HRB 31319
FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bärenhütter Straße 27, 66989 NünschweilerGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nünschweiler
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 15.08.2023
- Datenstand
- 2025-09-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. 3. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 132 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in einem Sammel-, Sortier- und Verwertungsbetrieb für Alttextilien (sog. Integrationsprojekt).
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 g IN 4/20 Lu · FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 g IN 4/20 Lu
- Wirksam am
- 19.03.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31319
19.03.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt), Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Zweibrücken, HRB 31319),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 07.05.2025 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 28.04.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 g IN 4/20 Lu · FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 g IN 4/20 Lu
- Wirksam am
- 06.09.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31319
25.08.2023
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt), Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Zweibrücken, HRB 31319),
vertreten durch:
Sascha Thomas, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/4400466, Fax: 0621/4400433
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 27.09.2023 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 18.09.2023 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 g IN 4/20 Lu · FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 g IN 4/20 Lu
- Wirksam am
- 02.10.2020
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31319
Ludwigshafen/Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
3 g IN 4/20
Lu
30.09.2020
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt),
Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Zweibrücken, HRB
31319),
vertreten durch:
1. Kare Sven Dahne, (Geschäftsführer),
2. Sascha Thomas, (Geschäftsführer),
- Schuldnerin -
an dem weiter beteiligt ist:
Rechtsanwalt Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/
4400466, Fax: 0621/4400433
- Insolvenzverwalter -
hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - Insolvenzgericht - am 30.09.2020
beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Insolvenzgericht - vom
18.09.2020 wird in seinen Gründen dahingehend berichtigt, dass der letzte
Absatz gestrichen wird.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 4 InsO i.V.m. § 319 ZPO.
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, das von Amts
wegen zu berichtigen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen
oder bei dem
Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Bahnhofstraße 33
67227 Frankenthal (Pfalz)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten
Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31319 HRB 31319: FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt), Nünschweiler, Bärenhütter Straße 27, 66989 Nünschweiler. Prokura gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gelöscht: Mörch, Henning, P…
Forderungsprüfung 3 g IN 4/20 Lu · FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 g IN 4/20 Lu
- Wirksam am
- 23.09.2020
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31319
Ludwigshafen/Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
3 g IN 4/20
Lu
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Techniker Krankenkasse, Fachzentrum Forderungsrealisierung, Habichtstraße 28,
22305 Hamburg,
- Antragstellerin zu 1. -
DAK-Gesundheit FZMB, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den
Vorstand, Rathausplatz 10, 67059 Ludwigshafen am Rhein,
- Antragstellerin zu 2. -
g e g e n
FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt),
Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Zweibrücken, HRB
31319),
vertreten durch:
1. Kare Sven Dahne, (Geschäftsführer),
2. Sascha Thomas, (Geschäftsführer),
- Schuldnerin -
an dem weiter beteiligt ist:
Rechtsanwalt Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim
-Sachverständige und Insolvenzverwalter-
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 18.09.2020
durch Richter am Amtsgericht beschlossen:
1. Die Verbindung der Verfahren mit den Aktenzeichen 3g IN 4/20 und 3d IN
174/20 wird angeordnet. Das vorliegende Verfahren führt.
2. Über das Vermögen der Antragsgegnerin wird mit Wirkung ab
Freitag, 18. September 2020, 15:21 Uhr
das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Christian Hanz, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim
4. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragsgegnerin, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den
Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragsgegnerin hat,
wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragsgegnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.
5. Die Gläubiger der Antragsgegnerin werden aufgefordert, dem
Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder Rechten der Antragsgegnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet
für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO,
Verordnung (EU) 2015/848 des Rates der Europäischen Union vom 20.05.2015 (ABIEG
L 141/19).
7. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die
Forderungen werden am 11.12.2020 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100,
149, 157, 160, 162, 207,271 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche,
mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem
Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden
aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 16.10.2020 bei dem
Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten
Forderungen liegen ab dem 13.11.2020 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab
dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten
hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§
9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das
Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der
veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für
Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem
1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung
anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der
Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Gründe:
Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Antragsunterlagen und dem überzeugenden
und nachvollziehbaren Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Christian
Hanz vom 17.08.2020 liegt Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vor.
Nach den Ausführungen des Gutachters, die sich das Gericht zu eigen macht, kann
der Schuldner seine fälligen Verbindlichkeiten von nicht weniger als 11.000,00
€ nicht mehr innerhalb der Frist von drei Wochen auf nicht mehr als zehn
Prozent zurückführen, da lediglich noch Aktiva von nicht mehr als 8.200,00 €
feststellbar sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.
Zudem liegt eine rechnerische Überschuldung von mehr als 2.000,00 € vor, ohne
dass nach Einstellung des Geschäftsbetriebes eine positive Fortführungsprognose
gestellt werden kann.
Das Verfahren war zu eröffnen, da die voraussichtlichen Verfahrenskosten von
nicht mehr als 6.500,00 € aus der freien Masse von nicht weniger als 8.100,00 €
gedeckt werden können.
Der Antragsgegnerin ist die beantragte Stundung nach § 4a InsO für den ersten
Verfahrensabschnitt des Ermittlungsverfahrens und für das als zweiten Abschnitt
anstehende eröffnete Insolvenzverfahren zu bewilligen. Sie ist eine natürliche
Person. Sie hat den Insolvenzantrag mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und
die nach § 287 Abs. 2 InsO nötige Abtretungserklärung beigefügt. Nach ihren
glaubhaften Angaben reicht ihr Vermögen voraussichtlich nicht aus, die
Verfahrenskosten zu decken. Sie hat die Erklärung beigefügt, dass keiner der
Gründe für das Versagen der Restschuldbefreiung des § 290 Abs. 1 Nr. 1 und Nr.
3 InsO vorliegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei
Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang
elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Zu Nr. 1-6 Zu
Nr. 7
Richter am Amtsgericht Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31319 HRB 31319: FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt), Nünschweiler, Bärenhütter Straße 27, 66989 Nünschweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Rohr, Jürgen, Wachenheim, *XX.XX.XXXX. Bestell…
HRB 31319 HRB 31319: FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt), Nünschweiler, Bärenhütter Straße 27, 66989 Nünschweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Änderung des Gesellsc…
HRB 31319 HRB 31319:FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt), Nünschweiler, Bärenhütter Straße 27, 66989 Nünschweiler.Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2015 hat die Änderung des Gesellscha…
HRB 31319 HRB 31319:FairTex gemeinnützige Wiederverwertungs UG (haftungsbeschränkt), Nünschweiler, Bärenhütter Straße 27, 66989 Nünschweiler.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2015. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.