HRA 3464

F & V Schuhe Falkenberg OHG

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Falkenberg/Elster

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Registerdaten

Sitz
Falkenberg/Elster
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 845/24 · F & V Schuhe Falkenberg OHG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 845/24
Wirksam am
01.10.2025
Registerbezug
Cottbus, HRA 3464
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 845/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & V Schuhe Falkenberg OHG, Walther-Rathenau-Straße 14, 04895 Falkenberg/Elster, HRA 3464
vertreten durch die Geschäftsführerin Angela Foller
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Karl-Heinz Voigt

- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über folgenden Antrag des Insolvenzverwalters sind schriftlich bis zum 29.10.2025 beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen:

1. Zur außergerichtlichen Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen Frau Angela Foller und Herrn Thomas Voigt aus § 93 InsO i.V.m. § 126 HGB analog schließt der Insolvenzverwalter einen Vergleich, nach welchem sich Frau Foller und Herr Voigt gesamtschuldnerisch verpflichten, einen Betrag von 5000,00 € an die Insolvenzmasse zu zahlen. Sofern Frau Foller und Herr Voigt bis zum 31.01.2026 einen Betrag i.H.v. 5000,00 € an die Insolvenzmasse zahlen, werden Ihnen die Restforderung der Insolvenzmasse aus § 93 InsO i.V.m. § 126 HGB analog erlassen.

Soweit die Gläubigerversammlung die Zustimmung zu dem Antrag nicht erteilt wird hilfsweise beantragt, dass:

2. die Gläubigerversammlung die Zustimmung erteilt, dass der Insolvenzverwalter die Haftungsansprüche gemäß § 93 InsO i.V.m. § 126 HGB analog gerichtlich gegenüber Frau Foller und Herrn Voigt geltend macht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 401 IN 845/24 · F & V Schuhe Falkenberg OHG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 845/24
Wirksam am
22.04.2025
Registerbezug
Cottbus, HRA 3464
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 845/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & V Schuhe Falkenberg OHG, Walther-Rathenau-Straße 14, 04895 Falkenberg/Elster, HRA 3464
vertreten durch die Geschäftsführerin Angela Foller
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Karl-Heinz Voigt
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.05.2025 den Forderungen beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 401 IN 845/24 · F & V Schuhe Falkenberg OHG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 845/24
Wirksam am
29.07.2024
Registerbezug
Cottbus, HRA 3464
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 845/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & V Schuhe Falkenberg OHG, Walther-Rathenau-Straße 14, 04895 Falkenberg/Elster, HRA 3464
vertreten durch die Geschäftsführerin Angela Foller
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Karl-Heinz Voigt

- wurde am 29.07.2024 um 12:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Floßplatz 11, 04107 LeipzigTelefon geschäftlich: 0371 53538 28 Telefax: 0371 53538 29 Email geschäftlich: chemnitz@diligens-rechtsanwaelte.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 04.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 02.10.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 02.10.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3464 CB HRA 3464 CB: F & V Schuhe Falkenberg OHG, Falkenberg/Elster, Walther-Rathenau-Straße 14, 04895 Falkenberg/Elster (Unternehmensgegenstand: Gemeinsame Führung von Schuhgeschäften). Sitz der Firma: Geschäftsans…
HRA 3464 CB: F & V Schuhe Falkenberg OHG, Falkenberg/Elster, Walther-Rathenau-Straße 14, 04895 Falkenberg/Elster (Unternehmensgegenstand: Gemeinsame Führung von Schuhgeschäften). Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Walther-Rathenau-Straße 14, 04895 Falkenberg/Elster
Neueintragungen
HRA 3464 CB HRA 3464 CB: F & V Schuhe Falkenberg OHG, Falkenberg/Elster, Walther-Rathenau-Straße 18, 04895 Falkenberg/Elster (Unternehmensgegenstand: Gemeinsame Führung von Schuhgeschäften). Name der Firma: F & V Schuhe…
HRA 3464 CB: F & V Schuhe Falkenberg OHG, Falkenberg/Elster, Walther-Rathenau-Straße 18, 04895 Falkenberg/Elster (Unternehmensgegenstand: Gemeinsame Führung von Schuhgeschäften). Name der Firma: F & V Schuhe Falkenberg OHG; Sitz der Firma: Falkenberg/Elster; Geschäftsanschrift: Walther-Rathenau-Straße 18, 04895 Falkenberg/Elster; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
Foller, Angela, geb. Voigt, *XX.XX.XXXX, Leipzig; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Persönlich haftender Gesellschafter: 2.
Voigt, Thomas Karl-Heinz, *XX.XX.XXXX, Uebigau-Wahrenbrück OT Uebigau; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.