HRB 726339

ETP Montage GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Baienfurt

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Registerdaten

Sitz
Baienfurt
Datenstand
2024-03-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 40 IN 536/22 · ETP Montage GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 536/22
Wirksam am
20.08.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 726339
40 IN 536/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ETP Montage GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Untere Bergstr. 18, 88255 Baienfurt,
vertreten durch den Geschäftsführer Arnulf Paul
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 726339
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 155.619,74 EUR auszugehen. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass die entfalteten Tätigkeiten im Hinblick auf Gegenstände, die im eröffneten Verfahren mit Absonderungsrechten belastet gelten und deren Wert bei der Bestimmung der Berechnungsgrundlage Berücksichtigung fanden, in der Gesamtschau bei der Vergütungsfestsetzung für das eröffnete Verfahren Beachtung finden werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 16.04.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 % gerechtfertigt. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass die entfalteten Tätigkeiten im Hinblick auf die Absonderungsrechte im Eröffnungsverfahren im Rahmen der Bewertung der Tätigkeiten im eröffneten Verfahren zu Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 726339 HRB 726339: ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das…
HRB 726339: ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 100.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 726339 HRB 726339: ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das…
HRB 726339: ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 726339 HRB 726339: ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Bestellt als Geschäftsführer: Schloßmacher, Jan, Wangen im Allgäu, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, i…
HRB 726339: ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Bestellt als Geschäftsführer: Schloßmacher, Jan, Wangen im Allgäu, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 726339 HRB 726339: ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2019 und der Versammlungsb…
HRB 726339: ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ETEC Pfletschinger GmbH", Baienfurt (Amtsgericht Ulm HRB 732411) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 726339 ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2011. Geschäftsanschrift: Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Gege…
ETP Montage GmbH, Baienfurt, Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2011. Geschäftsanschrift: Untere Bergstraße 18, 88255 Baienfurt. Gegenstand: - die Ausführung von Elektroinstallationen sowie Montage und Kabelverlegungsarbeiten in und auf Gebäude aller Art, - Aufbau, Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Revision von stromerzeugenden Anlagen, insbesondere im Bereich der Solartechnik, - Serviceleistungen im Störungs- Schutz- und Schadensfall, - Bau von Schaltanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Paul, Arnulf, Baienfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.