HRB 26166

Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Altenhausen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
18.11.2019
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Serghei Arapan

Magdeburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Yulia Herforth

Altenhausen OT Ivenrode

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist Bauserviceleistungen, Maurerarbeiten, Fussbodenverlegung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 461/19 (341) · Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 461/19 (341)
Wirksam am
20.12.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 26166
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt), Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen, Gegenstand des Unternehmens sind Bauserviceleistungen, Maurerarbeiten, Fussbodenverlegung. (AG Stendal, HRB 26166), vertr. d.: 1. Serghei Arapan, Hans-Grade-Str. 85, 39130 Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Yulia Herforth, OT Ivenrode, Altenhäuser Str. 15, 39343 Altenhausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

- 340 IN 461/19 (341) - (18.12.2023)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 461/19 (341) · Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 461/19 (341)
Wirksam am
24.11.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 26166
340 IN 461/19 (341): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt), Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen, Gegenstand des Unternehmens sind Bauserviceleistungen, Maurerarbeiten, Fussbodenverlegung. (AG Stendal, HRB 26166), vertr. d.: 1. Serghei Arapan, Hans-Grade-Str. 85, 39130 Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Yulia Herforth, OT Ivenrode, Altenhäuser Str. 15, 39343 Altenhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Magdeburg, 23.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 461/19 (341) · Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 461/19 (341)
Wirksam am
03.03.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 26166
Magdeburg In dem Insolvenzverfahren Estrich - Beton Ivenrode UG
(haftungsbeschränkt), Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen, Gegenstand des
Unternehmens sind Bauserviceleistungen, Maurerarbeiten, Fussbodenverlegung. (AG
Stendal, HRB 26166), vertr. d.: 1. Serghei Arapan, Hans-Grade-Str. 85, 39130
Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Yulia Herforth, OT Ivenrode, Altenhäuser Str.
15, 39343 Altenhausen, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. §
208 InsO mit Schriftsatz vom 28.02.2020 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

- 340 IN 461/19 (341) -( 02.03.2020 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26166 HRB 26166: Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt), Altenhausen, Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 04.11…
HRB 26166: Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt), Altenhausen, Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 04.11.2019 (Az. 340 IN 461/19 (371)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 461/19 (341) · Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 461/19 (341)
Wirksam am
08.11.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 26166
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Estrich - Beton Ivenrode UG
(haftungsbeschränkt), Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen, Gegenstand des
Unternehmens sind Bauserviceleistungen, Maurerarbeiten, Fussbodenverlegung. (AG
Stendal, HRB 26166), vertr. d.: 1. Serghei Arapan, (Geschäftsführer), 2. Yulia
Herforth, (Geschäftsführer), ist am 04.11.2019 um 17:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Wirtsch.jur. Cathleen Engelbrecht,
Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-7276484, Fax:
0391-7276486, E-Mail: insolvenzverwaltung@yahoo.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der
Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.12.2019
anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren
ist angeordnet (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.01.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a)
Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die
Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung
der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das
Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.12.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (28.01.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in
einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im
Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate
nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Hinweis:

Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
datenschutzerklaerung/.

- 06.11.2019 - (340 IN 461/19 (341))

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 26166 HRB 26166: Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt), Altenhausen, Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2018. Geschäftsanschr…
HRB 26166: Estrich - Beton Ivenrode UG (haftungsbeschränkt), Altenhausen, Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2018. Geschäftsanschrift: Altenhäuser Straße 15, 39343 Altenhausen. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist Bauserviceleistungen, Maurerarbeiten, Fussbodenverlegung. Stammkapital: 100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Arapan, Serghei, Magdeburg, *XX.XX.XXXX; Herforth, Yulia, Altenhausen OT Ivenrode, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.