HRA 43429

Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ingelheim am Rhein
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
07.07.2021
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH

Ingelheim am Rhein

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Solluk GmbH & Co. KG

Engelstadt

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-25 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 9/21 · Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 9/21
Wirksam am
27.03.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 43429
4 IN 9/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), ist am 26.3.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.

Es wird die Nachtragsverteilung bezüglich eventueller Massezuflüsse aus den angemeldeten Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren 4 IN 20/22 des Amtsgerichts Bingen am Rhein angeordnet.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 26.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 9/21 · Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 9/21
Wirksam am
22.09.2025
Registerbezug
Mainz, HRA 43429
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertreten durch: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH v. d. d. GF Florian Solluk, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim (Geschäftsführer), geführt als Insolvenzverfahren bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein unter dem Aktenzeichen 4 IN 9/21, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Kallenberg, Backhaushohl 32, 55128 Mainz, soll die Schlussverteilung stattfinden.
Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt EUR 79.302,94
Der zur Verteilung verfügbare Betrag beläuft sich vorbehaltlich weiterer Masseverbindlichkeiten auf EUR 0,00.

55411 Bingen, 22.09.2025
Das Amtsgericht - Abt. 4
4 IN 9/21

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 4 IN 9/21 · Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 9/21
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
Mainz, HRA 43429
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt, (Geschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt mangels Insolvenzmasse eine Schlussverteilung nicht stattfinden und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 30.10.2025 bestimmt.
Folgende Tagesordnungspunkte werden angesetzt:

wird
1) die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter
genehmigt mangels Insolvenzmasse eine Schlussverteilung nicht stattfinden.

2) Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schluss- termin entspricht, wird auf den 30.10.2025 bestimmt.

Folgende Tagesordnungspunkte werden angesetzt:
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anhörung der Beteiligten zu Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse. Die Einstellung unterbleibt, sofern ein Vorschuss von 7.906,26 € zur Deckung der weiteren Kosten zum Verfahren eingezahlt wird.
e) Prüfung der angemeldeten Forderungen

Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Die Schlussrechnung wurde geprüft und gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
Die Schlussrechnungslegung und das Schlussverzeichnis werden zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.

Der Insolvenzverwalter hat in seiner Schlussrechnung mitgeteilt, dass keine Masse vorhanden ist, die an die Insolvenzgläubiger verteilt werden könnte und dass die Kosten des Verfahrens voraussichtlich durch die vorhandene Masse nicht vollständig gedeckt sind.

Hinweis: Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung des Beschlusses über die Aufhebung des Verfahrens. Es wird insoweit auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verwiesen.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 27.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 4 IN 9/21 · Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 9/21
Wirksam am
08.08.2025
Registerbezug
Mainz, HRA 43429
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Kallenberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bingen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 04.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 42,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 05.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 9/21 · Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 9/21
Wirksam am
10.04.2025
Registerbezug
Mainz, HRA 43429
4 IN 9/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429), vertr. d.: 1. Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Florian Solluk (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 15.05.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 43429 HRA 43429: Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 43429: Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 9/21 · Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 9/21
Wirksam am
30.06.2021
Registerbezug
Mainz, HRA 43429
4 IN 9/21: Über das Vermögen der

Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRA 43429),
vertr. d.: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH,
v.d.d. GF Florian Solluk, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer),

ist am 28.06.2021 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Kallenberg, Neutorstr. 9, 55116 Mainz, Tel.: 06131/14674-0, Fax: 06131/14674-20, E-Mail: mainz@wktc-verwalter.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.08.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.09.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.08.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.09.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 28.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 43429 HRA 43429: Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bingen am Rhein (4 IN 9/21) vom 09.04.2021 ist ein vorläufiger In…
HRA 43429: Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bingen am Rhein (4 IN 9/21) vom 09.04.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 9/21 · Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 9/21
Wirksam am
09.04.2021
Registerbezug
Mainz, HRA 43429
Az.: 4 IN 9/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim (AG Mainz,
HRA 43429), vertr. d.: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, v.d.d.
GF Florian Solluk, Rembrandtstraße 2, 55218 Ingelheim, (Geschäftsführer), ist
am 09.04.2021 um 12.30 Uhr gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines
Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Kallenberg,
Neutorstr. 9, 55116 Mainz, Tel.: 06131/14674-0, Fax: 06131/14674-20, E-Mail:
mainz@wktc-verwalter.de bestellt worden.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 08.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 43429 HRA 43429: Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Prokura erloschen: Goldbach, Armin, Budenheim, *XX.XX.XXXX; Rath-Goldbach, Andrea, geb. Rath, Bude…
HRA 43429: Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Prokura erloschen: Goldbach, Armin, Budenheim, *XX.XX.XXXX; Rath-Goldbach, Andrea, geb. Rath, Budenheim, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 43429 HRA 43429: Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. (Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fahrschule sowie Aus- und Weiterbildung von…
HRA 43429: Fahrschule Vossler GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein, Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. (Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fahrschule sowie Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern und Fahrlehrern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rembrandstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Fahrschule Vossler Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingelheim am Rhein (Amtsgericht Mainz HRB 48445), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Goldbach, Armin, Budenheim, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Rath-Goldbach, Andrea, Budenheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.