HRB 24548
EZM GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Rennweg 64-66, 56626 AndernachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Andernach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 21.09.2022
- Datenstand
- 2025-10-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Manuel Ralf Peter Pataky
Andernach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Singhofener Quarz-Kieswerke HW Schmitz Verwaltungs-GmbH
HRB 15067 · Amtsgericht Koblenz
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- EZM UG (haftungsbeschränkt) Andernach
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Energieprodukten und alle damit verbundenen Tätigkeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 7 IN 86/22 · EZM GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 86/22
- Wirksam am
- 19.02.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24548
EZM GmbH, Rennweg 64-66, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 24548),
vertreten durch:
Manuel Pataky, Rosenstr. 3, 56656 Brohl-Lützing, (Geschäftsführer), ist ein Vorschuß auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
a) ??? Euro auf die Vergütung,
b) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,
c) ??? Euro auf die Auslagen,
d) ??? Euro 19 % Umsatzsteuer darauf,
insgesamt ??? Euro
aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses auf seine Vergütung und auf die Auslagen in Höhe von ???,-- Euro beantragt. In diesem Betrag ist die darauf entfallene Mehrwertsteuer enthalten. Das Insolvenzverfahren wurde am 16.09.2022 eröffnet und der/die vorgenannte zum/zur Insolvenzverwalter bestellt.
Nachdem die Verfahrensdauer des Insolvenzverfahrens mehr als 6 Monate beträgt, ist die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses zu erteilen. Bei der Berechnung des Vorschusses wird von einer Aktivmasse von € 46.356,70 auszugehen. Der Vorschuss beträgt ca. 38 % der Regelgebühr, da die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters im Verfahren zum angegebenen Vomhundertsatz erledigt sind.
Das Gericht hat hierbei die vom Insolvenzverwalter in seinem Antrag diesbezüglich zugrunde gelegten Angaben übernommen.
Sachliche Gründe, die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses in der festgesetzten Höhe zu verweigern, bestanden nicht.
Die Vorschussberechnung orientiert sich, da Zuschläge in der Regel im Ermessensspielraum des Gerichts stehen und daher grundsätzlich streitig sein können, sowie wegen des Umstandes, dass ein Rechtmittel gegen die vorschußgewährenden Beschlüsse nicht gegeben ist, grundsätzlich nur an der Regel- bzw. Grundgebühr des Verwalters. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschlägen, die rechtsmittelfähig am Ende des Verfahrens getroffen wird, soll nicht vorweggenommen werden.
Da das Verfahren in den nächsten Jahren zum Abschluss ansteht, erscheint ein Zuwarten hier sachgemäß.
Die Auslagen sind entstanden und wurden dabei, unter Beschränkung auf den Vorschussbetrag, voll erstattet und zwar für insgesamt 3 Jahre,
höchstens jedoch 30 % des Vorschussbetrages.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist für den Verwalter der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 14.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 7 IN 86/22 · EZM GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 86/22
- Wirksam am
- 19.09.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24548
Über das Vermögen EZM GmbH, Rennweg 64-66, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 24548), vertreten durch: Manuel Pataky, Rosenstr. 3, 56656 Brohl-Lützing, (Geschäftsführer), wird am 16.09.2022 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 24.11.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 15.12.2022.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 16.09.2022 .
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 86/22 · EZM GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 86/22
- Wirksam am
- 02.08.2022
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 24548
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 01.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.