HRB 207016

FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Salzgitter

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Registerdaten

Sitz
Salzgitter
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 275 IN 295/18 b · FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 295/18 b
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207016
275 IN 295/18 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207016), vertr. d.: Peter Nold, Erich-Ollenhauer-Straße 124, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Neugebauer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 35 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 74.941,42 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Ein Zuschlag in Höhe von 40 % war antragsgemäß festzusetzen.
Der Zuschlag resultiert im Wesentlichen aus obstruktivem Schuldnerverhalten, ungeordnetem Belegwesen sowie aus dem Ermitteln und Durchsetzen von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen.
Da der Insolvenzverwalter bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war, war ein Abschlag in Höhe von 5 % gerechtfertigt. Nach dem Wortlaut des § 3 II a) InsVV ist allein die Tatsache, dass ein vorläufiger Verwalter bestellt wurde, Voraussetzung für einen Abschlag, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters stets zu einer gewissen Arbeitserleichterung des endgültigen Verwalters führt, sodass eine Doppelvergütung zu vermeiden ist.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 42,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die zu berücksichtigenden 14 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 31.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 275 IN 295/18 b · FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 295/18 b
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207016
275 IN 295/18 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207016), vertr. d.: Peter Nold, Erich-Ollenhauer-Straße 124, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 30.10.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 30.10.2026 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.

Amtsgericht Braunschweig, 31.08.2026

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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 275 IN 295/18 b · FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 295/18 b
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207016
275 IN 295/18 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207016), vertr. d.: Peter Nold, Erich-Ollenhauer-Straße 124, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 24.07.2026
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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 275 IN 295/18 b · FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 295/18 b
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207016
GeschäftsNr.: 275 IN 295/18 b
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207016), vertr. d.: Peter Nold, Erich-Ollenhauer-Straße 124, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 48.529,35 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 75.515,62 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 275 IN 295/18 b - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.

Amtsgericht Braunschweig,

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 295/18 b · FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 295/18 b
Wirksam am
16.04.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207016
275 IN 295/18 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207016), vertr. d.: Peter Nold, Erich-Ollenhauer-Straße 124, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 14.05.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 14.05.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 14.04.2025

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Veränderungen
HRB 207016 HRB 207016: FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Salzgitter, Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Nicht mehr Geschäftsführer: Nold, Peter, Salzgitter, *XX.XX.XXXX.
HRB 207016: FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Salzgitter, Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Nicht mehr Geschäftsführer: Nold, Peter, Salzgitter, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 275 IN 295/18 b · FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 295/18 b
Wirksam am
16.12.2021
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207016
275 IN 295/18 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207016), vertr. d.: Peter Nold, Erich-Ollenhauer-Str. 124, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Neugebauer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR zu erhöhen, da 21 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Demnach sind 15 % der Regelmindestvergütung anzusetzen. Das entspricht einem Betrag von EUR.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 09.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 275 IN 295/18 b · FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 295/18 b
Wirksam am
26.10.2021
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207016
275 IN 295/18 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 207016), vertr. d.: Peter Nold, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 19.11.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag kann von der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts angefordert werden.

Amtsgericht Braunschweig, 22.10.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 207016 HRB 207016: FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Salzgitter, Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 295/18 c) vom 16.05.2019 ist über das Vermögen der G…
HRB 207016: FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Salzgitter, Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (275 IN 295/18 c) vom 16.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 275 IN 295/18 b · FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 295/18 b
Wirksam am
22.05.2019
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207016
275 IN 295/18 c: Über das Vermögen der FA Bauunternehmen UG
(haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB
207016), vertr. d.: Peter Nold, Erich-Ollenhauer-Str. 124, 38228 Salzgitter,
(Geschäftsführer), ist am 16.05.2019 um 14:35 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Neugebauer,
Albert-Schweitzer-Straße 6, 38226 Salzgitter, Tel.: (0 53 41) 17 80 83, Fax:
(05341) 17 80 87, E-Mail: Info@rasz.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.08.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist
(16.07.2019) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen
schriftlich geprüft werden (16.08.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 21.05.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
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(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir
Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 295/18 b · FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 295/18 b
Wirksam am
22.02.2019
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207016
Az.: 275 IN 295/18 c In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FA
Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter (AG
Braunschweig, HRB 207016), ist am 22.02.2019 gegen die Antragsgegnerin die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, Albert-Schweitzer-Straße 6, 38226 Salzgitter,
Tel.: (0 53 41) 17 80 83, Fax: (05341) 17 80 87, E-Mail: Info@rasz.de bestellt
worden.

Amtsgericht Braunschweig, 22.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 207016 HRB 207016: FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Salzgitter, Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages (Musterprotokoll…
HRB 207016: FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Salzgitter, Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages (Musterprotokolls) in Ziffer 1 und Ziffer 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Tätigkeiten in den Bereichen Trockenbau, Fliesen, Platten- und Mosaikverlegung, Estrichverlegung, Parkettverlegung, Rolladen- und Jalousiebau, Raumausstattung, Gebäudereinigung, Bodenverlegung, Verfugung im Hochbau, Kabelverlegung im Hochbau und Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen und Regale).
Neueintragungen
HRB 207016 HRB 207016: FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Salzgitter, Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 14.12.2017. Geschäftsans…
HRB 207016: FA Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Salzgitter, Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 14.12.2017. Geschäftsanschrift: Heckenstraße 3, 38226 Salzgitter. Gegenstand: Trockenbau. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Nold, Peter, Salzgitter, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.