HRB 36072

F I N O - Industrie Service GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Markkleeberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
12.06.2019
Datenstand
2025-09-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Mark Wegewitz

Bad Lausick

Geschäftsführer(in)

Michael Fritsch

Weimar

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-02 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Industriemontagen, Maschinenbau, Industriedienstleistungen, Zeitarbeit, Bau- und Baunebenleistungen entsprechend der Eintragung in die Handwerksrolle, Hilfs- und Transportarbeiten, soweit es genehmigungsfreie und erlaubnisfreie Tätigkeiten sind

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 566/19 · FINO - Industrie Service GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 566/19
Wirksam am
10.12.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 36072
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 566/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie Service GmbH, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 36072
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fritsch
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleichsabschluss, auch zur Vermeidung weiterer Rechtsstreite beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Mittwoch, 08.01.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 566/19 · FINO - Industrie Service GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 566/19
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 36072
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 566/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie Service GmbH, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 36072
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fritsch
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

a) die Zustimmung zum Vergleichsabschluss zur Abgeltung der streitgegenständlichen Haftungsansprüche gegenüber den ehemaligen steuerlichen Beratern der Schuldnerin (§ 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO)

b) die Zustimmung zum Vergleichsabschluss zur Abgeltung streitgegenständlicher Anfechtungsansprüche (§ 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO)

beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Mittwoch, 28.02.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 566/19 · FINO - Industrie Service GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 566/19
Wirksam am
22.03.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 36072
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 405 IN 566/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie Service GmbH, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 36072
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fritsch
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

1. Entscheidung über die Zustimmung zum Vergleichsschluss über 1.467.991,21 € zur Abgeltung der streitgegenständlichen Anfechtungsansprüche mit dem Finanzamt Altenburg.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Montag, 17.04.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 566/19 · FINO - Industrie Service GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 566/19
Wirksam am
24.10.2022
Registerbezug
Leipzig, HRB 36072
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 405 IN 566/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie Service GmbH, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 36072
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fritsch
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

folgende Tagesordnungspunkte beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Mittwoch, 09.11.2022, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig:
1. Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung der möglichen Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.
Im Falle einer Zustimmung durch die Gläubigerversammlung möge die Gläubigerversammlung zudem über die Kostentragung abstimmen:
a. Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung, dass die Kosten des Rechtsstreits vollständig aus der Insolvenzmasse getragen werden können.
oder:
b. Die Gläubigerversammlung beschließt, dass die Kosten des Rechtsstreits durch einen Prozessfiananzierer in dem genannten Umfang und zu den genannten Konditionen finanziert werden können, sofern der Prozessfinanzierer seine Bereitschaft zur Finanzierung der Ansprüche erklärt. Andernfalls wird die Zustimmung erteilt, dass die Kosten des Rechtsstreits aus der Insolvenzmasse getragen werden.

aa) Finanzierung ohne Verlustausgleich (30 % Erfolgsbeteiligung)
bb) Finanzierung mit Verlustausgleich (25 % Erfolgsbeteiligung)

2. Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung der möglichen Anfechtungsansprüche gegenüber dem Finanzamt Altenburg.
Im Falle einer Zustimmung durch die Gläubigerversammlung möge die Gläubigerversammlung zudem über die Kostentragung abstimmen:
c. Die Gläubigerversammlung erteilt ihre Zustimmung, dass die Kosten des Rechtsstreits vollständig aus der Insolvenzmasse getragen werden können.
oder:
d. Die Gläubigerversammlung beschließt, dass die Kosten des Rechtsstreits durch einen Prozessfinanzierer in dem genannten Umfang und zu den genannten Konditionen finanziert werden können, sofern der Prozessfinanzierer seine Bereitschaft zur Finanzierung der Ansprüche erklärt. Andernfalls wird die Zustimmung erteilt, dass die Kosten des Rechtsstreits aus der Insolvenzmasse getragen werden können.

aa) Finanzierung ohne Verlustausgleich (30 % Erfolgsbeteiligung)
bb) Finanzierung mit Verlustausgleich (25 % Erfolgsbeteiligung)
Sollte kein stimmberechtigter Gläubiger an der Gläubigerversammlung teilnehmen, wird der Gläubigerversammlung empfohlen, folgendes zu beschließen:
1. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsanwälte mit der gerichtlichen Geltendmachung der beiden benannten Ansprüche zu beauftragen. Die Rechtsanwälte bzw. der Insolvenzverwalter werden zudem ermächtigt, einen dem Rechts- und Streitstand angemessenen Vergleich zu schließen.
2. Die Kosten der Rechtsstreite sollen vollständig durch die Insolvenzmasse getragen werden
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 566/19 · FINO - Industrie Service GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 566/19
Wirksam am
07.10.2021
Registerbezug
Leipzig, HRB 36072
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 405 IN 566/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie Service GmbH, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB 36072
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fritsch
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

a. Die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zum Abschluss eines dem Rechts- und Streitstand angemessenen Vergleiches, wonach gegen Zahlung eines Betrages von 7.361.135,29 € durch die Bundesagentur für Arbeit sämtliche aufgenommenen Verfahren und alle weiteren vor dem Thüringer Landessozialgericht, dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt sowie den Sozialgerichten Altenburg und Leipzig anhängigen und zum Teil ruhenden Verfahren der Schuldnerin gegenüber der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen und für erledigt erklärt und alle durch die Bundesagentur für Arbeit im hiesigen Insolvenzverfahren in Höhe von insgesamt 827.919,07 € zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen (lfd.Nr. 73 bis 157) zur Insolvenztabelle festgestellt werden.

