HRA 7083

evenco GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Witten

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Witten
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 80 IN 617/18 · evenco GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 617/18
Wirksam am
17.02.2025
Registerbezug
Bochum, HRA 7083
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 617/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7083 eingetragenen evenco GmbH & Co. KG, Hellweg 33, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15406 eingetragene evenco Verwaltungs GmbH, Hellweg 33, 58455 Witten, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Benning, Wittener Str. 77c, 58456 Witten, und Herrn Alexander Schmidt, Fischstr. 9, 29553 Bienenbüttel,

wird ein weiterer Schlusstermin angesetzt:

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.03.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 617/18
Amtsgericht Bochum, 14.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 617/18 · evenco GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 617/18
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Bochum, HRA 7083
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 617/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7083 eingetragenen evenco GmbH & Co. KG, Hellweg 33, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15406 eingetragene evenco Verwaltungs GmbH, Hellweg 33, 58455 Witten, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Benning, Wittener Str. 77c, 58456 Witten, und Herrn Alexander Schmidt, Fischstr. 9, 29553 Bienenbüttel,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Robert Fliegner, Westring 303, 44629 Herne

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Auf die Vergütung ist folgende aus der Masse gezahlte
Rechtsanwaltskostenrechnung anzurechnen, da die
Delegationsfähigkeit nicht festgestellt werden konnte:
Rechtsanwaltskosten vom 29.03.2021
(1,3-Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit, brutto XXX €)
Abzug wie ein entnommener Vorschuss: - XXX EUR

Restliche Vergütung: XXX EUR
(entsprechend netto XXX € + USt 19 % XXX € = XXX €).

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 30.11.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§ 10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§§ 10, 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz beträgt 1.400,00 EUR und ermäßigt sich aufgrund des geringeren Aufgabenspektrums im Verbraucherinsolvenzverfahrens unter den Voraussetzungen des § 13 InsVV auf 1.120,00 EUR. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV).Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§§ 10, 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 490.518,17 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 37.465,55 EUR (§ 13 i.V.m. § 2 Abs. 1 InsVV).

Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 135 % des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von 50.578,49 EUR gerechtfertigt.

Im Einzelnen:

1.
Berechnungswert:

Der Insolvenzverwalter hat in Übereinstimmung mit dem Gutachter eine Berechnungsmasse
in Höhe von 478.645,08 €
der Berechnung zugrunde gelegt.

Ergebnis:

Es ergibt sich ein Berechnungswert in Höhe von 478.645,08 €.

Der Wert erhöht sich noch um die zur Masse zurückfließende Vorsteuererstattung aus der festzusetzenden Verwaltervergütung. Diese Erhöhung wird am Ende dieser Berechnung durchgeführt.

2.
Vergütungssatz:

Neben der Regelvergütung von 100 %
sind Zuschläge festzusetzen:

Zuschlag für die Betriebsfortführung durch den Verwalter:

Es wurde ein Zuschlag von 15 % beantragt.

Es erfolgte eine Betriebsfortführung vom 30.11.2018 bis ca. Ende Dez. 2018. Unter anderen sind folgende Merkmale festzustellen:
- Anzahl der Beschäftigten: 38
- Für die Fortführung durch den Verwalter sieht die Kommentierung zur InsVV folgende Zuschläge vor:

Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage 2007, § 3 InsVV Rdn 78 Stichwort "Betriebsfortführung" und Rdn 53:
>>> Fortführung eines kleinen Unternehmens bis 3 Monate: bis 25 %

Es erscheint ein Zuschlag von 15 % angemessen.

Es hat keine Vergleichsrechnung zu erfolgen, da kein Überschuss erwirtschaftet wurde.

Zuschlag für die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten:

Es wurde ein Zuschlag von 10 % beantragt.

Es wurden 38 Arbeitsverhältnisse abgewickelt.

Zuschlag wegen Forderungsanmeldungen/Gläubigerzahl:

Es wurde ein Zuschlag von 20 % beantragt.

Im vorliegenden Verfahren wurden 196 Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet.

Abschlag wegen des Tätigwerdens eines vorläufigen Verwalters:

Die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters rechtfertigt regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters.
Ein Abschlag ist dann vorzunehmen, wenn die Ersparnis für den endgültigen Verwalter erheblich war. Erhebliche Erleichterungen für den endgültigen Verwalter durch das Tätigwerden eines vorläufigen Verwalters sind in der Regel:
- Erstellung einer (u.U. auch unvollständigen) Vermögensübersicht
- Feststellung der Gläubiger und Schuldner.
- Vereinfachung der Tätigkeit des endgültigen Verwalters, weil sonst wahrzunehmende Aufgeben entfallen oder weniger aufwändig gewesen sind.

