HRA 204937
Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Werlte
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Registerdaten
- Sitz
- Werlte
- Datenstand
- 2024-12-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 204937 HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.04.2019 …
HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.04.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204937 HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.03.2019 sowie der Zustimm…
HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2019 Teile des Vermögens der Fahrzeugwerk Krone Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Spelle (Amtsgericht Osnabrück, HRB 100633) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204937 HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.03.2016 …
HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.03.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204937 HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.02.2016 sowie der Zustimm…
HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.02.2016 Teile des Vermögens der Fahrzeugwerk Krone Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Spelle (AG Osnabrück HRB 100633) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204937 HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernhard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte.
HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Bernhard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bernard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte.
HRA 204937 HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Heinrich-Krone-str. 1, 49757 Werlte. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bernhard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte.
HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Heinrich-Krone-str. 1, 49757 Werlte. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bernhard-Krone-Str. 1, 49757 Werlte.
HRA 204937 HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Heinrich-Krone-str. 1, 49757 Werlte. (Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation und der Vertrieb von Fahrzeugen sowie sämtliche damit zusam…
HRA 204937: Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH & Co. KG, Werlte, Heinrich-Krone-str. 1, 49757 Werlte. (Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation und der Vertrieb von Fahrzeugen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heinrich-Krone-str. 1, 49757 Werlte. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so vertreten sie gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Fahrzeugwerk Krone Verwaltungs-GmbH, Werlte (Amtsgericht Osnabrück HRB 210084), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.