b. Die Kostentragung erfolgt anteilig. Die Abrechnung erfolgt nach RVG. Die Bundesagentur für Arbeit trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten für sämtliche Verfahren (Erledigung Klageverfahren) auf Basis der Mittelgebühr der jeweiligen Betragsrahmengebühr zu 1/2 und hinsichtlich des Vergleichs Winterbauumlage zu 1/4 der außergerichtlichen Kosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 2,5 Millionen Euro.

beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Dienstag, 26.10.2021, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 566/19 · FINO - Industrie Service GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 566/19
Wirksam am
10.02.2021
Registerbezug
Leipzig, HRB 36072
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 566/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie Service GmbH,
Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB
36072
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fritsch
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

1. Die Zustimmung zur Beauftragung von Rechtsanwälten zur Geltendmachung und
Durchsetzung möglicher Haftungsansprüche gegen Dritte, insbesondere die
ehemaligen steuerlichen Berater und

2. Die Ermächtigung der Rechtsanwälte bzw. des Insolvenzverwalters zum
Abschluss eines dem Rechts- und Streitstand angemessenen Vergleiches bezüglich
dieser Ansprüche.

beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 25.02.2021, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

405 IN 566/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 10.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 566/19 · FINO - Industrie Service GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 566/19
Wirksam am
17.10.2019
Registerbezug
Leipzig, HRB 36072
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 566/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie Service GmbH,
Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB
36072
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fritsch
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz

- wurde die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses (Mike Karte) am
15.10.2019 festgesetzt auf Vergütung . EUR, Auslagen . EUR, Umsatzsteuer . EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

405 IN 566/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 17.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 36072 HRB 36072: F I N O - Industrie Service GmbH, Markkleeberg, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.06.2019, AZ: 405 IN 566/19, ist das Insolvenzverfa…
HRB 36072: F I N O - Industrie Service GmbH, Markkleeberg, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.06.2019, AZ: 405 IN 566/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 566/19 · FINO - Industrie Service GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 566/19
Wirksam am
03.06.2019
Registerbezug
Leipzig, HRB 36072
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 566/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie Service GmbH,
Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg, Amtsgericht Leipzig , HRB
36072
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fritsch
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz

- wurde am 01.06.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon
geschäftlich: 0341 21672 392 Telefax: 0341 21672 332 Email geschäftlich:
Bjoern.Frische@cms-hs.com

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
12.07.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses,

|den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) und die Rechtshandlungen von
bsonderer Bedeutung gemß § 160 InsO,

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung der Wertgegenstände (§ 149 Abs. 2
InsO),

|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 14.08.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 14.08.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss
eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

? Herr Mike Karte

Friedrich-von-Schiller-Straße 15

04651 Bad Lausick

? Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig, vertreten durch Frau
Katrin Steffan
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

405 IN 566/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 03.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 566/19 · FINO - Industrie Service GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 566/19
Wirksam am
05.04.2019
Registerbezug
Leipzig, HRB 36072
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 566/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FINO - Industrie
Service GmbH, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg,

Registergericht, Amtsgericht Leipzig , HRB 36072
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Fritsch
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 05.04.2019 um
10:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Björn Frische
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 21672 392
Telefax: 0341 21672 332
Email geschäftlich: Bjoern.Frische@cms-hs.com

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

405 IN 566/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 05.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 36072 HRB 36072: F I N O - Industrie Service GmbH, Markkleeberg, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.1995. Die Gesellschaftervers…
HRB 36072: F I N O - Industrie Service GmbH, Markkleeberg, Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.1995. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz, bisher Altenburg, Amtsgericht Jena HRB 509521) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 130-134, Haus 20, 04416 Markkleeberg. Gegenstand des Unternehmens: Industriemontagen, Maschinenbau, Industriedienstleistungen, Zeitarbeit, Bau- und Baunebenleistungen entsprechend der Eintragung in die Handwerksrolle, Hilfs- und Transportarbeiten, soweit es genehmigungsfreie und erlaubnisfreie Tätigkeiten sind. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt: Geschäftsführer: Fritsch, Michael, Weimar, *XX.XX.XXXX; Wegewitz, Mark, Bad Lausick, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.