HRA 725104

eurosolid energy GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leonberg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leonberg
Datenstand
2024-06-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 330/18 · eurosolid energy GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 330/18
Wirksam am
24.06.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRA 725104
6 IN 330/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

eurosolid energy GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg,
vertreten durch die Komplementärin EUROSOLID Beteiligungs GmbH,
Neue Ramtelstr. 28, 71229 Leonberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 725104
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 18.07.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.07.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 330/18 · eurosolid energy GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 330/18
Wirksam am
23.01.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRA 725104
6 IN 330/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

eurosolid energy GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg,
vertreten durch die Komplementärin EUROSOLID Beteiligungs GmbH,
Neue Ramtelstr. 28, 71229 Leonberg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 725104
- Schuldnerin -

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung

1. zur Veräußerung des nachfolgend näher aufgeführten Grundbesitzes nebst
darauf
befindlicher Solaranlagen an besonders Interessierte gemäß § 162 InsO,
insbesondere an Unternehmen, an welchen die Stuttgarter Lebens-
versicherung a.G. beteiligt ist, zu einem Mindestkaufpreis von 9.150.000,00 €:

a) Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Stralsund im Grundbuch von
Altenpleen in Blatt 40011

b) Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Neubrandenburg im Grundbuch von
Groß Miltzow in Blatt 1289

c) Grundbesitz eingetragen beim Amtsgericht Pasewalk im Grundbuch von
Ueckermünde in Blatt 6177

2. zur Veräußerung und Abtretung der im Grundbuch von Rüdersdorf bei Berlin,
Amtsgericht Strausberg, Blatt 2246 in Abt. III eingetragenen Grundpfandrechte
nebst gesicherter Forderungen gemäß § 160 InsO zu einem Kaufpreis von
170.000,00 €

wird bestimmt auf

Montag, 10.02.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28,
71638 Ludwigsburg

Der Insolvenzverwalter wird nach § 8 Abs. 3 Satz 1 InsO mit der Zustellung der
Terminsladung an die Gläubiger beauftragt.
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO
angefertigten Vermerke
unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen, § 8 Abs. 3 Satz 3 InsO.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 23.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 725104 HRA 725104: eurosolid energy GmbH & Co. KG, Leonberg, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 6 IN 330/1…
HRA 725104: eurosolid energy GmbH & Co. KG, Leonberg, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 6 IN 330/18) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 330/18 · eurosolid energy GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 330/18
Wirksam am
01.02.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRA 725104
******************************************************************************************************
6 IN 330/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

eurosolid energy GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg, vertreten
durch die Komplementärin EUROSOLID Beteiligungs GmbH, Neue Ramtelstr. 28, 71229
Leonberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Busz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 725104
- Schuldnerin -

1. Das am 03.07.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2019 um 10.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689 0
Telefax: 0711 96689 19
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 27.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
06.03.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 20.03.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 2007/P, EG, Schorndorfer Straße 28, Amtsgericht Ludwigsburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 20.03.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 2007/P, EG, Schorndorfer Straße 28, Amtsgericht Ludwigsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 330/18 · eurosolid energy GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
6 IN 330/18
Wirksam am
04.07.2018
Registerbezug
Stuttgart, HRA 725104
6 IN 330/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

eurosolid energy GmbH & Co. KG, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg, vertreten
durch die Komplementärin EUROSOLID Beteiligungs GmbH, Neue Ramtelstr. 28, 71229
Leonberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Busz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 725104
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 03.07.2018 um 16:45
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689 0, Fax: 0711 96689 19

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 725104 eurosolid energy GmbH & Co. KG, Leonberg, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg.(- die Entwicklung sowie der An- und Verkauf von Produkten sowie Konzepten im Bereich der Energiegewinnung und -vermarktung, ins…
eurosolid energy GmbH & Co. KG, Leonberg, Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg.(- die Entwicklung sowie der An- und Verkauf von Produkten sowie Konzepten im Bereich der Energiegewinnung und -vermarktung, insbesondere im Geschäftsfeld erneuerbare Energien; - die Planung, die Gutachtung und Realisierung von technischen Anlagen im Bereich der Umwelt und Energie sowie aller damit zusammenhängenden Geschäfte oder Dienstleistungen; - die Erbringung von Planungs-, Beratungs- Projektierungs- und Vermarktungsdienstleistungen im Bereich Energieerzeugung/Energieeffizienz; - die Gewinnung, Nutzung, Produktion, Optimierung, Lieferung, Verwertung und Verteilung aller Arten von Energien, insbesondere erneuerbaren Energien sowie der Betrieb, die Verbesserung, Optimierung, Vermietung und/oder Verpachtung von Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung von Energien in jeder gesetzlich zulässigen Form.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neue Ramtelstraße 28, 71229 Leonberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: EUROSOLID Beteiligungs GmbH, Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 331742).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.