VR 7516

Fachverband Tankstellen- Gewerbe (FTG) e.V.

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bonn

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Registerdaten

Sitz
Bonn
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fachverband Tankstellengewerbe Bonn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 7516 Fachverband Tankstellen- Gewerbe (FTG) e.V., Bonn, (Hausdorffstr. 101, 53129 Bonn).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2008 sowie der Zustimmungsb…
Fachverband Tankstellen- Gewerbe (FTG) e.V., Bonn, (Hausdorffstr. 101, 53129 Bonn).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 04.12.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.12.2008 mit dem Fachverband Tankstellengewerbe Niedersachsen-Bremen e.V. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 8949) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.