HRA 6075

EYEMAXX Lifestyle Development 25 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Aschaffenburg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
17.05.2022
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

ELD 25 UG (haftungsbeschränkt)

Offenbach am Main

Kommanditist(in)

Eyemaxx Development Thomasium GmbH & Co. KG

Aschaffenburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Eyemaxx Lifestyle Development 25 GmbH & Co. KG Aschaffenburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 651 IN 111/22 · EYEMAXX Lifestyle Development 25 UG(haftungsbeschränkt) & Co.KG · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 111/22
Wirksam am
18.11.2025
Registerbezug
Aschaffenburg, HRA 6075
651 IN 111/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EYEMAXX Lifestyle Development 25 UG(haftungsbeschränkt) & Co.KG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Komplementärin ELD 25 UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Eichelbaum Dirk
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRA 6075
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Gläubigerversammlung stimmt der freihändigen Veräußerung
des Grundbesitzes der Schuldnerin, eingetragen beim Grundbuchamt
des Amtsgerichts Bernau im Grundbuch von Bernau,
a) Blatt 13367
lfd. Nr. 14 des Bestandsverzeichnisses:
Flur 21, Flurstück 1155,
Verkehrsfläche Polluxring, Venusbogen in einer grundbuchmäßigen Größe von 2396 m²
lfd. Nr. 16 des Bestandsverzeichnisses:

Flur 21, Flurstück 461/3, Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche Alberichstr. in einer
grundbuchmäßigen Größe von 6829 m²
Flur 21, Flurstück 462/3, Landwirtschaftsfläche Alberichstr. in einer grundbuchmäßigen Größe von 7370 m²
Flur 21, Flurstück 463/2, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche Alberichstr. in einer grundbuchmäßigen Größe von 7472 m² Flur 21, Flurstück 464/2, Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche Sonnenallee, in einer
grundbuchmäßigen Größe von 13329 m²
Flur 21, Flurstück 465/2, Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche Sonnenallee, in einer
grundbuchmäßigen Größe von 9650 m²
Flur 21, Flurstück 467/7, Landwirtschaftsfläche In den breiten Wiesen,
in einer grundbuchmäßigen Größe von 9343 m²
Flur 21, Flurstück 469/2, Landwirtschaftsfläche In den breiten Wiesen,
in einer grundbuchmäßigen Größe von 15875 m²
Flur 21, Flurstück 1132, Waldfläche Venusbogen, in einer grundbuchmäßigen Größe
von 5725 m²
Flur 21, Flurstück 1157, Gebäude- und Freifläche Venusbogen Landwirtschaftsfläche,
in einer grundbuchmäßigen Größe von 13210 m²
lfd. Nr. 17 des Bestandsverzeichnisses:
Flur 21, Flurstück 977,
Gebäude- und Freifläche Venusbogen 36 in einer grundbuchmäßigen Größe von 243
m²
Flur 21, Flurstück 978,
Verkehrsfläche Venusbogen 36 in einer grundbuchmäßigen Größe von 12 m²
Flur 21, Flurstück 1048,
Gebäude- und Freifläche Polluxring 67 in einer grundbuchmäßigen Größe von 341 m²
Flur 21, Flurstück 1141,
Gebäude- und Freifläche Polluxring in einer grundbuchmäßigen Größe von 11 m²
Flur 21, Flurstück 1144,
Gebäude- und Freifläche Polluxring in einer grundbuchmäßigen Größe von 6181 m²
Flur 21, Flurstück 1146,
Gebäude- und Freifläche Polluxring 1, 3, 5, 7 in einer grundbuchmäßigen Größe von
6299 m²
lfd. Nr. 18 des Bestandsverzeichnisses:
Flur 21, Flurstück 1103,
Gebäude- und Freifläche Venusbogen 36 in einer grundbuchmäßigen Größe von 21 m²
lfd. Nr. 19 des Bestandsverzeichnisses:
Flur 21, Flurstück 1139,
Betriebsfläche Polluxring in einer grundbuchmäßigen Größe von 47 m²
b) Blatt 14007
lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses,
Flur 21, Flurstück 1174, Verkehrsfläche Venusbogen in einer grundbuchmäßigen Größe von 67 m² sowie
Flur 21, Flurstück 1176, Verkehrsfläche Venusbogen in einer grundbuchmäßigen Größe von 154 m²,
zu einem Kaufpreis von € 28,5 Mio. durch Grundstückskaufvertrag vom 30.11.2025 (UR-
Nr. 1169/2025 der Notarin Marina Gregor in Berlin) zu.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.12.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 14.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6075 HRA 6075: Eyemaxx Lifestyle Development 25 GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg. Firma geändert, nun: EYEMAXX Lifestyle Development 25 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Nach Si…
HRA 6075: Eyemaxx Lifestyle Development 25 GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg. Firma geändert, nun: EYEMAXX Lifestyle Development 25 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Nach Sitzverlegung neu vorgetragen, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: ELD 25 UG (haftungsbeschränkt), Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 54582).
Veränderungen
HRA 6075 HRA 6075: Eyemaxx Lifestyle Development 25 GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 07.04…
HRA 6075: Eyemaxx Lifestyle Development 25 GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 07.04.2022 (Az. 651 IN 111/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 651 IN 111/22 · EYEMAXX Lifestyle Development 25 UG(haftungsbeschränkt) & Co.KG · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 111/22
Wirksam am
07.04.2022
Registerbezug
Aschaffenburg, HRA 6075
651 IN 111/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

