HRB 210676

ET blue chip GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Luth. Eisleben

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Registerdaten

Sitz
Luth. Eisleben
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. E.T.-Vertriebsgesellschaft mbH Helbra
  2. ET blue chip GmbH Helbra

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 115/21 · ET blue chip GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 115/21
Wirksam am
25.06.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 210676
Geschäfts-Nr.: 59 IN 115/21
In dem Insolvenzverfahren ET blue chip GmbH, Industriestraße 1, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 210676), vertr. d.: 1. Stefanie Helling, Schulbreite 9, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), 2. Heidrun Fröhlich, Sangerhäuser Str. 39, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführerin), 3. Tina Reinboth, Neue Siedlung 50, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 24.06.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:

€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag

G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung ihres Antrages vom 19.05.2025.

Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von % für dem Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung, Vorbereitung der übertragenden Sanierung und der Auslandsberührung.

Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 24.06.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 115/21 · ET blue chip GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 115/21
Wirksam am
23.05.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 210676
59 IN 115/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ET blue chip GmbH, Industriestraße 1, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 210676), vertr. d.: 1. Stefanie Helling, Schulbreite 9, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), 2. Heidrun Fröhlich, Sangerhäuser Str. 39, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführerin), 3. Tina Reinboth, Neue Siedlung 50, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 19.05.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, Vorbereitung der übertragenden Sanierung, und der Auslandsberührung.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 22.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 210676 HRB 210676: ET blue chip GmbH, Luth. Eisleben, Industriestr. 1, 06295 Lutherstadt Eisleben. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.06.2021 (Az. 59 IN 115…
HRB 210676: ET blue chip GmbH, Luth. Eisleben, Industriestr. 1, 06295 Lutherstadt Eisleben. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.06.2021 (Az. 59 IN 115/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 115/21 · ET blue chip GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 115/21
Wirksam am
01.06.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 210676
59 IN 115/21: Über das Vermögen der ET blue chip GmbH, Industriestraße 1, 06295
Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 210676), vertr. d.: 1. Stefanie Reinboth,
Schulbreite 9, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), 2. Heidrun Fröhlich,
Sangerhäuser Str. 39, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführerin), 3. Tina
Reinboth, Neue Siedlung 50, 06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), ist am
01.06.2021 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, Emil-Eichhorn-Straße 1,
06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926, E-Mail:
eckert-halle@eckert.law.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.08.2021 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 01.09.2021, 10:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 01.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 115/21 · ET blue chip GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 115/21
Wirksam am
09.04.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 210676
59 IN 115/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ET blue
chip GmbH, Industriestraße 1, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB
210676), vertr. d.: 1. Stefanie Reinboth, Schulbreite 9, 06313 Ahlsdorf,
(Geschäftsführerin), 2. Heidrun Fröhlich, Sangerhäuser Str. 39, 06295
Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführerin), 3. Tina Reinboth, Neue Siedlung 50,
06313 Ahlsdorf, (Geschäftsführerin), ist am 09.04.2021 um 10.20 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale), Tel.:
0345/530490, Fax: 0345/5304926, E-Mail: eckert-halle@eckert.law bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 09.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 210676 ET blue chip GmbH, Helbra, Christian-Ottiliae-Straße 1, 06311 Helbra. Die Gesellschafterversammlung vom 26.6.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Luth. Eisleben. Geschäft…
ET blue chip GmbH, Helbra, Christian-Ottiliae-Straße 1, 06311 Helbra. Die Gesellschafterversammlung vom 26.6.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Luth. Eisleben. Geschäftsanschrift: Industriestr. 1, 06295 Lutherstadt Eisleben.
Veränderungen
HRB 210676 ET blue chip GmbH, Helbra, Christian-Ottiliae-Straße 1, 06311 Helbra. Bestellt: Geschäftsführer: Reinboth, Tina, Ahlsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaf…
ET blue chip GmbH, Helbra, Christian-Ottiliae-Straße 1, 06311 Helbra. Bestellt: Geschäftsführer: Reinboth, Tina, Ahlsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geburtsdatum berichtigt: Geschäftsführer: Reinboth, Stefanie, Ahlsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 210676 ET blue chip GmbH, Helbra, Christian-Ottiliae-Straße 1, 06311 Helbra. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2010 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 135,40 EUR auf 25.700,00 E…
ET blue chip GmbH, Helbra, Christian-Ottiliae-Straße 1, 06311 Helbra. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2010 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 135,40 EUR auf 25.700,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. 25.700,00 EUR.
Berichtigungen
HRB 210676 ET blue chip GmbH, Helbra, Chr.-Ottilie-Str. 1, 06311 Helbra.Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Christian-Ottiliae-Straße 1, 06311 Helbra.
ET blue chip GmbH, Helbra, Chr.-Ottilie-Str. 1, 06311 Helbra.Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Christian-Ottiliae-Straße 1, 06311 Helbra.
Veränderungen
HRB 210676 E.T.-Vertriebsgesellschaft mbH, Helbra, Chr.-Ottilie-Str. 1, 06311 Helbra.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ET blue chip GmbH.…
E.T.-Vertriebsgesellschaft mbH, Helbra, Chr.-Ottilie-Str. 1, 06311 Helbra.Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ET blue chip GmbH. Geschäftsanschrift: Chr.-Ottilie-Str. 1, 06311 Helbra. nach Umschreibung berichtigt Geschäftsführer: Fröhlich, Heidrun, Lutherstadt Eisleben, *XX.XX.XXXX; Reinboth, Stefanie, Ahlsdorf, *XX.XX.XXXX. nach Umschreibung berichtigt Geschäftsführer: Reinboth, Stefanie, Ahlsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.