HRB 21088

EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft

Amtsgericht Wuppertal · Nordrhein-Westfalen

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schorberger Straße 66, 42699 Solingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Solingen
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
11.02.2026
Datenstand
2026-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Jannis Calvin Hilgerloh

Solingen

Vorstand

Jens Erik Hilgerloh

Solingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Marco Rehberg

Wuppertal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Detlef Heinz Kehler

Leichlingen

Einzelprokura
Prokurist(in)

Klaas Ehmen

Düsseldorf

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Mit GmbH

HRB 34552 · Amtsgericht Wuppertal

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Europa Service International Aktiengesellschaft Solingen
  2. Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft Solingen

Gegenstand des Unternehmens

Der Ver- und Ankauf im In- und Ausland auf internationaler Ebene sowie die Vermietung von Automobilen sowie die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen gegen Entgelt, die dem Betrieb von Autovermietungsunternehmen zu dienen geeignet sind, insbesondere die Vermittlung von Ein- und Verkäufen von Kraftfahrzeugen, die Abwicklung von "Ein-Weg-Mieten", die Rückführung von Kraftfahrzeugen, die Gemeinschaftswerbung, die Mitarbeiterschulung und die betriebswirtschaftliche Beratung der bei den Aktionären angeschlossenen Gesellschaften und Personen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung von Leasing- und Franchiseleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67g IN 334/25 · EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 334/25
Wirksam am
03.09.2026
Registerbezug
Wuppertal, HRB 21088
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 334/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21088 eingetragenen EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jannis Hilgerloh, Herrn Marcus Hungerkamp, Frau Nima Kalantari, Herrn Jens-Etik Hilgerloh und Herrn Marco Rehberg,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg

In dem vorbezeichneten Insolvenzverfahren werden die Auslagen des Gläubigerausschusses (mit der Tätigkeit als vorläufiger Gläubigerausschuss und sog. "Interims-"Gläubigerausschuss) gem. § 18 InsVV für die Prämie einer besonderen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung RWBO-251609136 (AS 600546714) bei der Allianz Versicherungs-AG für das erste Jahr im Zeitraum vom 27.10.2025 (0 Uhr) bis 27.10.2026 (0 Uhr) in Höhe von EUR netto zzgl. der geltenden Versicherungssteuer (zur Zeit 19%), demgemäß auf insgesamt EUR festgesetzt.

Der Insolvenzverwalter darf den Prämienbetrag im Range des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. § 54 Nr. 2 InsVV aus der Insolvenzmasse begleichen.

Der Insolvenzverwalter darf diese Prämie jährlich auch für die Folgejahre aus der Insolvenzmasse begleichen, solange die für den Abschluss der gesonderten Versicherung vorliegenden Risiken weiter bestehen und sich die jährliche Versicherungsprämie nicht erhöht. Der Verwalter hat mit seinem jährlichen Bericht zu der Notwendigkeit für den Fortbestand der Versicherung auszuführen und den Nachweis des Fortbestandes (durch Vorlage der Prämienrechnung) zu führen, sofern er sie nicht vorher beendet hat.

Gründe:

Der Gläubigerausschuss hat mit Antrag vom 10.08.2026 (eingegangen am 24.08.2026) angezeigt und nachgewiesen, dass er die vorgenannte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, und die hierfür anfallende Versicherungsprämie zur Festsetzung als Auslagen beantragt.

Das vorliegende Verfahren hat einen außerordentlichen Umfang und birgt erhebliche Risiken, die mit der Vergütung bei weitem nicht abzudecken sind.
Es erscheint daher angemessen, aber auch erforderlich, die darüber hinausgehende Versicherung abzuschließen.
Entsprechend erfolgt die Festsetzung.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hamburg, 03.09.2026
Amtsgericht

Landsberger
Rechtspflegerin

67g IN 334/25
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67g IN 334/25 · EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 334/25
Wirksam am
25.08.2026
Registerbezug
Wuppertal, HRB 21088
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 334/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21088 eingetragenen EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jannis Hilgerloh, Herrn Marcus Hungerkamp, Frau Nima Kalantari, Herrn Jens-Etik Hilgerloh und Herrn Marco Rehberg

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg

In dem vorbezeichneten Insolvenzverfahren werden die Auslagen des Insolvenzverwalters gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV für die Prämie einer besonderen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung RWBO-251540775 bei der Allianz Versicherungs-AG für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalter für das erste Jahr im Zeitraum vom 24.10.2025 (0 Uhr) bis 24.10.2026 (0 Uhr) in Höhe von EUR netto zzgl. der geltenden Versicherungssteuer (zur Zeit 19%), demgemäß auf insgesamt EUR festgesetzt.

