HRB 12418

Expressdrinks GmbH

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Simbach a.Inn

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Registerdaten

Sitz
Simbach a.Inn
Datenstand
2024-04-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 135/24 · Expressdrinks GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 135/24
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 12418
IN 135/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Expressdrinks GmbH, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Felk Paul, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12418
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Karg Thomas, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 24/000149

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marcus Göbel, Rathausplatz 4, 84307 Eggenfelden, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 5.849,28 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 25.02.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 22.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 135/24 · Expressdrinks GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 135/24
Wirksam am
16.07.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 12418
IN 135/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Expressdrinks GmbH, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Felk Paul, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12418
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Karg Thomas, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 24/000149

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 94.431,08 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 47.193,68 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 15.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 135/24 · Expressdrinks GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 135/24
Wirksam am
30.04.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 12418
IN 135/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Expressdrinks GmbH, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Felk Paul, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12418
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Karg Thomas, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 24/000149

In dem Insolvenzverfahren hat der/die Insolvenzverwalter/in die Festsetzung der Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 35 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 27.05.2026 gegeben.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 135/24 · Expressdrinks GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 135/24
Wirksam am
10.02.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 12418
IN 135/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Expressdrinks GmbH, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Felk Paul, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12418
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Karg Thomas, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 24/000149

1. Die Prüfung der bis 04.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 68 - 91 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 135/24 · Expressdrinks GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 135/24
Wirksam am
03.07.2025
Registerbezug
Landshut, HRB 12418
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 135/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Expressdrinks GmbH, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Felk Paul, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12418
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Karg Thomas, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 24/000149

Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.02.2025.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von BETRAG EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR (Regelvergütung).
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt gemäß §§10 i. V. m. 2 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 3 InsVV und § 63 Abs. 3 InsO 25 % aus der oben aufgeführten Regelvergütung von BETRAG EUR. Dies entspricht BETRAG EUR.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag von 55 % aus der Regelvergütung.
Dies entspricht einem Betrag von BETRAG EUR.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte es mit einem anspruchsvollen und arbeitsintensiven Verfahren zu tun, bei dem unter Aufrechterhaltung der Betriebsfortführung über 3 Monate im eröffneten Verfahren eine übertragende Sanierung erzielt werden konnte.

An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 02.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 135/24 · Expressdrinks GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 135/24
Wirksam am
26.02.2025
Registerbezug
Landshut, HRB 12418
IN 135/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Expressdrinks GmbH, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Felk Paul, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12418
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Karg Thomas, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 24/000149

In dem Insolvenzverfahren hat der/die Insolvenzverwalter/in die Festsetzung der Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 55 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.03.2025 gegeben.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 25.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 135/24 · Expressdrinks GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 135/24
Wirksam am
26.06.2024
Registerbezug
Landshut, HRB 12418
IN 135/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Expressdrinks GmbH, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn, vertreten durch den Geschäftsführer Felk Paul
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 12418
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Karg Thomas, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 24/000149

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Vereinbarung mit der Schuster Holding GmbH (Vermieterin) vom 11.06.2024

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.07.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 26.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12418 HRB 12418: Expressdrinks GmbH, Simbach a.Inn, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) der Satzung beschlossen. Neuer Untern…
HRB 12418: Expressdrinks GmbH, Simbach a.Inn, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, insbesondere Getränke, Lebensmittel, Tabakwaren und Handel mit Waren aller Art, insbesondere Textilien, Sportartikel, Gastrozubehör, Gläser, Gläserspüler und Küchengeräte, Gartenmöbel, Sonnenschirme, der zugelassenen Firmenfahrzeuge und Elektroartikel. Darüber hinaus Express- und Kurierfahrten mit Waren und Produkten im Namen Dritter innerhalb Europas sowie Hausmeistertätigkeiten und Handwerkerarbeiten, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen.
Neueintragungen
HRB 12418 HRB 12418: Expressdrinks GmbH, Simbach a.Inn, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2020. Geschäftsanschrift: Lagerhausstraße 7, 84359…
HRB 12418: Expressdrinks GmbH, Simbach a.Inn, Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2020. Geschäftsanschrift: Lagerhausstraße 7, 84359 Simbach a. Inn. Gegenstand des Unternehmens: Groß- und Einzelhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, insbesondere Getränke und Tabakwaren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Felk, Paul, Simbach a. Inn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.