HRA 20895

extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Ems

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Registerdaten

Sitz
Bad Ems
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 39/24 · extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 39/24
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Koblenz, HRA 20895
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG, Bachstraße 7, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRA 20895), vertr. d.: 1. extern Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 22553), Bachstraße 7, 56130 Bad Ems, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ayhan Basibüyük, Bachstaße 7, 56130 Bad Ems, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 02.01.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 18.11.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 39/24

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 39/24 · extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 39/24
Wirksam am
03.06.2024
Registerbezug
Koblenz, HRA 20895
21 IN 39/24: Über das Vermögen der extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG, Bachstraße 7, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRA 20895), vertr. d.: 1. extern Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 22553), Bachstraße 7, 56130 Bad Ems, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ayhan Basibüyük, Bachstaße 7, 56130 Bad Ems, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Gläser, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur, Tel.: 02602-950240, Fax: 02602-9502411, E-Mail: info@raglaeser.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.08.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.09.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 03.06.2024

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Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 39/24 · extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 39/24
Wirksam am
22.03.2024
Registerbezug
Koblenz, HRA 20895
21 IN 39/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG, Bachstraße 7, 56130 Bad Ems (AG Koblenz, HRA 20895), vertr. d.: 1. extern Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 22553), Bachstraße 7, 56130 Bad Ems, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ayhan Basibüyük, Bachstaße 7, 56130 Bad Ems, (Geschäftsführer), ist am 22.03.2024 um 11.10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Gläser, Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur, Tel.: 02602-950240, Fax: 02602-9502411, E-Mail: info@raglaeser.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 22.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 20895 extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG, Bad Ems, Bachstr. 7, 56130 Bad Ems. Einzelprokura: Basibüyük, Aslan, Dachsenhausen, *XX.XX.XXXX.
extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG, Bad Ems, Bachstr. 7, 56130 Bad Ems. Einzelprokura: Basibüyük, Aslan, Dachsenhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 20895 extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG, Bad Ems, Bachstr. 7, 56130 Bad Ems. Einzelprokura: Basibüyük, Aslan, Dachsenhausen, *XX.XX.XXXX.
extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG, Bad Ems, Bachstr. 7, 56130 Bad Ems. Einzelprokura: Basibüyük, Aslan, Dachsenhausen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 20895 extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG, Bad Ems, Bachstr. 7, 56130 Bad Ems. (Der Gegenstand des Unternehmens ist die mechanische und manuelle Bearbeitung, sowie Endbearbeitung von Guss und Metallerzeugnissen o…
extern-Gussbearbeitung GmbH & Co. KG, Bad Ems, Bachstr. 7, 56130 Bad Ems. (Der Gegenstand des Unternehmens ist die mechanische und manuelle Bearbeitung, sowie Endbearbeitung von Guss und Metallerzeugnissen o.ä., die leistungsbezogene Stückgutvereinbarungen sowohl Inhouse als auch in externer Bearbeitung, die Verpackungsarbeiten und Montagetätigkeiten von Maschinen, Maschinenkomponenten, Anlagen, der Rohrleitungsbau insbesondere Schweißtätigkeiten und die Industriereinigung von Anlagen, Produktionsstätten, Maschinen und Montagestraßen o.ä.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bachstr. 7, 56130 Bad Ems. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: extern Verwaltungs GmbH, Bad Ems (Amtsgericht Koblenz, HRB 22553), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.