VR 14716 früher Amtsgericht Bottrop

Familien in Not e.V. - gemeinnütziger Verein für sozialschwache Familien

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bottrop

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Registerdaten

Sitz
Bottrop
Datenstand
2024-12-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-15

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Löschungsankündigungen
VR 14716 Familien in Not e.V. - gemeinnütziger Verein für sozialschwache Familien, Bottrop ( Bottrop).Das Registergericht beabsichtigt, das Ausscheiden von Herrn Danny Köhler als Vorstandsmitglied gemäß § 395 FamFG v…
Familien in Not e.V. - gemeinnütziger Verein für sozialschwache Familien, Bottrop ( Bottrop).Das Registergericht beabsichtigt, das Ausscheiden von Herrn Danny Köhler als Vorstandsmitglied gemäß § 395 FamFG von Amts wegen in das Vereinsregister einzutragen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat festgesetzt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Löschungsankündigungen
VR 14716 Familien in Not e.V. - gemeinnütziger Verein für sozialschwache Familien, Bottrop ( Bottrop).Das Registergericht beabsichtigt, das Ausscheiden von Herrn Danny Köhler als Vorstandsmitglied gemäß § 395 FamFG v…
Familien in Not e.V. - gemeinnütziger Verein für sozialschwache Familien, Bottrop ( Bottrop).Das Registergericht beabsichtigt, das Ausscheiden von Herrn Danny Köhler als Vorstandsmitglied gemäß § 395 FamFG von Amts wegen in das Vereinsregister einzutragen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat festgesetzt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.