HRB 26133 HB
ETN Tec GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bremen
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Registerdaten
- Sitz
- Bremen
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Engine Technologies North D & M GmbH Bremen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 19.07.2023
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 18.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 13.06.2023
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 6/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ETN Tec GmbH, Am Becketal 14, 28755 Bremen (AG Bremen, HRB 26133),
vertreten durch:
Gerd Lünsmann, Val-De-Reuil-Str. 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Uwe Kuhmann festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 458.408,18. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 55 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Prüfung der wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen der Schuldnerin, die Arbeitnehmerangelegenheiten sowie für die Betriebsfortführung bzw. Vorbereitung zur übertragenden Sanierung und der überdurchschnittlichen Befassung mit den Aus- und Absonderungsrechten.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 20.04.2023
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ETN Tec GmbH, Am Becketal 14, 28755 Bremen (AG Bremen, HRB 26133), vertr. d.: Gerd Lünsmann, Val-De-Reuil-Str. 4, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 19.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 26.10.2022
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 25.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 22.04.2021
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
Becketal 14, 28755 Bremen (AG Bremen, HRB 26133), vertr. d.: Gerd Lünsmann,
Rohwedderstr. 7, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), werden die nachträglich
angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 21.06.2021 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht
spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Amtsgericht Bremen, 21.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 12.07.2019
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
Becketal 14, 28755 Bremen (AG Bremen, HRB 26133), vertr. d.: Gerd Lünsmann,
Rohwedderstr. 7, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bremen, 12.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26133 HB HRB 26133 HB: ETN Tec GmbH, Bremen, Am Becketal 14, 28755 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Forderungsprüfung 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
Am Becketal 14, 28755 Bremen (AG Bremen, HRB 26133), vertr. d.: Gerd Lünsmann,
Rohwedderstr. 7, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Schüsselkorb
3, 28195 Bremen, Tel.: 0421-33061-0, Fax: 0421-33061-10, E-Mail:
info@kuhmann.eu, Internet: www.kuhmann.eu. Insolvenzforderungen sind bis zum
09.10.2018 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 25.10.2018, 09:00 Uhr, Saal 115,
Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur
Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen,
dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist
deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:
Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§
162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am
22.11.2018 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem
Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 30.07.2018
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
GmbH, Am Becketal 14, 28755 Bremen (AG Bremen, HRB 26133), vertr. d.: Gerd
Lünsmann, Rohwedderstr. 7, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), ist dem
vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Uwe Kuhmann zusätzlich zu der am
13.06.2018 um 11:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung
zur Vornahme der folgenden einzelnen Geschäfte mit Wirkung für die
Insolvenzmasse erteilt worden:
§ Abschluss mehrerer Verträge über Lieferungen/Leistungen
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 30.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 21.06.2018
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
GmbH, Am Becketal 14, 28755 Bremen (AG Bremen, HRB 26133), vertr. d.: Gerd
Lünsmann, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Uwe Kuhmann zusätzlich zu der am 13.06.2018 um 11:40 Uhr
angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden
einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:
§ Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die Vorfinanzierung
von Insolvenzgeld Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse in
entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen, insbesondere
hinsichtlich der Forderungen des vorfinanzierendes Kreditinstituts bzgl.
Zinsen, Kosten und etwaiger von der Bundesagentur für Arbeit nicht erstatteter
Differenzbeträge.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 21.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 506 IN 6/18 · ETN Tec GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 6/18
- Wirksam am
- 13.06.2018
- Registerbezug
- Bremen, HRB 26133
GmbH, Am Becketal 14, 28755 Bremen (AG Bremen, HRB 26133), vertr. d.: Gerd
Lünsmann, (Geschäftsführer), ist am 13.06.2018 um 11:40 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Uwe Kuhmann,
Schüsselkorb 3, 28195 Bremen, Tel.: 0421-33061-0, Fax: 0421-33061-10, E-Mail:
info@kuhmann.eu, Internet: www.kuhmann.eu bestellt worden.
Amtsgericht Bremen, 13.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26133 HB HRB 26133 HB: ETN Tec GmbH, Bremen, Am Becketal 14, 28755 Bremen. Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Strahlmann, Michael
HRB 26133 HB HRB 26133 HB: Engine Technologies North D & M GmbH, Bremen, Am Becketal 14, 28755 Bremen. ETN Tec GmbH; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.10.2011 ist die Firma und entsprechend der Gesells…
HRB 26133 HB Engine Technologies North D & M GmbH, Bremen, Am Becketal 14, 28755 Bremen. Prokura: 1. Dr. Strahlmann, Michael, *XX.XX.XXXX, Wangerooge; Einzelprokura.
HRB 26133 HB Engine Technologies North D & M GmbH, Bremen, Am Becketal 14, 28755 Bremen. Gegenstand: Die Konstruktion, die Herstellung und der Vertrieb von Spezialvorrichtungen und Werkzeugen für die Luft- und Raumfahrti…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.