HRB 20749

EXIMA Anlagenbau GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Southwallstr. 10, 01900 Großröhrsdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Großröhrsdorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.02.2022
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Uwe Fuhrmann

Dresden

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-07 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. EXIMA Geschäftsführungs GmbH Coswig
  2. EXIMA Anlagenbau GmbH Ottendorf-Okrilla

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Entwicklung, Vertrieb und Service für/bei Ausrüstung und Anlagen für Waren des täglichen Bedarfs, darunter für Kälte-, Klima- und Gastechnik sowie Steuer-, Regelungs- und Elektrotechnik. Durchführung von Beratungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere Entwicklung, Konstruktion und Planung von Anlagen und Geräten sowie anderen Dienstleistungen wie Generalübernehmerschaft für den genannten Verwendungszweck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 25.08.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit im Verbraucherinsolvenzverfahren die Vergütung festgesetzt.

Das Verfahren wurde am 01.02.2022 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 02.06.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 178.334,81 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.

Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 90 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 02.06.2026 und den Beschluss vom 11.02.2026 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
21.04.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

ergeht am 10.04.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.

2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum

10.06.2026

zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:

|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
.

Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.183.458,23 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 1.141,55 EUR zur Verfügung.

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
17.02.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit im Verbraucherinsolvenzverfahren die Vergütung festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 01.02.2022 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 07.03.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 165.058,82 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.

Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von xx Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 07.03.2025 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.

Zuschläge waren insbesondere zu gewähren für die Fortführung des Unternehmens mit 19 Arbeitnehmern über einen Zeitraum von 1 Monat, die Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Arbeitnehmern sowie die Vorbereitung und Durchführung des Verkaufs des Unternehmens.
Außerdem waren Zuschläge für die rechtiche Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten zu gewähren, da diese über das übliche Maaß hinaus gingen.
Insgesamt erscheint in der Gesamtschau ein Zuschlag von xx % angemessen. Eine bloße Addition der Zuschlagstatbestände ist hierbei nicht vorgesehen.
Vorzunehmen ist durch das Gericht eine Prüfung der Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigungen von Überschneidungen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Gesamtzuschlag in seiner Gänze angemessen ist, vgl. BGH, Beschluss vom 22.06.2017, IX ZB 65/15, LG Dresden vom 18.02.2021, 5 T 58/21.
Die vom Verwalter im Antrag dargelegten Erhöhungstatbestände sind grundsätzlich geeignet , Zuschläge zum Regelbruchteil zu gewähren. Das Verfahren übersteigt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ein sogenanntes Normalverfahren und hat den Insolvenzverwalter in erhöhtem Maße in Anspruch genommen. Insbesondere ist hierzu auf die Darlegungen im Antrag vom 07.03.2025 und den Schlussbericht zu verweisen. Ein Abschlag für Überschneidungen mit Zuschlagsbestandteilen aus der Festsetzung der vorläufigen Verwaltervergütung wurde vorgenommen.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt. Mithin waren für xxx bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR festzusetzen.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
20.03.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

ergeht am 19.03.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Andreas Hiecke, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
05.06.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung xxxx EUR
Auslagen xxxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer xxxx EUR

Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin auferlegt.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwalt Andreas Hiecke als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 31.12.2021 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.02.2022.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 29.01.2024 zugrunde.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 861.323,41 EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxxx EUR. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters beträgt gem. § 11 InsVV regelmäßig 25 % hiervon, somit xxxx EUR.
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag von 59 Prozent.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 29.01.2024 verwiesen.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von insgesamt 59 Prozent, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Verwalter beantragt für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten im Rahmen der vorläufigen Verwaltung Zuschläge:
|Betriebsfortführung 0,39 Erhöhung

|Vorarbeiten für eine übertragende Sanierung/Verkauf des Unternehmens einschließlich Verhandlung mit Interessenten 0,20 Erhöhung

Vorzunehmen ist durch das Gericht eine Prüfung der Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigungen von Überschneidungen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Gesamtzuschlag in seiner Gänze angemessen ist, vgl. BGH, Beschluss vom 22.06.2017, IX ZB 65/15, LG Dresden vom 18.02.2021, 5 T 58/21.
Insgesamt ist in der Gesamtschau ein Zuschlag von 59 % zu gewähren.
Die vom Verwalter im Antrag dargelegten Erhöhungstatbestände sind grundsätzlich geeignet , Zuschläge zum Regelbruchteil zu gewähren. Das Verfahren übersteigt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ein sogenanntes Normalverfahren und hat den vorläufigen Verwalter in erhöhtem Maße in Anspruch genommen. Insbesondere ist hierzu auf die Darlegungen im Antrag vom 29.01.2024 zu verweisen.
In der Gesamtschau wird für die beantragten Angelegenheiten ein Zuschlag von 59 % als angemessen angesehen. Dies berücksichtigt nach Überzeugung des Gerichts den Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ausreichend.