Der Insolvenzverwalter darf den Prämienbetrag im Range des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. § 54 Nr. 2 InsVV aus der Insolvenzmasse begleichen.

Der Insolvenzverwalter darf diese Prämie jährlich auch für die Folgejahre aus der Insolvenzmasse begleichen, solange die für den Abschluss der gesonderten Versicherung vorliegenden Risiken weiter bestehen und sich die jährliche Versicherungsprämie nicht erhöht. Der Verwalter hat mit seinem jährlichen Bericht zu der Notwendigkeit für den Fortbestand der Versicherung auszuführen und den Nachweis des Fortbestandes (durch Vorlage der Prämienrechnung) zu führen, sofern er sie nicht vorher beendet hat.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.08.2026 angezeigt und nachgewiesen, dass er die vorgenannte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, und die hierfür anfallende Versicherungsprämie zur Festsetzung als Auslagen beantragt.

Das vorliegende Verfahren hat einen außerordentlichen Umfang und birgt erhebliche Risiken, die mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 InsVV, die mit der Vergütung abgegolten wären, bei weitem nicht abzudecken sind.
Es erscheint daher angemessen, aber auch erforderlich, die darüber hinausgehende Versicherung abzuschließen.
Entsprechend erfolgt die Festsetzung.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hamburg, 24.08.2026
Amtsgericht

Landsberger
Rechtspflegerin

67g IN 334/25
Amtsgericht Hamburg, 25.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 334/25 · EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 334/25
Wirksam am
21.01.2026
Registerbezug
Wuppertal, HRB 21088
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 334/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21088 eingetragenen EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jannis Hilgerloh, Herrn Marcus Hungerkamp, Frau Nima Kalantari, Herrn Jens-Etik Hilgerloh und Herrn Marco Rehberg

ist am 02.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67g IN 334/25
Amtsgericht Hamburg, 20.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67g IN 334/25 · EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 334/25
Wirksam am
05.01.2026
Registerbezug
Wuppertal, HRB 21088
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 334/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21088 eingetragenen EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jannis Hilgerloh, Herrn Marcus Hungerkamp, Frau Nima Kalantari, Herrn Jens-Etik Hilgerloh und Herrn Marco Rehberg

Geschäftszweig: Der Ver- und Ankauf im In- und Ausland auf internationaler Ebene sowie die Vermietung von Automobilen etc.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 15:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 11.03.2026, 11:50 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67g IN 334/25
Amtsgericht Hamburg, 01.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 334/25 · EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 334/25
Wirksam am
29.10.2025
Registerbezug
Wuppertal, HRB 21088
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 334/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21088 eingetragenen EUROPA SERVICE Mobility Partners Aktiengesellschaft, Schorberger Straße 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jannis Hilgerloh, Herrn Marcus Hungerkamp, Frau Nima Kalantari, Herrn Jens-Etik Hilgerloh und Herrn Marco Rehberg

Geschäftszweig: Der Ver- und Ankauf im In- und Ausland auf internationaler Ebene sowie die Vermietung von Automobilen etc.

