HRA 16699
Fahrschule Ural e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Beckhausstraße 124, 33611 BielefeldGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bielefeld
- Rechtsform
- Eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau
- Letzte Eintragung
- 04.09.2018
- Datenstand
- 2025-01-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Erhan Ural
Bielefeld
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
17 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-01-31 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 16699 HRA 16699: Fahrschule Ural e.K., Bielefeld, Beckhausstraße 124, 33611 Bielefeld. (Betrieb einer Fahrschule). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Beckhausstraße 124, 33611 Bielefeld. Inhaber: Ural, Erhan, Bie…
HRA 16699: Fahrschule Ural e.K., Bielefeld, Beckhausstraße 124, 33611 Bielefeld. (Betrieb einer Fahrschule). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Beckhausstraße 124, 33611 Bielefeld. Inhaber: Ural, Erhan, Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Fahrschule Ural UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 42669) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 und der Zustimmung des Alleingesellschafters vom 20.08.2018 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.