HRA 11048
Falcon Security GmbH & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 GottfriedingGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Gottfrieding
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 06.11.2019
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Falcon Security Verwaltungs GmbH
Frontenhausen
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMichael Brandl
Frontenhausen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Falcon Security Verwaltungs GmbH
HRB 9874 · Amtsgericht Landshut
Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG
HRA 11822 · Amtsgericht Landshut
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Falcon Security GmbH & Co. KG Frontenhausen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 314/19 · Falcon Security GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 314/19
- Wirksam am
- 06.06.2023
- Registerbezug
- Landshut, HRA 11048
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Falcon Security GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Falcon Security Verwaltungs GmbH, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, diese vertreten durch den Geschäftsführer Brandl Michael, Fichtenstraße 9, 94436 Simbach
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11048
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.08.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 42 ff erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 02.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung IN 314/19 · Falcon Security GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 314/19
- Wirksam am
- 01.09.2020
- Registerbezug
- Landshut, HRA 11048
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Falcon Security GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Falcon Security
Verwaltungs GmbH, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Brandl Michael, Fichtenstraße 9, 94436 Simbach
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11048
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über unten stehende Punkte das schriftliche Verfahren gem.
§ 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
1. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Unternehmenskaufvertrag vom 09.12.2019
mit der Brandl Sicherheit und Service GmbH & Co. KG gemäß §§ 160 Abs. 1, Abs. 2
Nr.1, 162 und § 163 InsO ihre Zustimmung. Die Betriebs- und
Geschäftsausstattung hat Herr Rechtsanwalt Jochen Könner, der
Insolvenzverwalter, für 3.000,00 € an die Brandl Sicherheit & Service GmbH &
Co. KG verkauft. Als Sicherheitsdienst verfügt die Schuldnerin über wenig
Anlagevermögen. Daneben wurden Verträge der Schuldnerin übertragen.
Kaufinteresse wurde im Übrigen nicht bekundet. Auf den Sachstandsbericht von
Herrn Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jochen Könner nimmt das Insolvenzgericht
Landshut Bezug. Der Unternehmenskaufvertrag liegt beim Insolvenzgericht
Landshut.
2. Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung, dass Ansprüche, egal aus
welchem Rechtsgrund, gegen den Geschäftsführer der Komplementärin und
Kommanditisten der Insolvenzschuldnerin, Michael Brandl, bis auf die bereits in
dem Insolvenzverfahren über sein Vermögen (Amtsgericht Landshut, AZ IN 676/19)
angemeldeten Forderungen
1. Forderung aus Verrechnungskonto 1464 "Verre Brandl Michael": 104.145,49 €
2. Forderung nach § 43 GmbHG wegen Kassenfehlbestand: 28.528 29 €
3. Forderungen nach §§ 177a, 130a HGB wegen Zahlungen nach Eintritt eines
Insolvenzgrundes (Schätzung): 500.000,00 €
aufgrund dessen Vermögenslosigkeit und aus Kostengründen nicht geltend gemacht
werden brauchen.
Es wird vorsorglich die Zustimmung erteilt, sich insoweit mit dem
Insolvenzverwalter über eine Anerkennung eines noch auszuhandelnden Betrages
zur Vermeidung eines Feststellungsrechtsstreits vergleichsweise zu einigen.
Über das Vermögen von Michael Brandl wurde am 02.12.2019 das Insolvenzverfahren
eröffnet, Amtsgericht Landshut, Az. IN 676/19 und Rechtsanwalt Timo Plessow zum
Insolvenzverwalter bestellt. Folgende Forderungen wurden im Insolvenzverfahren
angemeldet, die bislang bestritten werden:
1. Forderung aus Verrechnungskonto 1464 "Verre Brandl Michael" 104.145,49 €
2. Forderung nach § 43 GmbHG wegen Kassenfehlbestand 28.528,29 €
3. Forderungen nach §§ 177a, 130a HGB wegen Zahlungen nach Eintritt eines
Insolvenzgrundes (Schätzung) 500.000,00 €
Wegen der Forderungen nimmt das Insolvenzgericht Landshut auf den
Sachstandsbericht Bezug. Ferner liegt beim Insolvenzgericht Landshut in Anlage
Stellungnahme von Herrn Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jochen Könner an den
Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Timo D. Plessow bei. Nach Auskunft des
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Timo D. Plessow ist mit einer geringen Quote
zu rechnen. Im Hinblick auf die geringe Quotenerwartung ist Herr Rechtsanwalt
Jochen Könner zur Vermeidung unnötiger Kosten für die vollständige Ermittlung
und Darlegung der Ansprüche mit dem Insolvenzverwalter in
Vergleichsverhandlungen über die Anerkennung von Forderungen getreten.
