HRB 7328
FABO FLOWERS GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Langen Acker 6, 36124 EichenzellGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Eichenzell
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.04.2019
- Datenstand
- 2025-10-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Paul Dings
Fulda
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Flora Verde GmbH
HRB 6132 · Amtsgericht Fulda
Delta Blumenvermarktung UG (haftungsbeschränkt)
HRB 5554 · Amtsgericht Fulda
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-19 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Blumen, Pflanzen und Geschenken sowie sämtliche Tätigkeiten, die dem Unternehmenszweck förderlich sind. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 19/19 · FABO FLOWERS GmbH · Insolvenzgericht Fulda
- Insolvenzgericht
- Fulda
- Aktenzeichen
- 93 IN 19/19
- Wirksam am
- 03.06.2019
- Registerbezug
- Fulda, HRB 7328
In dem Insolvenzverfahren FABO FLOWERS GmbH, Am langen Acker 6, 36124
Eichenzell (AG Fulda, HRB 7328), vertr. d.: Paul Dings, Egerstraße 28, 36041
Fulda, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter erneut gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Fulda, 03.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7328 HRB 7328: FABO FLOWERS GmbH, Eichenzell, Am Langen Acker 6, 36124 Eichenzell. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 93 IN 19/19 · FABO FLOWERS GmbH · Insolvenzgericht Fulda
- Insolvenzgericht
- Fulda
- Aktenzeichen
- 93 IN 19/19
- Wirksam am
- 01.04.2019
- Registerbezug
- Fulda, HRB 7328
- Insolvenzgericht -
93 IN 19/19
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
FABO FLOWERS GmbH, Am langen Acker 6, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 7328),
vertreten durch:
Paul Dings, Egerstraße 28, 36041 Fulda, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.04.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am
22.02.2019 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung
(InsO) eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, - White & Case Insolvenz GbR -,
Bockenheimer Landstr. 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 36506998 5270,
Fax: 069 / 36506998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, Internet:
www.whitecaseinso.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs.
3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 10.05.2019,
b) dem Insolvenzverwalter gemäß § 28 Abs. 2 InsO unverzüglich mitzuteilen,
ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an
beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
1. Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Berichtstermin abgehalten:
Am Dienstag, 28.05.2019, 10:00 Uhr, Zi. 3100, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße
38, 36037 Fulda eine Gläubigerversammlung zur eventuellen Beschlussfassung über
a) die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
b) die Einsetzung, Beibehaltung und Zusammensetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
c) die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
d) die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO,
e) eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
f) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, einschließlich der Beauftragung zur
Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
g) die Verwertung der Insolvenzmasse ( § 159 InsO),
h) besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen,
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
i) eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
j) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
k) eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO wegen
Massearmut ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
l) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO (nicht in
Verbraucherinsolvenzverfahren möglich).
2. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren
angeordnet.
Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche mit denen Forderungen bestritten
werden durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin oder Insolvenzgläubiger
gegen angemeldete Forderungen wird bis zum
21.06.2019
gesetzt.
Angemeldete Forderungen, denen innerhalb der gesetzten Frist nicht schriftlich
widersprochen wird, gelten als uneingeschränkt festgestellt (§ 178 InsO).
Hinweis für Gläubiger festgestellter Forderungen:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.05.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (21.06.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach §§ 160, 162, 163 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
· Gesetzliche Vertreter von Gläubigern haben ihre Vertretungsmacht in
einer Gläubigerversammlung, an der sie teilnehmen, gegenüber dem Gericht durch
Registerauszug (Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister) nachzuweisen.
· Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht von Gläubigervertretern ist durch
schriftliche Vollmacht nachzuweisen.
· Vertreter von Behörden haben ihre Vertretungsmacht durch entsprechende,
mit Dienstsiegel versehene Bescheinigung nachzuweisen.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 93 IN 26/19 verbunden. Das
Verfahren 93 IN 19/19 führt.
Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich
des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem
Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der
Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen
nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der
Veröffentlichung gelöscht.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen vom 25.03.2019.
Die Verbindlichkeiten betragen danach ca. 1.422.000,00 €.
