HRB 48445
Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim am RheinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ingelheim am Rhein
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.04.2023
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-02 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
15 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-30 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen, insbesondere bei der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 4 IN 43/22 · Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 43/22
- Wirksam am
- 27.01.2023
- Registerbezug
- Mainz, HRB 48445
In dem Insolvenzverfahren Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRB 48445), vertr. d.: 1. Florian Solluk, JVA Frankenthal, Ludwigshafener Straße 20, 67227 Frankenthal (Pfalz), (Geschäftsführer), 2. Florian Solluk, ludwigshafener Straße 20, 67227 Frankenthal (Pfalz), (Liquidator), wird für die Prüfung der bis zum 26.1.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 01.03.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 26.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 43/22 · Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 43/22
- Wirksam am
- 14.10.2022
- Registerbezug
- Mainz, HRB 48445
vormals vertr. d.: Florian Solluk, Ludwigshafener Straße 20, 67227 Frankenthal (Pfalz), (Geschäftsführer),
vertreten durch die alleinige Gesellschafterin Solluk GmbH & Co.KG in Engelstadt (AG Mainz HRA 43398),
persönlich haftende Gesellschaft: Florian Solluk erste Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch deren alleinigen Gesellschafter Florian Solluk
ist am 13.10.2022 um 14.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.12.2022 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Antragstellerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.01.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Antragstellerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Antragstellerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.12.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.01.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 13.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48445 HRB 48445: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingelheim am Rhein, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Prokura erloschen: Goldbach, Armin, Budenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 48445 HRB 48445: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingelheim am Rhein, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Solluk, Florian, Engelstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertr…
HRB 48445 HRB 48445: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingelheim am Rhein, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Solluk, Florian, Engelstadt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura…
HRB 48445 HRB 48445: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingelheim am Rhein, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Solluk, Florian, Engelstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertr…
HRB 48445 HRB 48445: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingelheim am Rhein, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Solluk, Florian, Kaufmann, Engelstadt, *XX.XX.XXXX. Ein…
HRB 48445 HRB 48445: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingelheim am Rhein, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Goldbach, Armin, Budenheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befu…
HRB 48445 HRB 48445: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingelheim am Rhein, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen …
HRB 48445 HRB 48445: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingelheim am Rhein, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2018. Geschäf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.