3. Es wird die Zustimmung erteilt, sich zur Vermeidung eines Rechtsstreits und
im Hinblick auf die Vermögensverhältnisse des Michael Brandl, sich mit
Rechtsanwalt Timo D. Plessow bzgl. nach § 302 InsO von der Restschuldbefreiung
ausgenommenen Forderungen vergleichsweise zu einigen. Die angemeldeten
Forderungen nach §§ 177a, 130a HGB wegen Zahlungen nach Eintritt eines
Insolvenzgrundes (Schätzung) in Höhe von 500.000,00 € wurden als Forderungen
aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet (vgl. oben). Der
Betrag wurde bislang nur als Schätzbetrag angemeldet. Bei weiteren Ermittlungen
besteht die Möglichkeit, dass die Forderungen den Schätzbetrag übersteigen.
Aufgrund der Herrn Rechtsanwalt Jochen Könner bekannten Vermögensverhältnisse
des Michael Brandl ist nicht davon auszugehen, dass er diesen Betrag auf
absehbare Zeit bezahlen können wird. Es wird durch Herrn Rechtsanwalt Jochen
Könner deshalb aufgrund der Höhe der möglichen Ansprüche um eine Zustimmung zu
einer vergleichsweisen Regelung ersucht.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.10.2020 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 11048 HRA 11048: Falcon Security GmbH & Co. KG, Gottfrieding, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 04.11.2019 (Az. IN 31…
Insolvenzplan IN 314/19 · Falcon Security GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 314/19
- Wirksam am
- 04.11.2019
- Registerbezug
- Landshut, HRA 11048
In dem Verfahren über die Anträge d.
1) Audi BKK, vertreten durch d. Vorstand, Ettinger Str. 70, 85057 Ingolstadt,
Gz.: 94725725
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) mhplus BKK, vertreten durch d. Vorstand, Franckstraße 8, 71636 Ludwigsburg,
Gz.: 20484013/INSO/84177
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
und den Eigenantrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Falcon Security GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Falcon Security
Verwaltungs GmbH, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Brandl Michael, Fichtenstraße 9, 94436 Simbach
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11048
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Sicherheitsdienst
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 04.11.2019 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Könner
Papiererstraße 18, 84034 Landshut
Telefon: +49(871)14229696
Telefax: +49(941)5027781-45
Email: info@koenner-rechtsanwalt.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.01.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.01.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.05.2019 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 314/19 · Falcon Security GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 314/19
- Wirksam am
- 29.08.2019
- Registerbezug
- Landshut, HRA 11048
In dem Verfahren über den Antrag d.
Audi BKK, vertreten durch d. Vorstand, Ettinger Str. 70, 85057 Ingolstadt, Gz.:
94725725
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Falcon Security GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Falcon Security
Verwaltungs GmbH, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Brandl Michael, Fichtenstraße 9, 94436 Simbach
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 11048
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 28.08.2019 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1
Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Jochen Könner,
Papiererstraße 18, 84034 Landshut, Telefon: +49(871)14229696, Telefax: +49(941)
5027781-45, Email: info@koenner-rechtsanwalt.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 11048 HRA 11048: Falcon Security GmbH & Co. KG, Frontenhausen, Gutenbergstr. 1, 84160 Frontenhausen. Sitz verlegt, nun: Gottfrieding. Geschäftsanschrift: Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding.
HRA 11048 HRA 11048:Falcon Security GmbH & Co. KG, Frontenhausen, Gutenbergstr. 1, 84160 Frontenhausen.(Betrieb eines Sicherheitsdienstes, insbesondere Veranstaltungsschutz, Objektbewachung, Geldtransporte, bewaffnete…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.