Diese können aus dem festgestellten freien Vermögen nach den nachvollziehbaren
und widerspruchsfreien Feststellungen der/des Sachverständigen nicht gedeckt
werden. Die freie Masse beträgt laut Gutachten 121.135,00 € (inkl.
Sonderaktiva). Sie reicht aus, die Verfahrenskosten zu decken.
Das Amtsgericht Fulda ist gem. Art 3 EU-InsVO (Verordnung(EU)2015/848)
international zuständig. Dies ergibt sich daraus, die Schuldnerin im hiesigen
Bezirk ihren Sitz hat und ihre selbständige Tätigkeit hier ausgeübt, bzw.
ausgeübt hat. Anhaltspunkte für eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit
im Ausland bestehen nicht. Gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
generell ausgeschlossen werden, dass Vermögenswerte im Ausland vorhanden sein
könnten.
Das Insolvenzverfahren erstreckt sich auch auf mögliches im Ausland vorhandenes
Vermögen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden.
Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden,
dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Stock
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 19/19 · FABO FLOWERS GmbH · Insolvenzgericht Fulda
- Insolvenzgericht
- Fulda
- Aktenzeichen
- 93 IN 19/19
- Wirksam am
- 26.02.2019
- Registerbezug
- Fulda, HRB 7328
- Insolvenzgericht -
93 IN 19/19
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
FABO FLOWERS GmbH, Am langen Acker 6, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 7328),
vertreten durch:
Paul Dings, Egerstraße 28, 36041 Fulda, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 26.02.2019 um 10:55 Uhr
beschlossen:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt,
- White & Case Insolvenz GbR -, Bockenheimer Landstr. 20, 60323 Frankfurt am
Main, Tel.: 069 / 36506998 5270, Fax: 069 / 36506998 5555, E-Mail:
akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de bestellt.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen der
vertraglichen Abreden Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
sowie eingehende Gelder auf ein Treuhandkonto (Sonderkonto) einzuziehen. Die
Antragstellerin darf insoweit nicht mehr über die Bankguthaben verfügen und
Forderungen nicht mehr einziehen.
Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten. Direkte Zahlungen an die
Antragstellerin werden verboten.
4. Der Antragstellerin wird insbesondere auch verboten, ohne Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters Anlage- oder Umlaufvermögen oder sonstiges
Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nach Maßgabe des § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die gemäss § 23 Abs. 1 Satz 2 u. 3 InsO vorzunehmenden Zustellungen
durchzuführen.
6. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 1 InsO:
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;
ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragstellerin fortführen,
soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine
erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden.
b) prüfen, ob das Vermögen der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens
decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäfts - und Wohnräume
der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich unverzüglich mit
dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm
· ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet,
unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte,
Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
· je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen
Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten
bzw. Forderungen sowie des Grundes (z.B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),
vorzulegen.
Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit
dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dies
zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält, § 98 Abs. 1
InsO. Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird
hingewiesen, § 156 Strafgesetzbuch.
Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des
Sachverständigen.
Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu
verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Es handelt sich um einen laufenden Betrieb, bzw. kürzlich eingestellten
Betrieb, mit zu sichernden Vermögenswerten. Zur Sicherung der Masse ist
damit die Anordnung dieser Maßnahmen notwendig und verhältnismäßig. Wegen der
Einzelheiten wird auf den einleitenden Bericht des/der Sachverständigen Bezug
genommen.
Das Amtsgericht Fulda ist gem. Art 3 EU-InsVO (Verordnung(EU)2015/848)
international zuständig. Dies ergibt sich daraus, die Schuldnerin im hiesigen
Bezirk ihren Sitz hat und ihre selbständige Tätigkeit hier ausgeübt, bzw.
ausgeübt hat. Anhaltspunkte für eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit
im Ausland bestehen nicht. Gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
generell ausgeschlossen werden, dass Vermögenswerte im Ausland vorhanden sein
könnten.
Das Insolvenzverfahren erstreckt sich auch auf mögliches im Ausland vorhandenes
Vermögen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden.
Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden,
dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Stock
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7328 HRB 7328: FABO FLOWERS GmbH, Eichenzell, Am Langen Acker 6, 36124 Eichenzell. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2018. Geschäftsanschrift: Am Langen Acker 6, 36124 Eichenze…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.