HRB 98032
F1-Logistics GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frechen
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Registerdaten
- Sitz
- Frechen
- Datenstand
- 2024-03-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 163/23 · F1-Logistics GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 163/23
- Wirksam am
- 17.10.2025
- Registerbezug
- Köln, HRB 98032
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98032 eingetragenen F1-Logistics GmbH, Alfred-Nobel-Str. 7 - 9, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Hüttenhölscher, Palmstr. 36, 50672 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Abstimmung über den Vergleich mit der D&O-Versichererung in Höhe von € 350.000,00 zur Abfindung der potentiell versicherten Organhaftungsansprüche der Schuldnerin und der F1-Generation GmbH einzuberufen (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
bestimmt auf
Mittwoch, 12.11.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 163/23
Amtsgericht Köln, 17.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 163/23 · F1-Logistics GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 163/23
- Wirksam am
- 01.09.2023
- Registerbezug
- Köln, HRB 98032
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98032 eingetragenen F1-Logistics GmbH, Alfred-Nobel-Str. 7 - 9, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Hüttenhölscher, Palmstr. 36, 50672 Köln
ist am 31.08.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 163/23
Amtsgericht Köln, 31.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70c IN 163/23 · F1-Logistics GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 163/23
- Wirksam am
- 30.08.2023
- Registerbezug
- Köln, HRB 98032
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98032 eingetragenen F1-Logistics GmbH, gegründet am 15.03.2019, Alfred-Nobel-Str. 7 - 9, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Hüttenhölscher, Palmstr. 36, 50672 Köln
Geschäftszweig: die Lagerung, Aufbereitung, Kommissionierung, der Vertrieb und Verkauf von Gütern aller Art, soweit hierzu keine gesetzliche Genehmigung erforderlich ist,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.08.2023, um 08:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.06.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Aachener Str. 1011, 50858 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.10.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 15.11.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.10.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70c IN 163/23
Amtsgericht Köln, 29.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 163/23 · F1-Logistics GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 163/23
- Wirksam am
- 27.07.2023
- Registerbezug
- Köln, HRB 98032
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98032 eingetragenen F1-Logistics GmbH, Alfred-Nobel-Str. 7 - 9, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Hüttenhölscher, Palmstr. 36, 50672 Köln
Geschäftszweig: die Lagerung, Aufbereitung, Kommissionierung, der Vertrieb und Verkauf von Gütern aller Art, soweit hierzu keine gesetzliche Genehmigung erforderlich ist,
ist am 26.06.2023, um 10:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 163/23
Amtsgericht Köln, 26.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 98032 HRB 98032: F1-Logistics GmbH, Frechen, Alfred-Nobel-Straße 7-9, 50226 Frechen. Prokura erloschen: Ohrem, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Al Oklah, Jalal, Leverkusen, *XX.XX.XXXX.
HRB 98032 HRB 98032: F1-Logistics GmbH, Frechen, Alfred-Nobel-Straße 7-9, 50226 Frechen. Einzelprokura: Jakob, Benjamin, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 98032 HRB 98032: F1-Logistics GmbH, Frechen, Alfred-Nobel-Straße 7-9, 50226 Frechen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2019. Geschäftsanschrift: Alfred-Nobel-Straße 7-9, 50226 F…
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