HRB 30282

eyetems Merchandise Management GmbH

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kaiserslautern

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Registerdaten

Sitz
Kaiserslautern
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. eyetems Merchandise Management GmbH Winnweiler

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 42/24 · eyetems Merchandise Management GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 42/24
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30282
1 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eyetems Merchandise Management GmbH, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30282), vertr. d.: Daniel Burkhard, Prof.-Rüdinger-Str. 17, 55234 Erbes-Büdesheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Wellstein, LL.M. corp.restruc. festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 18.05.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 21.882,59 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Zuschläge beantragt. Mit der Sicherung der Masse, der beschränkten Fortführung durch Ausproduktion, der umfassenden Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Vorbereitung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen sowie der Klärung der Insolvenztatbestände und der Kostendeckung hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen tatsächlichen und rechtlichen Aufwand erbracht, welcher deutlich über einem durchschnittlichen vorläufigen Verfahren liegt. Ein Zuschlag i.H.v. 50 % ist dafür angemessen und ausreichend.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 42/24 · eyetems Merchandise Management GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 42/24
Wirksam am
19.05.2026
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30282
1 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eyetems Merchandise Management GmbH, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30282), vertr. d.: Daniel Burkhard, Prof.-Rüdinger-Str. 17, 55234 Erbes-Büdesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Kaiserslautern, 19.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 42/24 · eyetems Merchandise Management GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 42/24
Wirksam am
29.08.2024
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30282
1 IN 42/24: Über das Vermögen der eyetems Merchandise Management GmbH, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30282), vertr. d.: Daniel Burkhard, Prof.-Rüdinger-Str. 17, 55234 Erbes-Büdesheim, (Geschäftsführer), ist am 26.08.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Wellstein, LL.M. corp.restruc., c/o ROCHADE Rechtsanwälte, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/129430, Fax: 0621/152466, E-Mail: kaiserslautern@rochade.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.10.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 18.11.2024, 09:30 Uhr, Saal 15, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO angezeigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 29.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 42/24 · eyetems Merchandise Management GmbH · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 42/24
Wirksam am
13.03.2024
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 30282
1 IN 42/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der eyetems Merchandise Management GmbH, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30282), vertr. d.: Daniel Burkard, Prof.-Rüdinger-Str. 17, 55234 Erbes-Büdesheim, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wellstein, LL.M. corp.restruc., c/o ROCHADE Rechtsanwälte, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/129430, Fax: 0621/152466, E-Mail: kaiserslautern@rochade.net bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 13.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30282 eyetems Merchandise Management GmbH, Kaiserslautern, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern. Nicht mehr Geschäftsführer: Haberl, Heide, Winnweiler, *XX.XX.XXXX.
eyetems Merchandise Management GmbH, Kaiserslautern, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern. Nicht mehr Geschäftsführer: Haberl, Heide, Winnweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30282 eyetems Merchandise Management GmbH, Winnweiler, Am Grumberg 23, 67722 Winnweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesells…
eyetems Merchandise Management GmbH, Winnweiler, Am Grumberg 23, 67722 Winnweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Kaiserslautern sowie die Änderung der §§ 3 ( Stammkapital und Stammeinlagen) und 10 (Gesellschafterversammlungen) beschlossen. Neuer Sitz: Kaiserslautern. Geschäftsanschrift: Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern.
Neueintragungen
HRB 30282 eyetems Merchandise Management GmbH, Winnweiler (Am Grumberg 23, 67722 Winnweiler). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: 1.…
eyetems Merchandise Management GmbH, Winnweiler (Am Grumberg 23, 67722 Winnweiler). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Die Erbringung von Managementleistungen für Kunden in den Bereichen Werbemittel, Merchandising, Events und Werbemittelproduktion. 2. In den Bereichen Werbemittel, Merchandising, Events, Internetauftritte und Produktion: a) den kompletten Service (fullservice) rund um die Themen Sales Support, Events, Merchandising, Prämiensystemen und Werbemittel incl. Beratung, Research Gestaltung und kreatives Konzept, b) Produktion und Druckabwicklung, c) Logistik und Beschaffung, d) Lagerhaltung, e) Termingerechter Versand, f) Online-Marketing und g) Messekonzepte. 3. Im Bereich Wein: a) Vertrieb von Wein und Weinpräsenten, b) die Organisation und Gestaltung von Events rund um das Thema Wein. Mitumfasst vom Unternehmensgegenstand sind alle Tätigkeiten die den vorgenannten Zwecken mittelbar oder unmittelbar dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burkhard, Daniel, Alzey, *XX.XX.XXXX; Haberl, Heide, Winnweiler, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.