ist am 28.10.2025, um 17:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 334/25
Amtsgericht Hamburg, 28.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 21088 HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Hilgerloh, Jens Erik, Solingen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand:…
HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Hilgerloh, Jens Erik, Solingen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Hoff, Markus, Solingen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Hilgerloh, Jannis Calvin, Solingen, *XX.XX.XXXX; Hungerkamp, Marcus, Odenthal, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 21088 HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 21088 HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Hauptversammlung vom 12.06.2019 hat die Änderung der Satzung in Ziffer IV. (Geschäftsjahr) besc…
HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Hauptversammlung vom 12.06.2019 hat die Änderung der Satzung in Ziffer IV. (Geschäftsjahr) beschlossen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 21088 HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 21088 HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 21088 HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Hauptversammlung vom 30.08.2017 hat die Änderung der Satzung in Ziffer VII. Absatz 1 (Aufsichts…
HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Hauptversammlung vom 30.08.2017 hat die Änderung der Satzung in Ziffer VII. Absatz 1 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 21088 HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 21088 HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Hauptversammlung vom 16.06.2016 hat die Änderung der Satzung in Ziffer IV (Geschäftsjahr) besch…
HRB 21088: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Hauptversammlung vom 16.06.2016 hat die Änderung der Satzung in Ziffer IV (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 21088 Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Bestellt als Vorstand: Hoff, Markus, Solingen, *XX.XX.XXXX; Kehler, Detlef Heinz, Leichlingen, *XX.XX.XXXX, je…
Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Bestellt als Vorstand: Hoff, Markus, Solingen, *XX.XX.XXXX; Kehler, Detlef Heinz, Leichlingen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nunmehr bestellt als Vorstandsvorsitzender: Hilgerloh, Jens Erik, Bremen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hoff, Markus, *XX.XX.XXXX; Kehler, Detlef Heinz, Leichlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 21088 Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 so…
Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2012 mit der "ES" Autovermietung Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 16160) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 21088 Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 so…
Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2012 mit der LET'S rent a car Autovermietung GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16155) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 21088 Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Prokura Vertretungsregel geändert; nunmehr: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich …
Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Prokura Vertretungsregel geändert; nunmehr: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hoff, Markus, Solingen, *XX.XX.XXXX; Kehler, Detlef Heinz, Jüchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 21088 Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Einzelprokura: Hoff, Markus, Solingen, *XX.XX.XXXX.
Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Einzelprokura: Hoff, Markus, Solingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 21088 Europa Service International Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Hauptversammlung vom 15.12.2011 hat eine Änderung der Satzung in § I (Firma und Sitz der Gesellschaft) Absa…
Europa Service International Aktiengesellschaft, Solingen, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen. Die Hauptversammlung vom 15.12.2011 hat eine Änderung der Satzung in § I (Firma und Sitz der Gesellschaft) Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Europa Service Autovermietung Aktiengesellschaft.
Veränderungen
HRB 21088 Europa Service International Aktiengesellschaft, Solingen, Kieler Str. 17, 42697 Solingen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schorberger Str. 66, 42699 Solingen.
Europa Service International Aktiengesellschaft, Solingen, Kieler Str. 17, 42697 Solingen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schorberger Str. 66, 42699 Solingen.
Veränderungen
HRB 21088 Europa Service International Aktiengesellschaft, Solingen, Kieler Str. 17, 42697 Solingen. Die Hauptversammlung vom 27.08.2010 hat die Änderung der Satzung in VII. Abs. 1 (Aufsichtsrat) und X. Abs. 2 und 3 (…
Europa Service International Aktiengesellschaft, Solingen, Kieler Str. 17, 42697 Solingen. Die Hauptversammlung vom 27.08.2010 hat die Änderung der Satzung in VII. Abs. 1 (Aufsichtsrat) und X. Abs. 2 und 3 (Geschäftsordnung und Vergütung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Kieler Str. 17, 42697 Solingen. Nicht mehr Vorstand: Dekker, Mark Berend, WD Amersfoort/NL, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 21088 Europa Service International Aktiengesellschaft, Solingen (Kieler Str. 17, 42697 Solingen). Aktiengesellschaft mit Satzung vom 12.12.2007. Gegenstand: Der Ver- und Ankauf im In- und Ausland auf international…
Europa Service International Aktiengesellschaft, Solingen (Kieler Str. 17, 42697 Solingen). Aktiengesellschaft mit Satzung vom 12.12.2007. Gegenstand: Der Ver- und Ankauf im In- und Ausland auf internationaler Ebene sowie die Vermietung von Automobilen sowie die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen gegen Entgelt, die dem Betrieb von Autovermietungsunternehmen zu dienen geeignet sind, insbesondere die Vermittlung von Ein- und Verkäufen von Kraftfahrzeugen, die Abwicklung von "Ein-Weg-Mieten", die Rückführung von Kraftfahrzeugen, die Gemeinschaftswerbung, die Mitarbeiterschulung und die betriebswirtschaftliche Beratung der bei den Aktionären angeschlossenen Gesellschaften und Personen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung von Leasing- und Franchiseleistungen. Grundkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Dekker, Mark Berend, WD Amersfoort/NL, *XX.XX.XXXX; Hilgerloh, Jens Erik, Bremen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kehler, Detlef Heinz, Jüchen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der UNIX-Rent-Autovermietung-Beteiligungsgesellschaft mbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16147) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.