Ein Abschlag wird regelmäßig nicht über 5 v.H. bis 20 v.H. hinausgehen, vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.13 - IX ZB 38/11.

Bereits die rein tatsächliche Befassung mit dem Schuldnervermögen in Form der Sichtung und Systematisierung geht denknotwendig mit einer erheblichen Erleichterung für den nachfolgenden Verwalter einher. Die mit der Regelvergütung abgegoltene Tätigkeit des vorläufigen Verwalters kann beim nachfolgenden endgültigen Verwalter zu einem erheblichen Abschlag von bis zu 25 % führen, vgl. LG Bochum, Beschl. v. 04.06.2018 - I-7 T 23/18.

Der Verwalter muss darlegen, aus welchen Gründen keine erhebliche Arbeitserleichterung vorlag und deshalb keine Anrechnung erfolgen muss.
Vgl. zu allem: BGH, Beschluss v. 11.5.06 - IX ZB 249/04 und BGH, Beschl. v. 10.10.13 - IX ZB 38/11.

Hier erscheint ein Abschlag mit mindestens 5 % erforderlich.

Gesamtvergütungssatz:

Der Verwalter hat den beantragten Vergütungssatz von 145 % auf 135 % ermäßigt.
Im Hinblick auf das Abschlagserfordernis durch die Vorbefassung und Art und Umfang des Verfahrens ist ein Vergütungssatz von 135 % in der Gesamtschau angemessen.

3.
Gesamtvergütungsbetrag:

Summe: 50.097,63 €

Gesamtvergütung:

Bei einem Wert von 478.645,08 € und einen Vergütungssatz von 135 % ergibt sich folgende Vergütung:

Vergütung: 50.097,63 €
Auslagen: 11.132,81 €
Zustellauslagen: 1.727,60 €
Ust: 19 % 12.860,41 €
Summe: 74.920,07 €
abzgl. Anrechnung nicht delegierbare RA-Ko: - 557,03 €
Restvergütung: 74.363,04 €
(entsprechend netto 62.489,95 € zuzüglich Ust 11.873,09 €)

Es kann eine Erhöhung der Masse um 11.873,09 € auf 490.518,17 € durch Rückfluss der Vorsteuer aus der Restvergütung erreicht werden. Die Berechnung wurde mit einmaligem Durchlauf durchgeführt (BGH, Beschl. v. 26.02.2015 - IX ZB 9/13).
Es ergibt sich danach folgende Vergütung:

Vergütung: 50.578,49 €
Auslagen: 11.239,66 €
Zustellauslagen: 1.727,60 €
Ust: 19 % 12.967,26 €
Summe: 75.619,44 €
abzgl. Anrechnung nicht delegierbare RA-Ko: - 557,03 €
Restvergütung: 75.062,41 €
(entsprechend Vergütung netto: 63.077,66 € zuzgl. Ust 19 % = 11.984,75 €)

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.12.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.

80 IN 617/18
Amtsgericht Bochum, 30.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 617/18 · evenco GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 617/18
Wirksam am
22.08.2022
Registerbezug
Bochum, HRA 7083
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 617/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7083 eingetragenen evenco GmbH & Co. KG, Hellweg 33, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15406 eingetragene evenco Verwaltungs GmbH, Hellweg 33, 58455 Witten, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Benning, Wittener Str. 77c, 58456 Witten, und Herrn Alexander Schmidt, Fischstr. 9, 29553 Bienenbüttel,

wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des vorläufigen Verwalters,
bestimmt auf den
26.09.2022

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.

Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Belege liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.

80 IN 617/18
Amtsgericht Bochum, 18.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 617/18 · evenco GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 617/18
Wirksam am
29.06.2022
Registerbezug
Bochum, HRA 7083
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 617/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7083 eingetragenen evenco GmbH & Co. KG, Hellweg 33, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15406 eingetragene evenco Verwaltungs GmbH, Hellweg 33, 58455 Witten, diese vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Schmidt, Hellweg 30, 58455 Witten und Frank Benning, Hellweg 30, 58455 Witten

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.08.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 617/18
Amtsgericht Bochum, 28.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 7083 HRA 7083: evenco GmbH & Co. KG, Witten, Hellweg 33, 58455 Witten. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hellweg 33, 58455 Witten. Der Sitz ist von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund, HRA 16859) nach …
HRA 7083: evenco GmbH & Co. KG, Witten, Hellweg 33, 58455 Witten. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hellweg 33, 58455 Witten. Der Sitz ist von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund, HRA 16859) nach Witten verlegt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: evenco Verwaltungs GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 21950), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.