 14, 45891 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2016. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße …
HRB 13752: fashion - FACTORY - POINT GmbH, Gelsenkirchen, Daimlerstraße 14, 45891 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2016. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 14, 45891 Gelsenkirchen. Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accessoires. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Aschmann, Jochen, Bochum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.