HRB 10728

FAO Amicus GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuruppin

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Registerdaten

Sitz
Neuruppin
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 15 IN 184/21 · FAO Amicus GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 184/21
Wirksam am
04.09.2024
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10728
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FAO Amicus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10728 ), Geschäftszweig: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigener Immobilien, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Feldtmann, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin
wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 6. Mai 2024
15 IN 184/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 184/21 · FAO Amicus GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 184/21
Wirksam am
13.02.2024
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10728
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FAO Amicus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10728 ), Geschäftszweig: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigener Immobilien, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Feldtmann, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß §§ 1 ff. InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 19.000,00 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 6 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 3,50 EUR ab der 11. Zustellung zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 InsVV). Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 11 Gläubiger, mithin war eine Zustellung zu berücksichtigen.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 08.04.2022 bis 08.04.2024 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 1. Februar 2024
15 IN 184/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 184/21 · FAO Amicus GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 184/21
Wirksam am
26.09.2023
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10728
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FAO Amicus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10728 ), Geschäftszweig: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigener Immobilien, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin, vertreten durch die Geschäftsführerin
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Es wird für die Durchführung der abschließenden Anhörung der Gläubiger die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,

Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 23. November 2023 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 26. September 2023
15 IN 184/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 184/21 · FAO Amicus GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 184/21
Wirksam am
11.05.2022
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10728
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FAO Amicus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10728 ), Geschäftszweig: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigener Immobilien, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin, vertreten durch die Geschäftsführerin
ist am 06.05.2022 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Neuruppin, den 9. Mai 2022
15 IN 184/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10728 NP HRB 10728 NP: FAO Amicus GmbH, Neuruppin, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 184/21 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
HRB 10728 NP: FAO Amicus GmbH, Neuruppin, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 184/21 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 184/21 · FAO Amicus GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 184/21
Wirksam am
11.04.2022
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10728
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
FAO Amicus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10728 ), Geschäftszweig: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigener Immobilien, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Feldtmann wird am 08.04.2022, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam. Es wird für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 08.06.2022 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am Freitag, 8. Juli 2022, 10:30 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)

Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt, Notar halten Sie bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.

Es ist Teil unserer Aufgaben, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu unterstützen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeiter werden Sie wegen der aktuellen Entwicklung und der pandemiebedingten Einschränkungen auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes hingewiesen.
Neuruppin, den 08.04.2022
15 IN 184/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 184/21 · FAO Amicus GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 184/21
Wirksam am
11.01.2022
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10728
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Kyritz , Perleberger Straße 1 - 2, 16866 Kyritz
- Gläubiger -
gegen
FAO Amicus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10728 ), Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Susanne Feldtmann, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin
- Schuldnerin -
ist heute, am 10. Januar 2022, um 12:00 Uhr Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Der Schuldnerin wird ein besonderes Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 InsO). Ihr wird die Verfügungsbefugnis über das im Grundbuch von Reckenzin, Blatt 175, Flurstück 2/87 (Amtsgericht Perleberg) vorläufig entzogen. Neuruppin, den 10. Januar 2022
15 IN 184/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 10728 NP HRB 10728 NP: FAO Amicus GmbH, Neuruppin, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin. Geschäftsanschrift: Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin. Gegenstand: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigener Immobilien. …
HRB 10728 NP: FAO Amicus GmbH, Neuruppin, Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin. Geschäftsanschrift: Präsidentenstraße 75, 16816 Neuruppin. Gegenstand: Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eigener Immobilien. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Feldtmann, Susanne, geb. Bergk, *XX.XX.XXXX, Neuruppin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2014.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.