HRB 8531

F.B.G.-Verwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schönebeck (Elbe)

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Registerdaten

Sitz
Schönebeck (Elbe)
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. F.B.G. - Bau Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Pretzien

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 340 IN 71/25 (371) · F.B.G.-Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 71/25 (371)
Wirksam am
10.04.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 8531
Amtsgericht Magdeburg

Beschluss

340 IN 71/25 (371)
08.04.2025

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

F.B.G.-Verwaltungsgesellschaft mbH, OT Pretzien, Große Sorge 1, 39217 Schönebeck (Elbe), Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der F.B.G. Bau UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bzw. der F.B.G. Baugesellschaft mbH & Co. KG (AG Stendal, HRB 8531),
vertreten durch:
Fritz Bernhard Grüning, OT Pretzien, Große Sorge 1, 39217 Schönebeck (Elbe), (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -

1. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird unter Aufhebung aller vorläufigen Sicherungsmaßnahmen - mangels Masse - abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
3. Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

G r ü n d e :

Die Abweisung des Eröffnungsantrags vom 10.02.2025 beruht auf § 26 Abs. 1 InsO.
Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar der Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegt. Die Antragstellerin hat Schulden in Höhe von mindestens 697.517,50 €. Sie hat aber kein ausreichend liquides Vermögen, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken.
Dies ergibt sich aus den Ermittlungen des Insolvenzgerichts, insbesondere aus dem Gutachten der Sachverständigen vom 19.03.2025. Ergänzend konnte das Gericht die Mitteilungen des örtlich zuständigen Amtsgerichts und Gewerbeamtes heranziehen, ebenso die Angaben der Antragstellerin selbst. Das Gericht schließt sich nach alledem den Feststellungen des Gutachtens, denen kein Beteiligter widersprochen hat, in eigener kritischer Würdigung an.
Ein Massekostenvorschuss wurde nicht gezahlt.
Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO sind damit nicht mehr erforderlich.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 Abs. 1 ZPO.
Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf §§ 58 Abs. 1, 2, 63 Abs. 2 GKG.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Magdeburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Magdeburg an.
Die Beschwerde/sofortige Beschwerde kann ab dem 01.01.2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde/sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Kaminsky
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8531 F.B.G. - Bau Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Pretzien, Große Sorge 1, 39245 Pretzien. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.900,00 EUR auf 25.000…
F.B.G. - Bau Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Pretzien, Große Sorge 1, 39245 Pretzien. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.900,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der Ziffern 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: F.B.G.-Verwaltungsgesellschaft mbH. Gemäß § 3 EGGmbHG (Anschrift) ergänzt und von Amts wegen nach Gebietsreform (Sitz) berichtigt Neuer Sitz: Schönebeck (Elbe). Geschäftsanschrift: Große Sorge 1, 39217 Schönebeck (Elbe) OT Pretzien. Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Grüning, Fritz Bernhard, Schönebeck (Elbe) OT Pretzien, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 8531 F.B.G. - Bau Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Pretzien, Große Sorge 1, 39245 Pretzien.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2008. Geschäftsanschrift: Große Sorge …
F.B.G. - Bau Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Pretzien, Große Sorge 1, 39245 Pretzien.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2008. Geschäftsanschrift: Große Sorge 1, 39245 Pretzien. Gegenstand des Unternehmens: Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der F.B.G. Bau UG (haftungsbeschränkt) & Co KG. Stammkapital: 100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Grüning, Fritz Bernhard, Pretzien, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.