HRB 10618
Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/OberlausitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rothenburg/Oberlausitz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.04.2025
- Datenstand
- 2025-10-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Heiko Finger
Dresden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Stefan Helmut Herrmann
Niesky
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Herstellung und Vertrieb sowie Handel von Fenstern und Türen sowie Bauelementen nebst Durchführung von Serviceleistungen und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten und Geschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 559 IN 2022/25 · Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 2022/25
- Wirksam am
- 31.08.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10618
Aktenzeichen: 559 IN 2022/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 10618
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Finger
ergeht am 28.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 18.09.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
a. Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung von möglichen Haftungsansprüchen gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Stephan Quill
b. Entscheidung darüber, dem Insolvenzverwalter zu gestatten, die Prozessfinanzierung nach Möglichkeit gegen eine 25 %-ige Erfolgsbeteiligung nach Abzug der Prozesskosten durch einen finanzierenden Gläubiger sicherzustellen, hilfsweise für den Fall, dass ein Gläubiger nicht zur Prozessfinanzierung bereit ist, die Prozesskosten auch aus der Insolvenzmasse zu tragen. Dies soll auch enthalten, dass die Gläubigerversammlung beschließt, dass die Zustimmung zur Prozessfinanzierung und Erlösbeteiligung durch die finanzierende Gläubigerin erteilt wird.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 559 IN 2022/25 · Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 2022/25
- Wirksam am
- 26.06.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10618
Aktenzeichen: 559 IN 2022/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 10618
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Finger
ergeht am 26.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 10.07.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Entscheidung über die Veräußerung des Betriebsgrundstückes nebst Immobilie zu einem Kaufpreis von mindestens 800.000,00 EUR
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 559 IN 2022/25 · Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 2022/25
- Wirksam am
- 03.02.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10618
Aktenzeichen: 559 IN 2022/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 10618
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Finger
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.02.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 559 IN 2022/25 · Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 2022/25
- Wirksam am
- 02.02.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10618
Aktenzeichen: 559 IN 2022/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 10618
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Finger
- wurde am 01.02.2026 um 10.50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 21672 300 Telefax: 0341 21672 332 Email geschäftlich: Bjoern.Frische@cms-hs.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 28.04.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 28.04.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 559 IN 2022/25 · Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 2022/25
- Wirksam am
- 02.12.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10618
Aktenzeichen: 536 IN 2022/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 10618
vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Finger
- wurde am 01.12.2025 um 13:30 Uhr Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 21672 300, Telefax 0341 21672 332, Email geschäftlich Bjoern.Frische@cms-hs.com zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10618 HRB 10618: Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Rothenburg/Oberlausitz, Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/Oberlausitz. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefass…
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HRB 10618 HRB 10618: Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Rothenburg/Oberlausitz, Friedensstr.118, 02929 Rothenburg/Oberlausitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Franke, Frank, Krumstedt, *XX.XX.XXXX.
HRB 10618 HRB 10618: Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Rothenburg/Oberlausitz, Friedensstr.118, 02929 Rothenburg/Oberlausitz. Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf E…
HRB 10618 HRB 10618: Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Rothenburg/Oberlausitz, Friedensstr.118, 02929 Rothenburg/Oberlausitz. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Quill, Stephan, Görlitz, *XX.XX.XXX…
HRB 10618 HRB 10618: Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Rothenburg/Oberlausitz, Friedensstr.118, 02929 Rothenburg/Oberlausitz. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Franke, Frank, Krumstedt, *XX.XX.XX…
HRB 10618 HRB 10618: Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Rothenburg/Oberlausitz, Friedensstr.118, 02929 Rothenburg/Oberlausitz. Bestellt: Geschäftsführer: Brömse, Stefan, Haldensleben, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungs…
HRB 10618 Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Rothenburg/Oberlausitz (Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/Oberlausitz). Prokura erloschen: Klein, Günter, Linthe, *XX.XX.XXXX.
HRB 10618 Evers Bauelemente Rothenburg/OL GmbH, Rothenburg/Oberlausitz (Friedensstraße 118, 02929 Rothenburg/Oberlausitz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Werner, Stefan, Hildesheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeins…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.