HRB 33049
Euro Stocks AG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Borgschenweg 20, 47239 DuisburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Duisburg
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 01.10.2021
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Martin Adam Francki
Bönen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 80/21 · Euro Stocks AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 80/21
- Wirksam am
- 02.09.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33049
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33049 eingetragenen Euro Stocks AG, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Abwickler Herr Martin Adam Francki, Spitzwegstr. 4, 59199 Bönen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim R. Hetz, Herwarthstrasse 34, 47137 Duisburg
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg
wird heute, am 31.08.2026, um 9:25 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich des Anspruchs auf Steuererstattungen aus Kapitalertragsteuer für die Jahre 2024 und 2025 wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Aufhebungsbeschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
63 IN 80/21
Amtsgericht Duisburg, 31.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 63 IN 80/21 · Euro Stocks AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 80/21
- Wirksam am
- 01.06.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33049
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33049 eingetragenen Euro Stocks AG, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Abwickler Herrn Martin Adam Francki, Spitzwegstr. 4, 59199 Bönen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 286.561,75 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.03.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 eingesehen werden.
63 IN 80/21
Amtsgericht Duisburg, 28.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 63 IN 80/21 · Euro Stocks AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 80/21
- Wirksam am
- 30.03.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33049
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33049 eingetragenen Euro Stocks AG, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Abwickler Herrn Martin Adam Francki, Spitzwegstr. 4, 59199 Bönen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 177.920,09 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 129.780,65 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
63 IN 80/21
Amtsgericht Duisburg, 30.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 63 IN 80/21 · Euro Stocks AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 80/21
- Wirksam am
- 30.03.2026
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33049
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33049 eingetragenen Euro Stocks AG, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Abwickler Herr Martin Adam Francki, Spitzwegstr. 4, 59199 Bönen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim R. Hetz, Herwarthstrasse 34, 47137 Duisburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 aus.
63 IN 80/21
Amtsgericht Duisburg, 27.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 63 IN 80/21 · Euro Stocks AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 80/21
- Wirksam am
- 15.06.2023
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33049
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33049 eingetragenen Euro Stocks AG, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Abwickler Herrn Martin Adam Francki, Spitzwegstr. 4, 59199 Bönen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 20.07.2023.
63 IN 80/21
Amtsgericht Duisburg, 15.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 63 IN 80/21 · Euro Stocks AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 80/21
- Wirksam am
- 02.11.2022
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33049
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33049 eingetragenen Euro Stocks AG, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Abwickler Herrn Martin Adam Francki, Spitzwegstr. 4, 59199 Bönen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 12.12.2022.
63 IN 80/21
Amtsgericht Duisburg, 31.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 63 IN 80/21 · Euro Stocks AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 80/21
- Wirksam am
- 18.02.2022
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33049
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33049 eingetragenen Euro Stocks AG, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Abwickler Herr Martin Adam Francki, Spitzwegstr. 4, 59199 Bönen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim R. Hetz, Herwarthstrasse 34, 47137 Duisburg
wird das Entgelt der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg wie folgt festgesetzt:
Allgemeine Vergütung XXX EUR
Auslagen die der regulären Mehrwertsteuer von
19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX EUR
_____________________________________________________________
Endbetrag XXX EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 22.06.2021 bis zum 24.09.2021 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXXX €
Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXXX € zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % und damit auf den Betrag von XXXX € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.01.2022 verwiesen.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 eingesehen werden.
63 IN 80/21
Amtsgericht Duisburg, 16.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33049 HRB 33049: Euro Stocks AG, Duisburg, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (63 IN 80/21) vom 24.09.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröf…
Forderungsprüfung 63 IN 80/21 · Euro Stocks AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 80/21
- Wirksam am
- 29.09.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33049
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33049 eingetragenen Euro Stocks AG, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Abwickler Herrn Martin Adam Francki, Spitzwegstr. 4, 59199 Bönen
Geschäftszweig: Import, Export, Groß- und Einzelhandel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.09.2021, um 14:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.06.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2021 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.12.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 19.11.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
BW-Bank/LBBW-Heidelberg, IBAN DE41600501010400052926.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
63 IN 80/21
Amtsgericht Duisburg, 24.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 80/21 · Euro Stocks AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 80/21
- Wirksam am
- 01.07.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 33049
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33049 eingetragenen Euro Stocks AG, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg, gesetzlich vertreten durch Herrn Martin Adam Francki, Spitzwegstr. 4, 59199 Bönen
Geschäftszweig: Import, Export, Groß- und Einzelhandel
ist am 22.06.2021, um 16:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
63 IN 80/21
Amtsgericht Duisburg, 22.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33049 HRB 33049: Euro Stocks AG, Duisburg, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch d…
HRB 33049 HRB 33049: Euro Stocks AG, Duisburg, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg. Bestellt als Vorstand: Kryeziu, Naim, Duisburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit s…
HRB 33049 HRB 33049: Euro Stocks AG, Duisburg, Borgschenweg 20, 47239 Duisburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 22.11.2019. Geschäftsanschrift: Borgschenweg 20, 47239 Duisburg. Gegenstand: Import, Export, Groß- und Ei…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.