HRB 25298

Eventenergie Deutschland GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuwied

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Registerdaten

Sitz
Neuwied
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 101/19 · Eventenergie Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 101/19
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 25298
21 IN 101/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eventenergie Deutschland GmbH, Niederbieberer Straße 126, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25298), vertr. d.: Christian Peter Ecker, Peter-Rosegger-Straße 13, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neuwied, 27.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 101/19 · Eventenergie Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 101/19
Wirksam am
04.09.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 25298
21 IN 101/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eventenergie Deutschland GmbH, Niederbieberer Straße 126, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25298), vertr. d.: Christian Peter Ecker, Albert-Schweitzer-Straße 38, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.11.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neuwied, 03.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 101/19 · Eventenergie Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 101/19
Wirksam am
08.02.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 25298
21 IN 101/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eventenergie Deutschland GmbH, Niederbieberer Straße 126, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25298), vertr. d.: Christian Peter Ecker, Albert-Schweitzer-Straße 38, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neuwied eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß §§ 1,2,3, 11 InsVV

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Kosten der übertragenen Zustellungen

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e:

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit im Eröffnungsverfahren.

Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gesondert vergütet. Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.

Ausgehend von der Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung.

Es werden Erhöhungstatbestände geltend gemacht, sodass gemäß § 3 InsVV Zuschläge festzusetzen waren. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die erstatteten Tätigkeitsberichte sowie den Vergütungsantrag.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 8 Abs. 3, 4 Abs.2 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 03.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 101/19 · Eventenergie Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 101/19
Wirksam am
10.11.2022
Registerbezug
Montabaur, HRB 25298
21 IN 101/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eventenergie Deutschland GmbH, Niederbieberer Straße 126, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25298), vertr. d.: Christian Peter Ecker, Albert-Schweitzer-Straße 38, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 19.12.2022, 10:00 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, hier der Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung der Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer der Schuldnerin

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 10.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25298 HRB 25298: Eventenergie Deutschland GmbH, Neuwied, Niederbiebererstraße 126, 56567 Neuwied. Aufgrund Entscheidung des Insolvenzverwalters ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 01.01.2020 wieder das K…
HRB 25298: Eventenergie Deutschland GmbH, Neuwied, Niederbiebererstraße 126, 56567 Neuwied. Aufgrund Entscheidung des Insolvenzverwalters ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 01.01.2020 wieder das Kalenderjahr. Für die Zeit ab Insolvenzeröffnung bis zum 31.12.2019 wurde ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.
Veränderungen
HRB 25298 HRB 25298: Eventenergie Deutschland GmbH, Neuwied, Niederbiebererstraße 126, 56567 Neuwied. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen gelöscht: Kral, Thomas, Cadolzburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Erö…
HRB 25298: Eventenergie Deutschland GmbH, Neuwied, Niederbiebererstraße 126, 56567 Neuwied. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen gelöscht: Kral, Thomas, Cadolzburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 101/19 · Eventenergie Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 101/19
Wirksam am
04.11.2019
Registerbezug
Montabaur, HRB 25298
21 IN 101/19: Über das Vermögen der Eventenergie Deutschland GmbH,
Niederbieberer Straße 126, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 25298), vertr. d.:
Christian Peter Ecker, Albert-Schweitzer-Straße 38, 56567 Neuwied,
(Geschäftsführer), ist am 01.11.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2,
53113 Bonn, Tel.: 0228 - 81 000 56, Fax: 0228 - 81 000 820, E-Mail:
bonn@dhpg.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.11.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 12.12.2019, 10:00 Uhr, Saal 101,
1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied,
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 04.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 101/19 · Eventenergie Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Neuwied
Insolvenzgericht
Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 101/19
Wirksam am
27.08.2019
Registerbezug
Montabaur, HRB 25298
21 IN 101/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Eventenergie Deutschland GmbH, Niederbieberer Straße 126, 56567 Neuwied (AG
Montabaur, HRB 25298), vertr. d.: Christian Peter Ecker,
Albert-Schweitzer-Straße 38, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), ist am
27.08.2019 um 16:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2,
53113 Bonn, Tel.: 0228 - 81 000 56, Fax: 0228 - 81 000 820, E-Mail:
bonn@dhpg.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied,
Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 27.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25298 HRB 25298: Eventenergie Deutschland GmbH, Neuwied, Niederbiebererstraße 126, 56567 Neuwied. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Gesellsch…
HRB 25298: Eventenergie Deutschland GmbH, Neuwied, Niederbiebererstraße 126, 56567 Neuwied. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde komplett neu gefasst. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kral, Thomas, Cadolzburg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 25298 HRB 25298: Eventenergie Deutschland GmbH, Neuwied, Niederbiebererstraße 126, 56567 Neuwied. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2016. Geschäftsanschrift: Niederbiebererstraß…
HRB 25298: Eventenergie Deutschland GmbH, Neuwied, Niederbiebererstraße 126, 56567 Neuwied. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2016. Geschäftsanschrift: Niederbiebererstraße 126, 56567 Neuwied. Gegenstand: mobile Energieversorgung für Veranstaltungen, Baustellen, Notstromversorgung und deren Ausleuchtung mittels Lichtmasten. Das Unternehmen ist bundesweit tätig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ecker, Christian, Neuwied, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.