HRB 13680

FAM Personal-Service GmbH

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kalkar

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Registerdaten

Sitz
Kalkar
Datenstand
2024-12-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. FAM Personal-Service GmbH Goch

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 1/26 · FAM Personal-Service GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 1/26
Wirksam am
01.07.2026
Registerbezug
Kleve, HRB 13680
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 1/26

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13680 eingetragenen FAM Personal-Service GmbH, Pastor-Smits-Weg 5, 47546 Kalkar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eric Rienits, Pastor-Smits-Weg 5, 47546 Kalkar

Geschäftszweig: Die Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Coaching und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.06.2026, um 08:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt André Dobiey, Borsigstraße 2, 47574 Goch.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 30.09.2026.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 02.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

43 IN 1/26
Kleve, 30.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13680 HRB 13680: FAM Personal-Service GmbH, Goch, Wiesenstraße 39 - 41, 47574 Goch. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Absatz (2) (Firma, Sitz) un…
HRB 13680: FAM Personal-Service GmbH, Goch, Wiesenstraße 39 - 41, 47574 Goch. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Absatz (2) (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung nach Kalkar sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Kalkar. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dr.-Hugo-Mönnig-Straße 1, 47546 Kalkar. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Coaching und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Neueintragungen
HRB 13680 HRB 13680: FAM Personal-Service GmbH, Goch, Wiesenstraße 39 - 41, 47574 Goch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2015. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 39 - 41, 47574 Goch.…
HRB 13680: FAM Personal-Service GmbH, Goch, Wiesenstraße 39 - 41, 47574 Goch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2015. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 39 - 41, 47574 Goch. Gegenstand: Die Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Rienits, Eric, Kalkar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.