HRB 195025

Fahrschule M1 GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. F.R.E.D.E. FAIR RIDING ECONOMIC DRIVING EDUCATION GmbH München
  2. M 1 FAIR RIDING ECONOMIC DRIVING EDUCATION GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1902/20 · Fahrschule M1 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1902/20
Wirksam am
24.03.2025
Registerbezug
München, HRB 195025
1500 IN 1902/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fahrschule M1 GmbH, Leuchtenbergring 5, 81677 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Zink Claudia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 195025
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Klageerhebung gegenüber der Geschäftsführerin Zink wegen Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung
wird bestimmt auf
Mittwoch, 09.04.2025, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1902/20 · Fahrschule M1 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1902/20
Wirksam am
08.10.2024
Registerbezug
München, HRB 195025
1500 IN 1902/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fahrschule M1 GmbH, Leuchtenbergring 5, 81677 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Zink Claudia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 195025
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Nichtverfolgung von Ansprüchen gegen die Fahrschule M1 plus GmbH aus den Verrechnungskonten der Schuldnerin gegenüber der Fahrschule M1 plus GmbH und aus einer Anfechtung der Aufrechnung der Fahrschule M1 plus GmbH gegenüber diesen Forderungen
wird bestimmt auf

Mittwoch, 23.10.2024, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 195025 HRB 195025: Fahrschule M1 GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Prokura von Amts wegen erloschen: Heiler, Peter, Grafing, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des A…
HRB 195025: Fahrschule M1 GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Prokura von Amts wegen erloschen: Heiler, Peter, Grafing, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.03.2021 (Az. 1500 IN 1902/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1500 IN 1902/20 · Fahrschule M1 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1902/20
Wirksam am
04.03.2021
Registerbezug
München, HRB 195025
1500 IN 1902/20

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Fahrschule M1 GmbH, Leuchtenbergring 5, 81677 München, vertreten durch die
Geschäftsführerin Zink Claudia, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 195025
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb einer Fahrschule und Vermietung von
Kraftfahrzeugen an Selbstfahrer

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Patricia Wiese
Gräfelfinger Straße 75, 81375 München
Telefon: +49(89)74116528
Telefax: +49(89)74116529
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 14.04.2021 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.05.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.05.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.10.2020 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1902/20 · Fahrschule M1 GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1500 IN 1902/20
Wirksam am
18.12.2020
Registerbezug
München, HRB 195025
Az.: 1500 IN 1902/20

In dem Verfahren über den Fremdantrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Fahrschule M1 GmbH, Leuchtenbergring 5, 81677 München, vertreten durch die
Geschäftsführerin Zink Claudia
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 195025
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 18.12.2020 um 08:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Patricia
Wiese, Gräfelfinger Straße 75, 81375 München, Telefon: +49(89)74116528,
Telefax: +49(89)74116529.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 195025 HRB 195025: Fahrschule M1 GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Zink, Claudia Helga, Neufarn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befug…
HRB 195025: Fahrschule M1 GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Zink, Claudia Helga, Neufarn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 195025 HRB 195025: Fahrschule M1 GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Einzelprokura: Heiler, Peter, Grafing, *XX.XX.XXXX.
HRB 195025: Fahrschule M1 GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Einzelprokura: Heiler, Peter, Grafing, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 195025 HRB 195025:M 1 FAIR RIDING ECONOMIC DRIVING EDUCATION GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München.Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. N…
HRB 195025:M 1 FAIR RIDING ECONOMIC DRIVING EDUCATION GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München.Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Fahrschule M1 GmbH. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Zink, Claudia Helga, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 195025 F.R.E.D.E. FAIR RIDING ECONOMIC DRIVING EDUCATION GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2011 hat die Änderung der Zf. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages …
F.R.E.D.E. FAIR RIDING ECONOMIC DRIVING EDUCATION GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2011 hat die Änderung der Zf. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: M 1 FAIR RIDING ECONOMIC DRIVING EDUCATION GmbH.
Neueintragungen
HRB 195025 F.R.E.D.E. FAIR RIDING ECONOMIC DRIVING EDUCATION GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2011. Geschäftsanschrift: Leuchtenber…
F.R.E.D.E. FAIR RIDING ECONOMIC DRIVING EDUCATION GmbH, München, Leuchtenbergring 5, 81677 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2011. Geschäftsanschrift: Leuchtenbergring 5, 81677 München. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Fahrschule sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen an Selbstfahrer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zink, Claudia Helga, Sachsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.