EYEMAXX Lifestyle Development 25 UG(haftungsbeschränkt) & Co.KG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Komplementärin ELD 25 UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Eichelbaum Dirk, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRA 6075
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 07.04.2022 um 13.35 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt
Telefon: +49 (0)69299940
Telefax: +49 (0)69299941444
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.05.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 17.05.2022, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 62, EG, Erthalstr. 3, Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 17.05.2022, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 62, EG, Erthalstr. 3, Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 04.04.2022 beim Insolvenzgericht Aschaffenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 07.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 651 IN 111/22 · EYEMAXX Lifestyle Development 25 UG(haftungsbeschränkt) & Co.KG · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 111/22
Wirksam am
05.04.2022
Registerbezug
Aschaffenburg, HRA 6075
613 IN 111/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

EYEMAXX Lifestyle Development 25 UG(haftungsbeschränkt) & Co.KG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Komplementärin ELD 25 UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Eichelbaum Dirk, Industriestraße 4, 70565 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRA 6075
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.04.2022 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt, Telefon: +49 (0)69299940, Telefax: +49 (0)69299941444.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 05.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6075 HRA 6075: Eyemaxx Lifestyle Development 25 GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Lifestyle Development Nord GmbH, Schönefeld…
HRA 6075: Eyemaxx Lifestyle Development 25 GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Lifestyle Development Nord GmbH, Schönefeld (Amtsgericht Cottbus HRB 14087CB). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: ELD 25 UG (haftungsbeschränkt), Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 236553 B).
Neueintragungen
HRA 6075 HRA 6075: Eyemaxx Lifestyle Development 25 GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg. (Unternehmensgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von Immobilien, insbesondere Pflegeh…
HRA 6075: Eyemaxx Lifestyle Development 25 GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg. (Unternehmensgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von Immobilien, insbesondere Pflegeheimen oder von Wohnimmobilien, der Erwerb, Besitz und Verwertung von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen sowie grundstücksähnlichen Rechten, die Einbringung von Beratungsleistungen, soweit diese nicht an eine besondere Befugnis gebunden sind, die Vermietung von Immobilien, Wohnungen und Gewerberäumen, verbunden mit der Gewährung anderer als grundlegender, mit der Vermietung verbundener Dienstleistungen sowie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung, der Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Lifestyle Development Nord GmbH, Schönefeld (Amtsgericht Cottbus HRB 14087CB), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.