HRB 226521

Ewig-Service GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Laatzen

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Registerdaten

Sitz
Laatzen
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 908 IN 264/26 - 3 - · Ewig-Service GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 264/26 - 3 -
Wirksam am
17.07.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 226521
908 IN 264/26 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ewig-Service GmbH, Steinweg 1, 30880 Laatzen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226521), vertr. d.: Honar Khalil, Laatzen, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 09.06.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 16.07.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 16.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 908 IN 264/26 - 3 - · Ewig-Service GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 264/26 - 3 -
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 226521
908 IN 264/26 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ewig-Service GmbH, Steinweg 1, 30880 Laatzen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226521), vertr. d.: Honar Khalil, Laatzen, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 13:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nermin Sahin, Theaterstr. 6, 30159 Hannover, Tel.: 0511 35771030, Fax: 0511 35771059 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 09.06.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

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