HRA 9110 KI

Fahrzeugtechnik Ohm e. K.

Amtsgericht Kiel · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Norderstedt

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Norderstedt
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-25 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 9110 KI HRA 9110 KI: Fahrzeugtechnik Ohm e. K., Norderstedt, Industriestr. 15-17, 22844 Norderstedt. (Gegenstand: Betrieb einer Autowerkstatt) Name der Firma: Fahrzeugtechnik Ohm e. K. Sitz der Firma: Sitz/Niederla…
HRA 9110 KI: Fahrzeugtechnik Ohm e. K., Norderstedt, Industriestr. 15-17, 22844 Norderstedt. (Gegenstand: Betrieb einer Autowerkstatt)

Name der Firma: Fahrzeugtechnik Ohm e. K. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Norderstedt; Geschäftsanschrift: Industriestr. 15-17, 22844 Norderstedt; Inhaber: Inhaber: 1.
Ohm, Andreas, *XX.XX.XXXX, Henstedt-Ulzburg; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Die Fahrzeuftechnik Ohm UG(haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 11191 KI)ist auf das Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.