Der Vergütungswert beträgt mithin xxxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört und brachte keine Einwendungen vor. Es konnte somit die antragsgemäße Festsetzung erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsichtnahme aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
01.03.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

ergeht am 28.02.2022 nachfolgende Entscheidung:

Der Beschluss vom 01.02.2022 wird unter Ziffer 5 bzgl. der Tagesordnung der am 10.03.2022, 10:00 Uhr stattfindenden ersten Gläubigerversammlung wie folgt ergänzt:

Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Genehmigung des vom Insolvenzverwalters am 25.02.2022 abgeschlossenen Kaufvertrages über die Veräußerung beweglichen und unbeweglichen Vermögen der Schuldnerin im Ganzen gem. Kaufvertrag vom 25.02.2022, UR-Nr. 889/2022 des Notars Ralf Korte mit Amtssitz in Dresden.

Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20749 HRB 20749: EXIMA Anlagenbau GmbH, Großröhrsdorf, Southwallstr. 10, 01900 Großröhrsdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.02.2022, AZ: 534 IN 2007/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermög…
HRB 20749: EXIMA Anlagenbau GmbH, Großröhrsdorf, Southwallstr. 10, 01900 Großröhrsdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.02.2022, AZ: 534 IN 2007/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
03.02.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

ergeht am 03.02.2022 nachfolgende Entscheidung:

In Ergänzung des Beschlusses vom 01.02.2022 bzgl. der Anberaumung des mündlichen Berichtstermins ergeht folgender Beschluss:

Es ergeht gem. § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Anordnung:

Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen (0351-4463412).

Es wird darauf hingewiesen, dass § 5 Abs. 4, Nr. 1 SächsCoronaNotVO vorschreibt, dass in geschlossenen Räumen von Gerichten und öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen eine FFP-2-Maske / KN-95-Maske zu tragen ist.
Öffentlich zugängliche Verkehrsflächen sind Flure, Treppenhäuser, und Fahrstühle.

Das Tragen der FFP-2-Maske ist auch im Sitzungssaal beizubehalten.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
01.02.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 534/542 IN 2007/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann

ergeht am 01.02.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.02.2022 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte
Kaitzer Straße 18
01069 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 27214 81
Telefax: 0351 27214 99
Email geschäftlich: ahiecke@profpannen.de
Website: www.profpannen.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 07.03.2022 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

wird bestimmt auf:

Donnerstag, 10.03.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D131, Außenstelle, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Der Prüftermin wird schriftlich durchgeführt. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

7. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 19.04.2022 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20749 HRB 20749: EXIMA Anlagenbau GmbH, Großröhrsdorf, Southwallstr. 10, 01900 Großröhrsdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.12.2021, AZ: 534 IN 2007/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bes…
HRB 20749: EXIMA Anlagenbau GmbH, Großröhrsdorf, Southwallstr. 10, 01900 Großröhrsdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.12.2021, AZ: 534 IN 2007/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 2007/21 · EXIMA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
542 IN 2007/21
Wirksam am
13.12.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 20749
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 534 IN 2007/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EXIMA Anlagenbau GmbH, Southwallstraße 10, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 20749
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Fuhrmann
- wurde am 13.12.2021 um 11.37 Uhr Andreas Hiecke, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte Kaitzer Straße 18, 01069 Dresden, Email geschäftlich ahiecke@profpannen.de, Telefon geschäftlich 0351 27214 81, Website www.profpannen.de, Telefax 0351 27214 99 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20749 HRB 20749: EXIMA Anlagenbau GmbH, Ottendorf-Okrilla, Schutterwälder Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla. Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des …
HRB 20749: EXIMA Anlagenbau GmbH, Ottendorf-Okrilla, Schutterwälder Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla. Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2019 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Großröhrsdorf. Geschäftsanschrift: Southwallstr. 10, 01900 Großröhrsdorf.
Veränderungen
HRB 20749 EXIMA Geschäftsführungs GmbH, Coswig, Schutterwälder Str. 5, 01458 Ottendorf-Okrilla. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR und die Änd…
EXIMA Geschäftsführungs GmbH, Coswig, Schutterwälder Str. 5, 01458 Ottendorf-Okrilla. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 6 ( Gesell- schafterversammlung, Beschlüsse ), und 9 ( Schlußbestimmungen ) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: EXIMA Anlagenbau GmbH. Neuer Sitz: Ottendorf-Okrilla. Geschäftsanschrift: Schutterwälder Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla. Neuer Gegenstand: Herstellung, Entwicklung, Vertrieb und Service für/bei Ausrüstung und Anlagen für Waren des täglichen Bedarfs, darunter für Kälte-, Klima- und Gastechnik sowie Steuer-, Regelungs- und Elektrotechnik. Durchführung von Beratungs- und Ingenieurleistungen, insbesondere Entwicklung, Konstruktion und Planung von Anlagen und Geräten sowie anderen Dienstleistungen wie Generalübernehmerschaft für den genannten Verwendungszweck. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.